das Jahr 1934, der vom Finanzminister fast gewaltsam
durch Einschränkung der Ausgaben auf das unbedingt
erforderliche Maß ausbalanziert wurde. Außerdem erforderte
der Plan die Durchführung einer Reihe von
Ersparungs- und Ökonomisierungsanträgen für die Regelung
der Staatswirtschaft sowohl in budgetärer, als
organisatorischer Hinsicht. Durch die Konsolidierung
der Staatsfinanzen sollte eine Verbesserung des Kreditmarktes
bewirkt werden, der entlastet werden sollte:
1. durch Herabsetzung der Deckung auf 25 Prozent
wobei sie gleichzeitig auf Goldbasis gestellt wird; dadurch
sollten in Übereinstimmung mit der Meinung der
Golddelegation die Befürchtungen bezüglich einer Bedrohung
dieser Deckung bei einer eventuellen Belebung
der Wirtschaft beseitigt werden;
2. durch Konsolidierung der staatlichen Kassenverbindlichkeit;
3. durch Errichtung des Reeskont- und Lombardinstitutes,
das die Flüssigmachung des Geldwesens, besonders
des Volksgeldwesens und die Regulierung des
Marktes der Staatspapiere zu ermöglichen hätte,
Dabei ging der Plan von der Überzeugung aus, daß
man nur durch Konsolidierung der Staatsfinanzen und
des öffentlichen Kredits zu einer Zinsverbilligung gelangen
kann.
Wie aus dem Plan des Finanzministers im Zusammenhang
mit den vorher angeführten Ansichten ersichtlich
ist, gab man sich keineswegs der Meinung hin, daß
durch eine eventuelle Devalvation schon alles geschehen
sein wird. Es wurde im Gegenteil weiter auf der Durchführung
von Sparmaßnahmen in der staatlichen Wirta: