Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

DEUTSCHLAND. — Bayern (Finanzen). 
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langte man vermittelst einseitiger Festsetzung des Budgets (und Erspa 
rung an Strassen etc.) sehr bedeutende »Erübrigungen«, welche meistens 
zu Luxusbauten verwendet wurden. Seitdem haben die grossen Ueber- 
schüsse aufgehört. 
SchuUl. Dieselbe entstand grossentheils durch Ueberwälzen der 
Privatschulden der Kurfürsten auf die Landescasse, was sich die im 17. 
und 18. Jahrhunderte zu einem blossen Scheininstitute herabgekommene 
Landesvertretung stets nach einigem Widerstreben gefallen Hess. Zur 
Deckung ward der »Malzaufschlag« eingeführt, anfangs in geringem Be 
trage. Auf einigen der neu erworbenen Gebiete lasteten Schulden, in- 
dess das mit überkommene Activvermögen (dabei die Güter der eingezo- 
genen Klöster grossentheils verbraucht, wohl auch Vieles veruntreut 
ward. Anlehen wurden auf Anlehen gehäuft: 
1501 3 Mill, zu 0% Lit. A) 
\‘t - - 4‘/t 
1502 1 - - 5 
1804 % - - 5 
— 1 — — 5 
ISOO 430,000 H. zu 5% 
1H08 4 Mill, zu (i“o (Pit. B] 
1809 8'700,9O0 zu 5% Zwangsanlehen) 
r0OO,OO0 Liv. toum. Cassenbons 
1810 25 Mill. Fres, für die Dotationen 
Napoleon’s in Bayern. 
- 1 "300,000 ñ 
- 1’000,000 Fr. 
Ungeachtet dieser Schuldanhäufung gab es Millionen von Zinsrück 
ständen ; die vom laufenden Dienste betrugen sogar über 19 Mill. Man 
bezahlte mit bprocent. Cassenanweisungen, an denen aber sogleich 20®/„ 
verloren wurden. In der Folge sank der Curs der h% Papiere auf 59. 
— 1812 Versuch der Emission eines Lotterieanlehens von 12 Mill, zu 
4®/o verzinslich, und von G Mill, unverzinslich. Da dieser Versuch miss 
lang, 1813 abermals Zwangsanlehen, unter Beibehaltung des Lotterie 
anlehens von 3 Mill, zu 5%. Am 1. Oct. 1811 betrugen die anerkann 
ten Schulden 1 1 8'239,G95 H. ; es sollten nun jährlich 3'959,999 fl. für 
Verzinsung, r559,000 für Tilgung verwendet werden. Wirklich ward 
selbst während des russischen Krieges etwas abbezahlt. Ungemeine Aus 
gaben erfolgten 1815, da Bayern als Grossmacht aufzutreten suchte. 
Nach den Pariser Friedensverträgen erhielt der bayerische Staat l’état) 
von den franz. Dcfensionsgeldern 1 5, von den Contributionsgeldern 25% 
Mill. Fr. Allein die Verwendung ist nur theilweise bekannt, da die Re 
gierung später jeden Rechnungsnachweis aus der vorconstitutionellen 
Periode verweigerte. Rudhart gab an (Protokoll der Abgeordneten vom 
4. Oct. 1831), König Max 1. habe u. a. durch Urkunde vom 24. Jan. 
181G hievon 2’409,009 fl. an die Königin und seine Töchter verschenkt. 
Dagegen übernahmen die Kammern noch 1822 955,000 fl. Privatschul 
den des nemlichen Königs auf die Staatscasse, welche Summe er von 
Ludwig dem XVI. geliehen hatte. Die Verwendung von Staatsgeldern 
für das s. g. »griechische Anlehen« erschien vor 1849 niemals in den 
veröffentlichten Staatsrechnungen. Der Verfasser dieses Buches brachte 
als Abgeordneter, in seinem Vortrage Namens des h inanzausschusses 
vom 5. März 1849, das Verhältniss zum ersten Male an die Obffentlich- 
keit. Er wies eine Forderung des Staates an den von der Regierung zu 
rückgetretenen König Ludwig nach im Betrage von 1 529, 333 fl. Der 
genannte Fürst fand sich darauf veranlasst, der Staatscasse diese Summe
	        
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