Full text : Gesetz über die Handelskammern

Die Ziffern bedeuten die Seiten.) 271

die Ausübung des Wahl—
rechts 98.

Einnahmen der Handels—
kammern 152; s. Beiträge,
Gebühren.
Eutschädigung der Mit—
glieder für Auslagen 150.
Ergüänzung-⸗, Ersatzwahlen
s. Wahlen.
Ermächtigung öffentliche
von Handelsmäklern zu
Verkäufen und Käufen
237 - 240.
AD—
kammern 66, 67.
Etat 150, 1514. Herab—
setzung der Ausgaben durch
den Minister 174.
Etatsjahr 151.

F.
Firmenbezirke gemeinsame
242.

8.

Gebühren fallen nicht unter
den Begriff der Voraus—
belastung 172.
Gemeindebetriebe s. Kom—
munalbetriebe.
Genossenschaften eingetra—
gene, Begriff 80; Arten
91, 92; Einbeziehung in

die Handelskammerorgani⸗
fation 80, 91 -93; Aus—
übung des Wahlrechts 100;
landwirtschaftliche und
Handwerks⸗— 92, 93.
Genoffenschaftsregister 80;
s. Handelsregister.
Gesamtintereffen 55, 56.
Gesamtprokura, Stimmab⸗
gabe der Prokuristen bei
— 103.
Geschäftskreis s. Aufgaben.
Geschäftsordnung 182.
Gesellschaften mit beschränk—
ter Haftung, wahlberechtigt
und beitragspflichtig 80;
Ausũbung des Wahlrechts
100.

Gesetzliche Vertreter wahl—
berechtigter Gesellschaften
und juristischer Personen
100, 101; mehrere —
derselben Gesellschaft dürfen
nicht Mitglieder der Han—
delskammer sein 100 - 111.
Gewerbesteuer, staatlich ver—
anlagte 71ff.; besondere
kommunale — 75; Mit⸗
teilung des Ergebnisses an
die wdeecen 159
—1613; Verteilung der
auf beitragspflichtige
und nicht beitragspflichtige
Betriebe 161 — 164; kom⸗—
            
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