Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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DEUTSCHLAND.  —  Hannover  (Finanzen).

Land  Hadeln
Grafschaft  Hoya
Diepholz
Bentheim  (verpfändet)
Theile  der  Grafschaft  Honenstein
Zusammen  ungefähr

Q.-M.
12
38
15
22

Bevölkerung
17.000
40.000
12.000
20,000

062  800,000  bis  1  Mill.
Das  Ganze  war  kein  Einheitsstaat  ;  die  Gebiete  besessen  sehr  verschiedene ­
  Rechte.  —  Der  Lüneviller  Friede  anerkannte  Osnabrück  als
Bestandtheil  Hannovers.  1803  besetzten  franz.  Truppen  das  Land.  1805
Hess  sich  Preussen  durch  Frankreich  verleiten,  Hannover  gegen  andere
Abtretungen  einzutauschen.  1807  erklärte  Napoleon  die  südlichen
Landschaften  (Göttingen,  Grubenhagen,  Clausthal),  —  anfangs  1810
aber  das  ganze  übrige  hannöv.  Gebiet,  Lauenburg  ausgenommen,  zu  Bestandtheilen
  des  neuen  Königreichs  Westfalen  Doch  incorporirte  er  noch
im  nemlichen  Jahre,  nach  einer  willkürlich  gezogenen  Linie,  den  ganzen
nördlichen  Theil  dem  Kaiserreiche  selbst.  Es  gehörten  Bremen,  Verden,
Hoya,  Diepholz,  Nienburg  und  Lüneburg  zu  den  franz.  Departementen
der  Elbe-  und  der  Wesermündungen,  indess  Hannover  und  Celle  dem
westfälischen  Departemente  der  Aller,  Göttingen  jenem  der  Leine,  Grubenhagen ­
  und  der  Harz  dem  des  Harzes  zugethcilt  blieben.  —  Der  Wiener ­
  Congress  stellte  Kur-Braunschweig  als  Königreich  Hannover  wieder
her.  Es  wurden  zwar  das  domänenreiche  Lauenburg  und  die  Aemter
Klötze  und  Elbingerode  abgetreten,  dafür  aber  Ostfriesland,  Hildesheim,
Goslar,  Lingen,  Aremberg-Meppen,  das  Eichsfeld  und  einige  westfälische ­
  Parcellen  erlangt.  —  Indess  war  Hannover  der  That  nach  britisches
Besitzthum,  bis  nach  dem  Tode  Wilhelm’s  IV.  (1837)  die  Personalunion
aufhörte.
Verfassung.  Das  »Grundgesetz«  datirte  vom  2(i.  Sept.  1833.  Kaum
war  Ernst  August  (bis  dahin  Herzog  von  Cumberland,  zur  Regierung
gelangt,  so  hob  er  einseitig  dasselbe  auf  durch  Patent  vom  5.  Juli  1837.
Dann  »Landesverfassungsgesetz«  vom  (>.  August  1840.  Aenderung  durch
die  Verfassungsgesetze  vom  10.,  10.  und  20.  April,  5.  Sept,  und  20.  Oct.
1848.  Neue  Octroyirung  vom  1.  Aug.  1855,  und  weiter  7.  Sept.  1  850,
dann  24.  März  1857,  ein  neues  Finanzeapitel  mit  der  nach  octroyirtem
Wahlgesetz  gebildeten  Ständcversammlung  vereinbart.
Finanzen.  Budget.  Durch  die  Octroyirungen  von  1855  und  50  ist
an  die  Stelle  der  einjährigen  Budgetperiode  des  Verf.-Gesetzes  von  1848
die  frühere  zweijährige  wieder  hergestellt.  Das  Rechnungsjahr  beginnt
mit  dem  1.  Juli.  Nach  den  dem  Landtag  1804  bei  den  Budgetverhandlungen ­
  gemachten  Mittheilungen  waren  die  wirklichen  Ergebnisse  des
Staatshaushalts  1S"%«  (die  Rechnungen  von  18«%^  fehlen  noch)  inThlrn.;

Einnahmen.
Domänen  saramt  Forsten  .
Directe  Steuern  .  .  .  .
Indirecte  -  u.  Zölle  .
Ober  harz.  Bergw.  u.  F  orste
Communions  -  -  -
Kohlenbergwerke  .  .  .
Salinen

2M  05,405
3'432,440
4’430,330
2’2'J3,728
272,153
239,980
57,378

Auagaben.
Gesammtministerium
Stände
Min.  d.  Auswärtigen
Kriegsministerium  .
Justizministerium
Cultusministerium  .
Min.  des  Innern  *)  .

231,71s
34,249
103,701
2’028,953
1’051,944
200,549
5’520,759

*)  Darunter  die  Betriebskosten  der  Eisenbahnen.
            
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