11
Minimalsätze für Roggen auf 5 Mk. und für Weizen und Spelz
auf 5,60 Mk. für 100 Kg festgesetzt worden sind. 11)
„2. Auf Fleisch — ausgenommen den den Ärmsten als
Nahrung dienenden Speck — ein Zoll von 50/0 vom Werte,
3. ein Zoll in gleicher Höhe auf Molkereiprodukte wie Butter,
Käse usw.,
4. auf Wein und Obst ein noch zu bestimmender Zoll, der
zur Herstellung einer Bevorzugung der Kolonien ausreicht.
II. Es sollen Zölle von nicht über 100,, gelegt werden auf
ausländische Industrieerzeugnisse in der Weise, daß der Zoll um
so höher ist, je mehr in der Ware die Verarbeitung des Roh—
materials vorgeschritten erscheint.
III. Es sollen um die Wirkung der neuen Zölle auszugleichen,
im Interesse der arbeitenden Klassen der bestehende Teezoll um ?/,
der Zuckerzoll um 1, und die Zölle auf Kaffee und Kakao in
entsprechendem Umfang ermäßigt werden.“
Zur Beantwortung der Frage nun, inwieweit diese zoll⸗
politischen Maßnahmen den Handel von Britisch-Afrika treffen,
gebe ich zunächst eine Übersicht über die einzelnen Besitzungen
nach Lage, Klima und Bodenbeschaffenheit, nach ihrer politischen
Organisation und den Umfang ihres Außenhandels.
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übersicht über die britischen Besitzungen in Afrika und die
Bedeutung ihres Außenhandels für das Mutterland—
Die britischen Besitzungen in Afrika erstrecken sich über eine
Fläche von 7,046,880 qkw, 12) d. h. sie sind über doppelt so
groß wie Indien und stellen ungefähr 1,, des gesamten britischen
Kolonialbesitzes dar.i) Nur das französische Kolonialreich in
Afrika ist mit 7,261.667 akm noch umfangreicher: die deutschen
11) vgl. 8 1 des genannten Gesetzes s. Reichsgesetzblatt 1902 S. 803; vgl.
auch Nr. 9 des Zolltarifes vom 15. VII. 1879 s. Reichsgesetzblatt 1879 S. 219.
12) Die Zahlen sind dem kleinen Kolonial-Atlas der deutschen Kolonial—
gesellschaft entnommen, der sie der Colonial Office List für 1904 entlehnt hat.
13) vgl. v. Brandt, Engl. Kol. Pol. u. Kol. Verw. S. 14.