Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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DEUTSCHLAND. — Hannover (Finanzen). 
Land Hadeln 
Grafschaft Hoya 
Diepholz 
Bentheim (verpfändet) 
Theile der Grafschaft Honenstein 
Zusammen ungefähr 
Q.-M. 
12 
38 
15 
22 
Bevölkerung 
17.000 
40.000 
12.000 
20,000 
062 800,000 bis 1 Mill. 
Das Ganze war kein Einheitsstaat ; die Gebiete besessen sehr ver 
schiedene Rechte. — Der Lüneviller Friede anerkannte Osnabrück als 
Bestandtheil Hannovers. 1803 besetzten franz. Truppen das Land. 1805 
Hess sich Preussen durch Frankreich verleiten, Hannover gegen andere 
Abtretungen einzutauschen. 1807 erklärte Napoleon die südlichen 
Landschaften (Göttingen, Grubenhagen, Clausthal), — anfangs 1810 
aber das ganze übrige hannöv. Gebiet, Lauenburg ausgenommen, zu Be- 
standtheilen des neuen Königreichs Westfalen Doch incorporirte er noch 
im nemlichen Jahre, nach einer willkürlich gezogenen Linie, den ganzen 
nördlichen Theil dem Kaiserreiche selbst. Es gehörten Bremen, Verden, 
Hoya, Diepholz, Nienburg und Lüneburg zu den franz. Departementen 
der Elbe- und der Wesermündungen, indess Hannover und Celle dem 
westfälischen Departemente der Aller, Göttingen jenem der Leine, Gru 
benhagen und der Harz dem des Harzes zugethcilt blieben. — Der Wie 
ner Congress stellte Kur-Braunschweig als Königreich Hannover wieder 
her. Es wurden zwar das domänenreiche Lauenburg und die Aemter 
Klötze und Elbingerode abgetreten, dafür aber Ostfriesland, Hildesheim, 
Goslar, Lingen, Aremberg-Meppen, das Eichsfeld und einige westfäli 
sche Parcellen erlangt. — Indess war Hannover der That nach britisches 
Besitzthum, bis nach dem Tode Wilhelm’s IV. (1837) die Personalunion 
aufhörte. 
Verfassung. Das »Grundgesetz« datirte vom 2(i. Sept. 1833. Kaum 
war Ernst August (bis dahin Herzog von Cumberland, zur Regierung 
gelangt, so hob er einseitig dasselbe auf durch Patent vom 5. Juli 1837. 
Dann »Landesverfassungsgesetz« vom (>. August 1840. Aenderung durch 
die Verfassungsgesetze vom 10., 10. und 20. April, 5. Sept, und 20. Oct. 
1848. Neue Octroyirung vom 1. Aug. 1855, und weiter 7. Sept. 1 850, 
dann 24. März 1857, ein neues Finanzeapitel mit der nach octroyirtem 
Wahlgesetz gebildeten Ständcversammlung vereinbart. 
Finanzen. Budget. Durch die Octroyirungen von 1855 und 50 ist 
an die Stelle der einjährigen Budgetperiode des Verf.-Gesetzes von 1848 
die frühere zweijährige wieder hergestellt. Das Rechnungsjahr beginnt 
mit dem 1. Juli. Nach den dem Landtag 1804 bei den Budgetverhand 
lungen gemachten Mittheilungen waren die wirklichen Ergebnisse des 
Staatshaushalts 1S"%« (die Rechnungen von 18«%^ fehlen noch) inThlrn.; 
Einnahmen. 
Domänen saramt Forsten . 
Directe Steuern . . . . 
Indirecte - u. Zölle . 
Ober harz. Bergw. u. F orste 
Communions - - - 
Kohlenbergwerke . . . 
Salinen 
2M 05,405 
3'432,440 
4’430,330 
2’2'J3,728 
272,153 
239,980 
57,378 
Auagaben. 
Gesammtministerium 
Stände 
Min. d. Auswärtigen 
Kriegsministerium . 
Justizministerium 
Cultusministerium . 
Min. des Innern *) . 
231,71s 
34,249 
103,701 
2’028,953 
1’051,944 
200,549 
5’520,759 
*) Darunter die Betriebskosten der Eisenbahnen.
	        
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