Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

RUSSLAND.  —  Finanzen  (Budget).

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»einen  Eintheilungen  die  Münzeinheit  für  alle  circnlirenden  Werthe  sein
solle.  DerCurs  der  Assignaten  wurde  fest  auf  350  (d.  i.  3%  R.  Assignaten ­
  =  1  S.-R.)  normirt.  Die  ehemaligen  Bank  -  Assignaten  wurden
im  J.  1843  durch  die  Creirung  der  Reichs  -  Credit  -  Billets  vollständig
ausser  Umlauf  gesetzt,  welche  dem  Silberrubel  gleich  circuliren  sollen
und  Zwangscurs  haben.  Sie  traten  mit  einem  Betrage  von  170’222,000
S.-R.  ins  Leben,  wofür  die  im  J.  1843  noch  vorhandenen  595,776,000
R.  Assignationen  eingelöst  wurden.  Es  war  somit  ein  Staatsbankerut
  durchgeführt“  denn  die  officielle  Herabsetzung  des  Assignatenwerthes
  war  nichts  Anderes.  —  Für  die  neu  geschafifenen  Reichscredit-Billets
  soll  nun  das  gesammte  Reichsvermögen  haften  und  stets  ein  genügendes ­
  Einlösungscapital  vorhanden  sein.  Dieses  Reichsvermögen
ward  zwar  in  neuerer  Zeit  von  J.  A.  Mikschewitsch  auf  3,919  520,550
S.  -R.  berechnet,  aber  der  Einlösungsfonds  reicht  nicht  aus.  —  Unterdess
  dauerten  die  Deficite  im  Staatshaushalte  fort.*)  Nur  ausnahmsweise ­
  gelangte  man  dazu,  das  Papiergeld  zu  vermindern.  Im  J.  1849
betrug  es  indessen  doch  nur  300%  Mill.  Aber  während  des  Krimkrieges ­
  häufte  man  die  Emissionen.  Anlehensversuche  im  Auslande  misslangen ­
  ;  da  verbot  man  die  Ausfuhr  von  Goldmünzen  und  vermehrte  das
Papiergeld,  anfangs  wenigstens  noch  mit  einiger  Beschränkung  der  Summen, ­
  bis  der  Ukas  vom  10.  Jan.  1855  den  Finanzminister  rückhaltlos
anwies,  »alle  ausserordentl.  Kriegskosten  a  durch  tem%)orelle  Emission
von  Creditbillets  zu  decken,  »  um  ohne  Einführung  neuer  Steuern  und
ohne  Erhöhung  der  bestehenden  der  Staatscasse  die  Möglichkeit  zu  bieten, ­
  allen  gegenwärtigen  Erfordernissen  Genüge  zu  leisten.a  (Man  hatte
in  Erhöhung  der  Auflagen  zuvor  schon  das  Aeusserste  gethan,  so  namentlich ­
  den  Salzpreis  von  25  auf  44  Koj>eken  hinaufgesetzt.)  Dabei
verbot  man  sogar  die  Wiedereinführung  des  eigenen  Papiergeldes  !  Die
ausserordentlicher  Weise  ausgegebene  Papiergeldmasse  sollte  innerhalb
dreier  Jahre  nach  Wiederherstellung  des  Friedens  eingelöst  sein.  In
Wirklichkeit  steigerte  man  die  Papiergeldmasse  folgendermassen.  Es
waren  im  Umlauf"

1S2H  —:iy
Neujahr  1S50
1S53
1854

ITO’221,828  U.
30P578,170
:i3;i’443,008
350'337,021

Neujahr  1855  ;
1856:
1857:
1860:

509’181,397  R.
686’276,844
735’297,U06
679*877,853

Die  Masse  ward  also  noch  lange  nach  Wiederherstellung  des  Friedens ­
  nicht  vermindert,  sondern  vermehrt,  ln  den  vier  Jahren  1853—57
ergab  sich  eine  Vermehrung  von  über  400  Mill.  R.,  also  weit  mehr  als
eine  Verdoppelung  der  vor  dem  Kriege  vorhandenen  Menge.  Das  Silberanlehen
  von  1802  sollte  endlich  das  Mittel  zur  Wiederherstellung  der
Metallwährung  liefern.  Die  Papiere  sollten  vom  1.  Mai  1802  an  mit

*  Die  Oüterconfiscationen  in  den  westlichen  Oubernien  von  Russland,  die
früher  zu  Polen  gehörten,  trafen  2372,  jene  im  Königreiche  Polen  2340  Personen. ­
  Die  Verschenkungeii,  welche  blos  im  Königreiche  und  nur  bis  zum  J.  1837
gemacht  wurden,  überstiegen  22  Mill.  Gulden.  Nach  der  Schrift  des  poln.  Advocaten
  Lub  liner  über  »die  russ.  Amnestie.  Brüssel  1856.«)  Nach  einer  Angabe ­
  hätten  die  Confiscationen  die  ungeheuere  Summe  von  311’182,000  poln.
Gulden  betragen.
            
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