Object : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

heißung  ihrer  jährlichen  Unterstützungsberechnungen  die  Hälfte  der
gezahlten  Unterstütungen  ersetzen.  In  Deutschland  ist  ebenfalls  mehrfach ­
  angeregt  worden,  den  Arbeiterverbänden  die  Unterstützung  der  Arbeitslosen ­
  zu  übertragen  unter  gleichzeitiger  Beihilfe  des  Reiches  und
durch  Vermittelung  der  Berufsgenossenschaften  auch  unter  Beihilfe
der  Arbeitgeber,  ln  diesem  Sinne  hat  sich  u.  a.  der  IV.  Kongreß
der  Gewerkschaften  in  Deutschland  1902  ausgesprochen.  Die  zuletzt
erwähnten  Vorschläge  wollen  eine  solche  gesetzlich  geregelte  und
staatlich  subventionierte  Organisation  der  Arbeitslosenunterstützung
in  den  Arbeitervereinigungen  an  die  Stelle  einer  besonderen  Arbeitslosenversicherung ­
  setzen.  Auch  Schönbebg  meint  in  seinem  Handbuch
der  politischen  Ökonomie  (IV.  Aufl.,  2.  Band,  Tübingen  1898,  S.  163),
das,  was  von  dem  Gedanken  einer  Arbeitslosenversicherung  überhaupt
durchführbar  sei,  nämlich  die  Anerkennung  eines  Unterstützungsanspruchs, ­
  lasse  sich  nur  mit  Hilfe  der  Arbeiterberufsvereine  verwirklichen.
Da  solche  Vereine  sich  unter  den  „ungelernten“  Arbeitern  schwerer
entwickeln,  als  unter  den  „gelernten“,  würde  ein  solches  Vorgehen
unzulänglich  sein,  ganz  abgesehen  davon,  daß  die  Gewerkvereine
allenthalben  übei’haupt  nur  einen  kleinen  Teil  der  Arbeiter  erfaßt
haben.  In  der  Zeitschrift  für  die  gesamte  Staatswissenschaft  (1900)
hat  denn  auch  Kempel  vorgeschlagen,  für  die  gelernten  Arbeiter  auf
die  Berufsvereine,  für  die  ungelernten  auf  den  Sparzwang  zurückzugreifen. ­
  Eine  staatliche  Subventionierung  der  Berufsvereine  in  dem
besprochenen  Sinne  ist  eine  sehr  wirksame  Förderung  des  Gewerkvereinswesens. ­
  Die  Staaten  werden  aber  dazu  kaum  bereit  sein,  so  lange
ein  so  großer  Bruchteil  der  Arbeiterorganisationen  unmittelbar  oder
mittelbar  den  Zwecken  politischer  Parteien  dienstbar  gemacht  wird.
Die  organisierte  Spartätigkeit  mit  der  besonderen  Zweckbestimmung, ­
  für  die  Zeiten  der  Arbeitslosigkeit  Mittel  anzusammeln,  ist  der
zweite  Weg,  auf  dem  man  den  wirtschaftlichen  Nachteilen  der  Arbeitslosigkeit ­
  entgegenzuwirken  bemüht  war  und  ist.  Verschiedene  Firmen
haben  Sparkassen  zu  diesem  Zweck  errichtet  und  mit  Unterstützungen
zu  fördern  gesucht,  wobei  dann  die  Spareinlagen  für  einen  bestimmten
Mindestbetrag  gesperrt  werden  müssen.  In  diese  Kassen  werden  auch
wohl  Prämien,  Geschenke,  Gewinnzulagen  zum  Lohn  usw.  übergeführt.
Die  hierher  gehörigen  Sparkassen  beruhen  zum  Teil  auf  freiwilliger,
zum  Teil  auf  erzwungener  Beteiligung.  Das  letztere  Verfahren  ist
nach  den  Zusammenstellungen  von  Schanz  (Dritter  Beitrag  zur  Frage
der  Arbeitslosenversicherung  und  der  Bekämpfung  der  Arbeitslosigkeit,
Berlin  1901)  u.  a.  von  den  Firmen  D.  Peters  &  Co  in  Neviges,  Tillmanns ­
  &  Co  in  Barmen,  Bergedorfer  Eisenwerk  bei  Hamburg,  Triep
und  Gronemeyer  in  Neviges  usw.  gewählt  worden.  Als  Beispiel  für
die  Art  einer  derartigen  Einrichtung  sei  angeführt,  daß  bei  der  Firma
            
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