Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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RUSSLAND.  —  Finanzen  (Rudget,.

Riga,  Odessa,  Charkow  und  in  andern  Städten.  Die  Regierung  hielt
sich  dadurch,  dass  sie  ihre  »  Garantie  «  zu  Gunsten  dieser  Institute  aussprach, ­
  berechtigt,  auch  über  die  bei  denselben  angelegten  Gelder  zu
verfügen.  So  wurden  dieselben,  so  weit  jene  Anstalten  ihrer  nicht
unmittelbar  bedurften,  vom  Staate  verbraucht,  —  ähnlich  wie  die
Sparcassengelder  in  Frankreich.  Die  bezeichneten  Beträge  sollen  versprochenermassen
  jederzeit  rückzahlbar  sein.  Da  schuf  man  zur  Deckung
ein  eigentliches  Papiergeld,  vielmehr  eine  Art  Assignaten,  Creditbillets
  geheissen.  MitteOctob.  1864  ward  derenBetrag  zu642’151,850
S.-Rub.  angegeben.  Begreiflicher  Weise  bedurfte  man  für  diese  Creditbillets
  eines  Z  wangscurses.  Sie  verlieren  gegen  Metallgeld  längst
10  bis  15  %  ,  im  Oct.  1864  stieg  der  Verlust  auf  22  %  .
Der  Versuch,  neue  Anlehen  aufzunehmen,  missglückte  unter  solchen ­
  Verhältnissen,  die  Bedürfnisse  aber  wurden  drängender.  Da  erschien ­
  am  20.  Aug.  1859  ein  vom  Kaiser  bestätigtes  Decret  des  Staatsraths, ­
  wonach  alle  bisher  in  öffentlichen  Banken  befindlichen  Gelder  der
Kirchen  und  Stiftungen  jeder  Art,  sowie  alle  Depositen,  —  förmlich  dem
Finanzminister  zur  Verfügung  gestellt  wurden.  Diese  Capitalien  theilte
man  in  4  Classen  :  für  die  begünstigtste  gab  man  4proc.  Staatsschuldscheine ­
  aus,  mit  der  Weisung,  wenn  die  Stiftungen  nicht  im  Stande
seien,  ihre  Einrichtungen  mit  diesem  Ertrage  fort  zu  erhalten,  so  hätten
sie  die  Zahl  ihrer  Pfleglinge  zu  vermindern.  Für  eine  zweite  Kategorie
Stiftungsgelder  wurden  blos  3  %  Schuldscheine  abgegeben.  Gelder  einer
dritten  Classe  erhalten  nur  1  %  ;  solche  einer  vierten  gar  keine  Zinsen  ;
und  darunter  alle  gerichtlichen  Depositen  !  —  Unterm  23.  Sept.  1859
ward  dann  ein  Ukas  veröffentlicht,  nach  welchem  die  Billete  von  Leih-,
Commerz-,  Bank-  und  Sparcassen  und  die  4procentigen  Rentenscheine
in  5proc.  Bankbillets  umgewandelt,  und  von  1861  an  in  37  Jahren
amortisirt  werden  sollen.  Ferner  ward  verfügt,  dass  alle  bei  der  Bank
deponirten  Capitalien,  deren  Eigenthümer  sich  zu  solcher  Umwandlung
nicht  anmelden,  nur  noch  zu  2  (statt  bisher  3)  ®/o  zu  verzinsen  seien  (man
wollte  die  Capitalisten  damit  zwingen,  ihre  Gelder  in  neuen  5procent.
Bankbillets  anzulegen).  —  Alle  diese  Anordnungen  bezweckten,  der
Unbequemlichkeit  einer  Ungeheuern  schwebenden  und  jederzeit  kündbaren ­
  Schuld  sich  zu  entledigen,  indem  man  dieselbe  in  eine  für  immer
unkündbare  verwandle.  In  Folge  dessen  musste  aber  auch  eine  Verzinsung ­
  dieser  Capitalien  übernommen  und  das  Staatsbudget  um  viele
Millionen  mehr  belastet  werden.  —  In  Verbindung  damit  stand  die  Aufhebung ­
  aller  bisherigen  Creditinstitute  im  Reiche  und  die  Schöpfung
einer  Staatsbank  (Ukas  vom  1./13.  Sept.  1859).  Durch  diese  letzte
sollte  namentlich  das  gesammtc  Papiergeldwesen  neu  geregelt  und  es
sollten  alle  Verbindlichkeiten  der  alten  Creditinstitute  abgeglichen  werden.
Dass  dies  blos  eine  neue  fiction  war,  ergibt  sich  schon  daraus,  dass  man
der  neuen  Bank,  die  mit  einem  Capitale  von  nur  15  Mill,  gegründet
wurde,  bezüglich  des  Papiergeldwesens  Verpflichtungen  auferlegte,  die
auf  viele  hundert  Millionen  stiegen.  Die  Bilanz  dieser  Bank  vom
12.  Oct.  1864  schliesst  (bei  so  geringen  eigenen  Mitteln)  mit  der  Ungeheuern ­
  Summe  von  1294’738,462  R.  ab.  Es  erscheinen  dabei  Creditbillete
  in  Circulation  642*151,850,  wogegen  der  Einlösungsfonds  (Metall-
            
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