DEUTSCHLAND. — Bayern (Finanzen).
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langte man vermittelst einseitiger Festsetzung des Budgets (und Erspa
rung an Strassen etc.) sehr bedeutende »Erübrigungen«, welche meistens
zu Luxusbauten verwendet wurden. Seitdem haben die grossen Ueber-
schüsse aufgehört.
SchuUl. Dieselbe entstand grossentheils durch Ueberwälzen der
Privatschulden der Kurfürsten auf die Landescasse, was sich die im 17.
und 18. Jahrhunderte zu einem blossen Scheininstitute herabgekommene
Landesvertretung stets nach einigem Widerstreben gefallen Hess. Zur
Deckung ward der »Malzaufschlag« eingeführt, anfangs in geringem Be
trage. Auf einigen der neu erworbenen Gebiete lasteten Schulden, in-
dess das mit überkommene Activvermögen (dabei die Güter der eingezo-
genen Klöster grossentheils verbraucht, wohl auch Vieles veruntreut
ward. Anlehen wurden auf Anlehen gehäuft:
1501 3 Mill, zu 0% Lit. A)
\‘t - - 4‘/t
1502 1 - - 5
1804 % - - 5
— 1 — — 5
ISOO 430,000 H. zu 5%
1H08 4 Mill, zu (i“o (Pit. B]
1809 8'700,9O0 zu 5% Zwangsanlehen)
r0OO,OO0 Liv. toum. Cassenbons
1810 25 Mill. Fres, für die Dotationen
Napoleon’s in Bayern.
- 1 "300,000 ñ
- 1’000,000 Fr.
Ungeachtet dieser Schuldanhäufung gab es Millionen von Zinsrück
ständen ; die vom laufenden Dienste betrugen sogar über 19 Mill. Man
bezahlte mit bprocent. Cassenanweisungen, an denen aber sogleich 20®/„
verloren wurden. In der Folge sank der Curs der h% Papiere auf 59.
— 1812 Versuch der Emission eines Lotterieanlehens von 12 Mill, zu
4®/o verzinslich, und von G Mill, unverzinslich. Da dieser Versuch miss
lang, 1813 abermals Zwangsanlehen, unter Beibehaltung des Lotterie
anlehens von 3 Mill, zu 5%. Am 1. Oct. 1811 betrugen die anerkann
ten Schulden 1 1 8'239,G95 H. ; es sollten nun jährlich 3'959,999 fl. für
Verzinsung, r559,000 für Tilgung verwendet werden. Wirklich ward
selbst während des russischen Krieges etwas abbezahlt. Ungemeine Aus
gaben erfolgten 1815, da Bayern als Grossmacht aufzutreten suchte.
Nach den Pariser Friedensverträgen erhielt der bayerische Staat l’état)
von den franz. Dcfensionsgeldern 1 5, von den Contributionsgeldern 25%
Mill. Fr. Allein die Verwendung ist nur theilweise bekannt, da die Re
gierung später jeden Rechnungsnachweis aus der vorconstitutionellen
Periode verweigerte. Rudhart gab an (Protokoll der Abgeordneten vom
4. Oct. 1831), König Max 1. habe u. a. durch Urkunde vom 24. Jan.
181G hievon 2’409,009 fl. an die Königin und seine Töchter verschenkt.
Dagegen übernahmen die Kammern noch 1822 955,000 fl. Privatschul
den des nemlichen Königs auf die Staatscasse, welche Summe er von
Ludwig dem XVI. geliehen hatte. Die Verwendung von Staatsgeldern
für das s. g. »griechische Anlehen« erschien vor 1849 niemals in den
veröffentlichten Staatsrechnungen. Der Verfasser dieses Buches brachte
als Abgeordneter, in seinem Vortrage Namens des h inanzausschusses
vom 5. März 1849, das Verhältniss zum ersten Male an die Obffentlich-
keit. Er wies eine Forderung des Staates an den von der Regierung zu
rückgetretenen König Ludwig nach im Betrage von 1 529, 333 fl. Der
genannte Fürst fand sich darauf veranlasst, der Staatscasse diese Summe