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RUSSLAND. — Finanzen (Rudget,.
Riga, Odessa, Charkow und in andern Städten. Die Regierung hielt
sich dadurch, dass sie ihre » Garantie « zu Gunsten dieser Institute aussprach,
berechtigt, auch über die bei denselben angelegten Gelder zu
verfügen. So wurden dieselben, so weit jene Anstalten ihrer nicht
unmittelbar bedurften, vom Staate verbraucht, — ähnlich wie die
Sparcassengelder in Frankreich. Die bezeichneten Beträge sollen versprochenermassen
jederzeit rückzahlbar sein. Da schuf man zur Deckung
ein eigentliches Papiergeld, vielmehr eine Art Assignaten, Creditbillets
geheissen. MitteOctob. 1864 ward derenBetrag zu642’151,850
S.-Rub. angegeben. Begreiflicher Weise bedurfte man für diese Creditbillets
eines Z wangscurses. Sie verlieren gegen Metallgeld längst
10 bis 15 % , im Oct. 1864 stieg der Verlust auf 22 % .
Der Versuch, neue Anlehen aufzunehmen, missglückte unter solchen
Verhältnissen, die Bedürfnisse aber wurden drängender. Da erschien
am 20. Aug. 1859 ein vom Kaiser bestätigtes Decret des Staatsraths,
wonach alle bisher in öffentlichen Banken befindlichen Gelder der
Kirchen und Stiftungen jeder Art, sowie alle Depositen, — förmlich dem
Finanzminister zur Verfügung gestellt wurden. Diese Capitalien theilte
man in 4 Classen : für die begünstigtste gab man 4proc. Staatsschuldscheine
aus, mit der Weisung, wenn die Stiftungen nicht im Stande
seien, ihre Einrichtungen mit diesem Ertrage fort zu erhalten, so hätten
sie die Zahl ihrer Pfleglinge zu vermindern. Für eine zweite Kategorie
Stiftungsgelder wurden blos 3 % Schuldscheine abgegeben. Gelder einer
dritten Classe erhalten nur 1 % ; solche einer vierten gar keine Zinsen ;
und darunter alle gerichtlichen Depositen ! — Unterm 23. Sept. 1859
ward dann ein Ukas veröffentlicht, nach welchem die Billete von Leih-,
Commerz-, Bank- und Sparcassen und die 4procentigen Rentenscheine
in 5proc. Bankbillets umgewandelt, und von 1861 an in 37 Jahren
amortisirt werden sollen. Ferner ward verfügt, dass alle bei der Bank
deponirten Capitalien, deren Eigenthümer sich zu solcher Umwandlung
nicht anmelden, nur noch zu 2 (statt bisher 3) ®/o zu verzinsen seien (man
wollte die Capitalisten damit zwingen, ihre Gelder in neuen 5procent.
Bankbillets anzulegen). — Alle diese Anordnungen bezweckten, der
Unbequemlichkeit einer Ungeheuern schwebenden und jederzeit kündbaren
Schuld sich zu entledigen, indem man dieselbe in eine für immer
unkündbare verwandle. In Folge dessen musste aber auch eine Verzinsung
dieser Capitalien übernommen und das Staatsbudget um viele
Millionen mehr belastet werden. — In Verbindung damit stand die Aufhebung
aller bisherigen Creditinstitute im Reiche und die Schöpfung
einer Staatsbank (Ukas vom 1./13. Sept. 1859). Durch diese letzte
sollte namentlich das gesammtc Papiergeldwesen neu geregelt und es
sollten alle Verbindlichkeiten der alten Creditinstitute abgeglichen werden.
Dass dies blos eine neue fiction war, ergibt sich schon daraus, dass man
der neuen Bank, die mit einem Capitale von nur 15 Mill, gegründet
wurde, bezüglich des Papiergeldwesens Verpflichtungen auferlegte, die
auf viele hundert Millionen stiegen. Die Bilanz dieser Bank vom
12. Oct. 1864 schliesst (bei so geringen eigenen Mitteln) mit der Ungeheuern
Summe von 1294’738,462 R. ab. Es erscheinen dabei Creditbillete
in Circulation 642*151,850, wogegen der Einlösungsfonds (Metall-