Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

OESTERREICH.  —  Finanzen  Deficit).

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Nach  dem  Verluste  der  Lombardei  und  der  Einführung  des  neuen
Münzfusses  war  das  officielle  Deficit  :

1S62  (Voranschlag)  94’122,889  fl.
1863  (ditto)  62*502,654  -
1864  (ditto)  45*712,724  -
Somit  Gesammtdeficit  in  17  Jahren  1,839*142,986  fl.  ö.  W.  Dabei  ist  zu
bemerken,  dass  gleichzeitig  mit  der  Verkündigung  des  letzten  Voranschlags  zwei
weitere  Gesetze  promulgirt  wurden,  welche  ausserordentliche  Credite  im  Betrage
von  9*646,315  fl.  bewilligten,  um  welche  Summe  sich  sonach  die  Ziffer  des  Deficits ­
  sofort  vergrössert,  abgesehen  von  dem  früher  bewilligten  6  Mill.-Anlehen
zur  Milderung  der  Noth  in  Ungarn  etc.
Mittlerweile  verkaufte  die  Regierung  1855  die  ungarischen  und  böhmischen ­
  Staatsbahnen,  sammt  Ländereien  und  Bergwerken,  an  eine  franz.
Gesellschaft  lun  80  Mill.  C.  M.  ;  ebenso  1850  die  Lombardo-Venetianische
  Bahn,  ausser  der  Strecke  von  Verona  nach  Südtirol,  an  die  Wiener
Creditanstalt  um  100  Mill.  Lire  =  33V*  Mill.  ;  endlich  1858  auch  die
Südliche  Staatsbahn  an  dieselbe  Gesellschaft  um  100  Mill,  fl.,  wovon
die  letzten  30  Mill,  erst  bei  7%  Ertrag  zu  bezahlen  sind.  Nebenbei  Veräusserung
  der  siebenbürgischen  Eisenbergwerke  etc.  ;  dann  Verbrauch
der  den  Italienern  auferlegten  Contnbutionen,  und  der  Kriegsentschädigung, ­
  welche  Sardinien  nach  1849  mit  /  5  Mill.  hrcs.  ^  28  o/1,000  fl.
leisten  musste.  Auch  die  Entschädigung  für  den  Schuldantheil  der  Lombardei ­
  mit  42*300,000  fl.  neuer  Währ,  in  Silber  ist  verbraucht.

1859  280*939,213  fl.  R.W.
1860  65*062,810  -
1861  (vori.Berechn.)  109*500,000  -

Im  October  1849,  nach  Bewältigung  der  Revolution,  war  übrigens
die  Octroyirung  einer  Reihe  »provisorischer  Gesetze«  über  das  Besteuerungswesen ­
  erfolgt.  Zu  diesem  Behufe  wurden  die  Privilegien  der  einzelnen ­
  Länder  und  das  Selbstbesteuerungsrecht  derselben  aufgehoben,
und  der  Einheitsstaat  hergestellt.  Man  unterwarf  Ungarn,  Kroatien,  Slavonien
  und  Siebenbürgen  namentl.  dem  Tabaksmonopol  und  den  Consumtionsabgaben,
  wovon  sie  frei  gewesen  ;  erweiterte  die  Häusersteuer  ;
führte  eine  Abgabe  vom  inländ.  Zucker  ein  ;  schuf  eine  Einkommensteuer  ;
dehnte  die  Biersteuer  auch  auf  Lombardo-Venetien  aus,  und  erhöhte
überhaupt  die  meisten  Steuern  um  25®  „.  Ohne  Zweifel  waren  die  Bedürfnisse ­
  dringend.  Auch  steigerte  man  damit  die  Staatseinkünfte  bis  zu
dem  oben  angegebenen  Betrage.  Eigentlich  musste  man  nach  allen  getroffenen ­
  Anordnungen  eine  viel  bedeutendere  Ertragserhöhung  erwarten.
(Ungarn,  das  1848  nur  4*099,(MMi  fl.  beitrug,  musste  schon  1862  83*/»
Mill,  bezahlen  etc.)  Die  Hauptsache:  Deckung  des  Bedarfs  durch  die
laufende  Einnahme,  misslang  vollständig,  da  sich  die  Ausgaben  weit
mehr  als  die  Einnahmen  vermehrten.  Das  Gesammt-Resultat,  welches
man  im  Jahrzehnt  1848-57  erreichte,  war  :

Ordentliche  Einnahmen  .
Ausgaben
Deficit
(Das  Militär  allein  kostete

2163  Mill.  fl.  C.-M.
3296  -  -  -  ^  ,
1133  -  -  -  =  52  ®/o  der  Einnahme  !
1512  -  -  -  )

Unterm  13.  Mai  1859  erhöhte  man  die  Steuern  durch  Kriegssteuerbeischläge ­
  folgendermassen  ;
            
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