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1882 —1914
Die Organisation der Österreichischen Staatsbahnen vom Jahre 1883. —
Errichtung der k. k. Direktion für den Staatseisenbahnbetrieb. — Bildung
aines Eisenbahnrates. — Organisation vom Jahre 1884. — K. k. Generaldirektion
der Österreichischen Staatsbahnen. — Organisation vom Jahre 1891.
— Errichtung des Eisenbahnministeriums.
Als am 1. Januar 1882 die Kaiserin-Elisabeth-Bahn in den Staatsbetrieb
überging, wurde mit der Weiterführung der Verwaltungsgeschäfte
gine neugeschaffene Dienststelle betraut, welche den Titel „K. k.
Direktion für den Staatseisenbahnbetrieb in Wien‘ führte.
Unter diesem Titel wurde dann am 1. Juli 1882 eine einheitliche Zentralverwaltungsstelle
für den Betrieb des gesamten westösterreichischen
Staatsbahnnetzes errichtet. Dieser Komplex bestand aus der Elisabeth-Bahn,
der Rudolf-Bahn, den N. ö. Staatsbahnen, der Staatsbahn Braunau—
Straßwalchen und der Staatsbahn Tarvis—Pontafel, im ganzen 1907 km.
Mit Hinzurechnung der im Bau begriffenen Arlbergbahn und der. im
selben Jahr in Staatsbetrieb übernommenen Vorarlberger Bahn stand
daher ein Staatsbahnnetz von 2132 km zur Verfügung.
Bei der Aufstellung der mit Allerhöchstem Entschluß vom 26. Februar
1882 genehmigten „Grundzüge für die Organisation des
Staatsbetriebes auf den westlichen Staatsbahnen und vom
Staate betriebenen Privatbahnen‘“ ließ man sich von der Erwägung
leiten, daß für eine zweckentsprechende Organisation des Dienstes
für ein solches Netz, welches in seiner Ausdehnung die einheitlich geleiteten
Netze der großen Privatbahngesellschaften nicht wesentlich überstieg,
die etwaige Bildung räumlicher Verwaltungsbezirke nicht
am Platz erscheine, daß sich vielmehr die Behandlung des örtlich
zusammenhängenden staatlichen Betriebskomplexes als eine individuelle
Gruppe nach Art der Organisationsformen der großen Privatbahnen
empfehle.
Um den neuen staatlichen Betriebsorganismus in seinem Wettbewerb
mit den Privatbahnen nicht zu hemmen, wurde die neue Zentralverwaltungsstelle
nicht als Bestandteil des Handelsministeriums, sondern
außerhalb desselben als selbständiges, dem Ministerium und der
Generalinspektion bezüglich der Staatsaufsicht gleich den Privatbahnen
unterstehendes Organ errichtet und mit möglichst weitgehenden Kompetenzbefugnissen
ausgestattet. Die Direktion für Staatseisenbahnbetrieb
erhielt demnach im allgemeinen die Stelle der bei den großen Privatbahnen
bestehenden Generaldirektion. Ferner wurde verfügt, daß zur
beschleunigten Erledigung der dem Ministerium und der Generalinspektion
der Österreichischen Staatsbahnen vorbehaltenen Geschäfte im Handelsministerium
ein Komitee zu bestellen sei, welches die betreffenden
Angelegenheiten mit Beiziehung des Vorstandes der Direktion zu beraten
und endgiltig zu entscheiden hatte.