Full text: Nationalökonomie (1.1915)

Abschnitt II 
Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft, 
& 77. 
Das Einkommen und seine Verteilung. 
Artrae 
Einkommen. 
H. v. Treitschke, Der Sozialismus und seine Gönner. Preuß. Jahrb. 1875. 
&, Schmoller, Ueber einige Grundfragen des Rechts und der Volkswirtschaft. 
Jahrb. f. Nat,-Oek. 1875 u. 76. 
Ders., Lehre vom Einkommen. Zeitschr. f. d. ges. Staatsw., Bd. XIX. 
Weiß, Das Einkommen. Zeitschr. f. d. ges, Staatsw. 1877. 
Guth, Lehre vom Einkommen. 1878, 
Robert Meyer, Das Wesen des Einkommens. Berlin 1887. 
Fr, Jul. Neumann, Grundlage der Volkswirtschaftslehre. Tübingen 1889, 
Kleinwächter, Das Einkommen und seine Verteilung. Leipzig 1896. 
H. Losch, Volksvermögen, Volkseinkommen and ihre Verteilung. Leipzig 1886. 
W. Böhmert, Die Verteilung des Einkommens in Preußen und Sachsen. 
Dresden 1898, 
William Smart, Distribution of Income. London 1899. 
Nachdem wir bisher die volkswirtschaftliche Produktion nach 
allen Richtungen hin erörtert haben, also die Beschaffung der Güter, 
welche zur Befriedigung der Bedürfnisse des Volkes erforderlich sind, 
haben wir nun die Verteilung der Güter zu berücksichtigen und 
die Benutzung des Geschaffenen näher in das Auge zu fassen. 
Die Werte, die aus der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Einzel- 
nen Oder eines ganzen Volkes hervorgehen, nennen wir den Ertrag 
derselben. Die Gesamtsumme der erzielten Werte ist der Roher- 
trag, ihm steht der Reinertrag gegenüber, der sich nach Abzug 
der Herstellungskosten von dem ersteren ergibt, der also als Ueber- 
schuß über den Produktionsaufwand, als reiner Gewinn, produit-net, 
wie ihn die Physiokraten nannten, der Wirtschaft, anzusehen ist. 
Der Reinertrag der gesamten volkswirtschaftlichen Tätigkeit 
geht nun in die Hände der wirtschaftenden Persönlichkeiten über 
and verteilt sich so in den Händen der in Betracht kommenden Be- 
völkerung. Die Summe von ‚Werten, welche im Laufe einer gewissen 
Zeit, gewöhnlich geht man hierbei von einem Jahre aus, in den Besitz 
einer physischen oder juristischen Person als Reinertrag ihrer Wirt- 
schaft übergeht, also verbraucht werden kann, ohne die Vermögens- 
lage zu verschlechtern, nennen wir das Einkommen der betreffenden 
Persönlichkeit. Der Nachdruck ist dabei darauf zu legen, daß die 
das Einkommen ausmachenden Einnahmen als Reingewinn auzusehen 
sind, also einen Zuschuß zu dem bisherigen Vermögensstamme bilden.
	        
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