DEUTSCHLAND. — Finanzen.
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Steuerbaren müssen freilich nicht etwa blos die Nettosumme (z. B. ffir
das Heer), sondern sie müssen auch überdies die dadurch verursachten
Kosten der Erhebung dieser Summe aufbringen ; diese Erhebungskosten
wären also dem Betrage des Aufwandes für ein bestimmtes Bedürfniss
noch beizurechnen. (In Bayern ist z. B. der Ertrag des Malzauf
schlags für die Staatsschuld bestimmt. Das Volk sieht sich aber nicht
blos mit dem Reinerträge, desselben belastet. sondern ebenso mit den
Summen, welche die Erhebung verschlingt. Ohne Staatsschuld würden
die Einwohner nicht etwa blos dasjenige ersparen, was für Verzin
sung und lilgung der Schuld verwendet wird, sondern überdies noch
die Kosten der gesummten Verwaltung der Aufschlagsgefalle.) Da es sich
nun aber selten ausscheiden lässt, aus welchem Zweige der Einkünfte
die einzelnen Ausgabeposten gedeckt werden, so erübrigt bei einer der-
artigen Berechnung nichts Anderes, als dass die eigentlichen Staats-
bedürfnisse durchgehends nach den Nettosummen festgestellt und dar
nach die Procentantheile der einzelnen Abtheilungen berechnet werden.
Damit erhält man die richtige Verhältnisszahl (in Procenten) für die ein
zelnen Zweige des Staatsbedarfs. — Bei der Position »Hof« haben wir in
der Hegel nur diejenigen Summen aufgezeiclmet, welche als » Civilliste
nnd Apanagen« erscheinen. In Wirklichkeit gehört hieher noch weiter
der meistens sehr bedeutende Genuss von Schlössern, Gütern u. s. f.
Nur ausnahmsweise, wo bestimmte Anhaltspunkte Vorlagen , haben wir
Nebennutzungen beigerechnet. — Sehr zu bedauern ist, dass die Mate
rialien fast vollständig fehlen, um zu berechnen, wie hoch sich die Kosten
für das lieamtenthum belaufen. (Man würde ein erschreckendes Ergeb-
niss erlangen. In Preussen werden gegen 32 Mill. Thlr., in Bayern
gegen 12 Mill. H. = liy. Mill. Thlr , dagegen in der Schweiz noch
nicht 4 Mill. hrkn. = wenig über 1 Mill. Thlr., und selbst in dem
i;eichen und ausgedehnten Grossbritanien nur 2% Mill. .U für Beamte
des Staats ausgegeben. Vgl. das oben bei Preussen, S. 178, und das
unten bei »Bayern« und bei » Schweiz « Bemerkte.)
/jur Position S taa ts s c hu Iden, ii Eine Berechnung in der ge
wöhnlichen Weise, welche Summe von der Schuld auf jeden Kopf trifft,
scheint uns ungeeignet, weil es wesentlich darauf ankommt, welche Do
mänen, namentlich Eisenbahnen, dagegen vorhanden sind. (Unterschied
zwischen Schulden zu productiven und zu unproductiven Zwecken.)
ine Berechnung der bezeichneten Art hätte nur dann einen richtigen
inn, wenn man vorerst den Betrag des activen Staatsvermögens mit
jenem der Schulden abgleichen könnte. Dazu aber fehlt das Material,
indem in keinem andern europäischen Staate, als der so einfach und
Wenig kostspielig verwalteten Schweiz die Gesammtsumme der Activa
und Passiva des Gemeinwesens sorgsam festgestellt und vorgetragen
Wird. Uebrigens zeigt sich die Wirkung sehr merklich in dem grössern
oder geringem Betrage der benöthigten directen und indirecten Steuern,
fcren Summe wesentlich durch das Ueher wiegen der Domänenerträgnisse
über die Zinslast der Staatsschuld, oder umgekehrt, mit bestimmt wird.
Oder man hat den Ertrag der Domänen mit dem Bedarfe für Staats-
chuid zu vergleichen, dann ergibt sich das gegenseitige Verhältniss
zwischen unmittelbarem Vermögen und Schulden.