Bestimmung u. Errichtung der Handelskammern. 81. 53
keine seltene Erscheinung, daß Handelskammern zur För—⸗
derung jener für Maßregeln, namentlich auf dem Gebiete
der Zollpolitik, eintreten, die vom Standpunkte des Handels
aus als Erschwernisse des Güteraustausches eher zu be—
kämpfen sein würden.
Darüber, in welchem Umfange die Handelskammer—
mitglieder ihrem Beruf nach Industrie und Gewerbe
einerseits und Handel andererseits vertreten, ist 1902 eine
—bersicht aufgestellt und als Beilage zu Stück 4 des MBl.
d. H.eu. GV. von 10903 verbffentlicht worden. Nach dem
Stande vom 1. September 1902 betrug die Zahl der
ordentlichen Mitglieder der damals bestehenden 83 Handels—
kammern 1838. Hiervon entfielen 1038 auf die Güter⸗
erzeugung, auf die Güterverteilung einschließlich des
Bankiergewerbes und der Hilfsgewerbe des Handels;
43 Stellen waren unbesetzt. Bei 53 Handelskammern
überwog die Gütererzeugung, bei 26 die Güterverteilung;
bei 4 waren die unterschiedenen Berufsstände gleichstark ver—
treten. Die Zahl der Vorstandsmitglieder der damals
bestehenden kaufmännischen Korporationen betrug 111,
wovon 29 auf die Gütererzeugung und 75 auf die Güter—
verteilung entfielen; 3 Stellen waren unbesetzt und 4 Vor—
standsmitglieder standen nicht mehr im Geschäftsleben.
Von den der Gütererzeugung zuzůrechnendon Vertretern
waren veranlagt
in der Gewerbe⸗
steuerklasse
Mitglieder der Handels- Vorstandsmitglieder
kammer der Korporationen
565
271
194
8
von den der Güterverteilung zugehörenden Vertretern
1 213 37
II 171 19
III 323 15
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