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PREUSSEN. — Sociale und industrielle Zustände.
tlieile (soweit sie überhaupt wirklich vorhanden) doch entschieden Über
wegen durch das »Betriebscapital«, welches der kleinere ICigenthümer in
seinen und der Seinigen Kräften besitzt, sofern er freier Eigenthümer ist
oder werden kann. Uebrigens beruht namentlich die Voraussetzung eines
reichern Geldcapitals meistens auf Täuschung. Es ist (namentl. durch
Lettè^ erwiesen, dass die grossen Güter durchschn. über die Hälfte, bis
zu % ihres Werthes (in ganzen Kreisen sogar zeitweise bis 93%) mit
1 lypothekschulden belastet sind. (In den wohlfeilen Jahren lb20—30
erlao-en in der Provinz Preussen mindestens 80% aller Rittergutsbesitzer
der Sequestration oder Subhastation, — verhältnissmässig weit mehr
als kleine Besitzer. In Altvor- und Hinterpommern standen von 1000
Rittergütern 1300 zur Subhastation.) Selbst die landwirthschaftlichen
Credit- und Pfandbriefinstitute kamen bis zur neuesten Zeit zunächst nur
den grossen Gutsbesitzern zu statten. Diese sind es auch hauptsächlich,
welchen die Ablösungsgelder zufliessen (vom 2. März 1850 bis
1. April 1859 an Rentenbriefen 78’508,380 Thlr. und ausserdem 79,183
baar), welche Summen häufig zu weiterer Vergrösserung verwendet wur
den. Nicht die Theilbarkeit des Grundeigenthums, sondern im Gegen-
theile die IJntheilbarkeit so vieler weitausgedehnter Grundstücke ist we
sentlich vom Uebel. *)
Nach dem Stande der Besitzer vertheilt sich das Grundeigenthum
(1860) folgendermassen in den einzelnen Provinzen;
Prpusspii
Krandi'iil).
Pommern
Schlesien
Sachsen
Westphalen
Rheinland
Domänen u.
Staatsforsten
Guter Morgen
20t ;t’l04,500
75 745,817
207 ros,5,50:1
10:1 052,082
154 742,085
125 70:1,870
10 200,3.02
45 578,204
Ritter
güter
Sonstige selbst.
Outsbezirke
Guter Morgen
2,04:1 5'577,l00
5-041,047
4M 71,5:15
4-024,121
()’507,21S
1-442,017
442,.520
400,000
1,451
1,058
1,80:1
3,2,50
1,14:1
411
407
Guter
770
480
052
427
008
110
keine
keine
Morg.
505,240
400,050
046,103
524,074
287,870
88,0:14
keine ')
keine
Städte mit
Gemarkung
Gut. Morgen
120 8-125,121
144 520,714
108 1-225,7:10
72 701,004
140 007,210
140 1-010,050
Landgemeinden
u. Gemarkung
Guter
8,.521
0,917
0,208
5,743
0,085
.Morgen
12-077,080
4- 00:1,807
6-000,101
5- 025,102
0-7:10,740
5-Ò05Í:l05
128 7M,107 700
/US. 1,010 0-105,088 12,502 28-ö:12,227"2,.50l '2-202,Oof 888 Ÿ487,100 27,582 40-077,200
Gewöhnlicher Anbau des Feldes (nach Engel) :
P777,OOÜ Morgen mit Weizen, ertragend 15'6U:l,37ó Schefiel einschl. Saat)
8’1-28,000
P474,000
6’292,000
P909,Ü00
26,000
60,277
Roggen,
Gerste,
Hafer,
Kartoffeln
Tabak
Reben
60-000,674
15-47:1,685
78-646,564
14:1-205,000
403,7:12 Eimer.
Die mit Tabak angebaute Grundfläche war 18.59 26,780, 1860
2r>,284, 1861 nur 19,540 Mrg.—Von den Weinbergen gehörten 1 860 in
*) Nach einer offic. Zusammenstellung (Staatsanz. vom 24. Sept. 1861) be
trägt die Gesammtzahl der bis Ende 1860 im Ganzen ahgelöaten Spanndienst-
tatre 6’310 352, der Handdiensttage 23-444,306; als Entschädigung wurden fest
gesetzt: 34-210,062 Thlr. in Geld (Capital), 5,347,323 Scheffel Roggen (Rente),
10,633 Scheffel Weizen und 287,072 Morgen I.andes. _
*) Es gibt 84,217 grössere Land-und Bauerngüter mit 3’530,703 Morgen,
aber keine selbständigen Gutsbezirke.
*) In Westphalen tverden 143,408 städtische und ländliche Grundstücke
mit 2*050,800 Margen aufgeführt, die in die bisher erwähnten Kategorien nicht
gehören.