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DEUTSCHLAND. — Hannover (Finanzen).
Land Hadeln
Grafschaft Hoya
Diepholz
Bentheim (verpfändet)
Theile der Grafschaft Honenstein
Zusammen ungefähr
Q.-M.
12
38
15
22
Bevölkerung
17.000
40.000
12.000
20,000
062 800,000 bis 1 Mill.
Das Ganze war kein Einheitsstaat ; die Gebiete besessen sehr ver
schiedene Rechte. — Der Lüneviller Friede anerkannte Osnabrück als
Bestandtheil Hannovers. 1803 besetzten franz. Truppen das Land. 1805
Hess sich Preussen durch Frankreich verleiten, Hannover gegen andere
Abtretungen einzutauschen. 1807 erklärte Napoleon die südlichen
Landschaften (Göttingen, Grubenhagen, Clausthal), — anfangs 1810
aber das ganze übrige hannöv. Gebiet, Lauenburg ausgenommen, zu Be-
standtheilen des neuen Königreichs Westfalen Doch incorporirte er noch
im nemlichen Jahre, nach einer willkürlich gezogenen Linie, den ganzen
nördlichen Theil dem Kaiserreiche selbst. Es gehörten Bremen, Verden,
Hoya, Diepholz, Nienburg und Lüneburg zu den franz. Departementen
der Elbe- und der Wesermündungen, indess Hannover und Celle dem
westfälischen Departemente der Aller, Göttingen jenem der Leine, Gru
benhagen und der Harz dem des Harzes zugethcilt blieben. — Der Wie
ner Congress stellte Kur-Braunschweig als Königreich Hannover wieder
her. Es wurden zwar das domänenreiche Lauenburg und die Aemter
Klötze und Elbingerode abgetreten, dafür aber Ostfriesland, Hildesheim,
Goslar, Lingen, Aremberg-Meppen, das Eichsfeld und einige westfäli
sche Parcellen erlangt. — Indess war Hannover der That nach britisches
Besitzthum, bis nach dem Tode Wilhelm’s IV. (1837) die Personalunion
aufhörte.
Verfassung. Das »Grundgesetz« datirte vom 2(i. Sept. 1833. Kaum
war Ernst August (bis dahin Herzog von Cumberland, zur Regierung
gelangt, so hob er einseitig dasselbe auf durch Patent vom 5. Juli 1837.
Dann »Landesverfassungsgesetz« vom (>. August 1840. Aenderung durch
die Verfassungsgesetze vom 10., 10. und 20. April, 5. Sept, und 20. Oct.
1848. Neue Octroyirung vom 1. Aug. 1855, und weiter 7. Sept. 1 850,
dann 24. März 1857, ein neues Finanzeapitel mit der nach octroyirtem
Wahlgesetz gebildeten Ständcversammlung vereinbart.
Finanzen. Budget. Durch die Octroyirungen von 1855 und 50 ist
an die Stelle der einjährigen Budgetperiode des Verf.-Gesetzes von 1848
die frühere zweijährige wieder hergestellt. Das Rechnungsjahr beginnt
mit dem 1. Juli. Nach den dem Landtag 1804 bei den Budgetverhand
lungen gemachten Mittheilungen waren die wirklichen Ergebnisse des
Staatshaushalts 1S"%« (die Rechnungen von 18«%^ fehlen noch) inThlrn.;
Einnahmen.
Domänen saramt Forsten .
Directe Steuern . . . .
Indirecte - u. Zölle .
Ober harz. Bergw. u. F orste
Communions - - -
Kohlenbergwerke . . .
Salinen
2M 05,405
3'432,440
4’430,330
2’2'J3,728
272,153
239,980
57,378
Auagaben.
Gesammtministerium
Stände
Min. d. Auswärtigen
Kriegsministerium .
Justizministerium
Cultusministerium .
Min. des Innern *) .
231,71s
34,249
103,701
2’028,953
1’051,944
200,549
5’520,759
*) Darunter die Betriebskosten der Eisenbahnen.