Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

DEUTSCHLAND.  —  Hannover  (Einanzen).

247

Einnahmen.
Kalkbrüche  bei  Lüneburg  48,248
Wasserzölle  174,927
Posten  n  09,9(59
Eisenbahn  u.  Telegraphen  5’529,430
Chaussee-  u.  Brückengeld.  204,329
Lütterieertrag  .  .  .  .  71,758
^ortein  d.  Oberbehörden  63,952
Zinsen  v.  Activcapitalien  563,714
Ueh  rige  unmittel  n.  Einn.  39,808
Zahlung  v.  andern  Cassen  67,349
Zusammen  20'770,977
Somit  Ueberschuss  512,745,  obgleich  in  Folge  der  vorsichtigen
Veranschlagung  die  Budgetaufstellung  ein  Deficit  von  190,177  Thlr.
entziflfert  hatte.
Das  im  Sommer  1S64  festgestellte  Budget  für  IS**/**  schliesst  mit
einer  Gesammteinnahme  von  20’753,995  und  einer  Gesammtausgabe  v.
2r006.940,  somit  252,945  Thlr.  Deficit  ab;  für  IS”/««',  Einnahme
20’7S6,&95,  Ausg.  20’745,190,  Ueberschuss  41,705  Thlr.
Das  für  ein  so  wenig  bevölkertes  Land  sehr  hohe  Budget  umfasst
gleichwol  noch  nicht  den  ganzen  Staatsbedarf.  Es  gehören  nemlich  dazu
600,000  Thlr.  (in  Wirklichkeit  gegen  750,000)  Betrag  der  Civilliste.
Die  Civilliste,  früher  zu  500,000  Thlr.  C.-M.  (513,888  Thlr.  Cour.),
ward  erst  einseitig  auf  600,000  Thlr.  erhöht  (überdies  eine  Summe  von
600,000  Thlr.  für  den  Schlossbau  in  Monbrillant  bewilligt),  dann  wurden ­
  Staatsgüter  für  den  grössten  Theil  derselben  eigens  ausgeschieden
und  der  Privatverwaltung  des  Königs  übergeben.  Durch  die  für  das
Land  sehr  nachtheilige  Art  dieser  Ausscheidung  ist  die  Civilliste  thatsächlich
  um  ungef.  150,000  Thlr.  erhöht.*)  Ausserdem  bezieht  der
Hof  die  Zinsen  eines  aus  der  «'königlichen  Kammer«  in  den  Jahren  1784

Ausgaben.
Min.  des  Handels  .  .  .  73,469
Finanzministerium  .  .  .  5’781,012
Passivetat  2’717,523
Pensionsetat  513,210
Künftig  wegfallende  Ausg.  218,345
Ausserordentl.  Ausgaben.  1*056,791

Zusammen  20’258,231

*)  Die  Frage  wegen  »Cassentrennung«  ist  in  Hannover  nicht  neu.  Die  Verfassung ­
  von  1833  bestimmte  dem  Fürsten  eine  Civilliste.  Für  Emst  August,
der  Ausscheidung  eines  Capitals  an  Grundstücken  wollte,  war  dies  ein  Hauptbeweggrund,
  bei  seinem  Regierungsantritte  die  Verfassung  umzustürzen.  Im
J.  1841  wurde  sein  Verlangen  verwirklicht.  Allein  schon  1848  musste  der  König ­
  in  Wiederherstellung  der  frühem  Ordnung,  nemlich  Annahme  einer  Civilhste,
  willigen.  Bei  der  »Ausscheidung  des  Kronguts«  von  1858  gab  es  schwere
Verhandlungen,  v.  Bennigsen  wies  in  der  2.  Kammer  wiederholt  nach,  dass  die
Erträgnisse  der  für  die  Krone  geforderten  Güter  viel  zu  gering  eingeschätzt  seien.
Er  führte  folgende  grosse  Domänen  namentlich  auf:  Erichsburg-Hunnesrück
zu  8510  Thlr.  verpachtet  und  zu  4569  Thlr.  angerechnet;  Hardegsen  zu  1700
»nd  1206Thlr.;  Eb.storf  3931  und  2127  Thlr.;  Königshorst  6525  und  3599  Thlr.;
Liebenburg  8661  und  7189  Thlr.  ;  Coldingen-Ruthe  18,425  und  13,426  Thlr.  ;
»Springe  6(550  und  3222  Thlr.  Bei  Hardegsen  stellte  sich  durch  die  vertragstnässigen
  Absätze  sogar  das  Ergebniss  heraus,  dass  das  Land  der  Krone  für  die
Uebernahme  noch  einige  Thaler  zugeben  müsse!  Miquel  berechnet  den  Nachtheil
  des  Landes  durch  die  Krongutsausscheidung  auf  183,405  Thlr.,  erwähnt
aber  dabei,  dass  schon  zuvor  die  königliche  Bedarfssumme  gegen  die  Zeit  vor
der  Octroyirung  von  1H55  um  86,112  Thlr.  erhöht  sei;  beide  Summen  zusammen
  ergeben  269,517  Thlr.  Geh.  Finanzrath  Bar  in  seiner  Gegenschrift  räumt
dass  der  Verlust  des  Landes  durch  das  Ausscheidungswerk  auf  100  bis
¿0,000  Thlr.  sich  belaufe.  —  Uebrigens  wurde  der  Krone  noch  ein  Betriebskapital ­
  von  300,000  Thlr.,  rückzahlbar  in  jährlichen  Raten  von  10,000  ,  unverzinslich ­
  vorgeschossen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.