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DEUTSCHLAND. — Gr. Hessen /Finanzen).
die Aemter Amorbach, Miltenberg, Heubach, Alzenau und Dorheim,
sodann das wieder selbständig gewordene Hessen-Homburg, zusammen
185,000 Menschen. Es erhielt dagegen einen Theil des franz. Donners
berg - Departements (mit Mainz) auf dem linken, und einen Theil des
Fürstenthums Ysenburg auf dem rechten Rheinufer, zus. damals mit
203,800 Menschen. — Die Verfassung datirt vom 17. Dec. 1820, geän
dert 1848, dann Octroyirung, zuletzt Wahlgesetz vom 6. Sept. 1856.
Finanzen. Dreijährige Budgets, das für 1863—65 so abschliessend:
Einnahmen: I. Domänen 2’281,143‘/j fl.’). (Dabei: Güter 659,360, For
sten 1’444,477 , Eisenbahn 80,000.) II. Regalien 61,500 (dabei Post 25,000).
III. Directe Steuer*) 2’832,732%. IV. Indirecte Auflagen 3’861,090 (dabei:
Tranksteuer und Zapfgebühr 900,000, Salzregie 720,000, Rheinzölle 130,000,
Mainzoll 15,000, Chausseegeld 110,000, Brückengeld 100,000, Sporteln 98,000,
Stempel 490,000, Abg. von Hunden und Nachtigallen 39,040, Zoll IT50,000).
V. Einnahmen aus verschiedenen Quellen (Geldstrafen etc.) 256,497%. Zusam
men 9’292,963% fl.
Ausgaben: I. Für Lasten u. Abgänge, auf den Cameraldomänen, For
sten, Brandversicherungsbeiträge, Renten, insbes. der Grundrenten-Ablösungen
für die standesherrlichen Steuer-u. sonstige Privilegien etc. 778,376%. II. Ver
zinsung und Tilgung der Staatsschuld 923,459. III. Pensionen 389,210 (dabei
137,450 Militärpens.). IV. Grossh. Haus- und Hofstaat*) 770,000. V. Land
stände 20,000. VI. Militär und Militäranstalten*) 1’667,180. VII. Staatsmini
ster, Staatsrath und Cabinets-Direction 33,415. VIII. Ministerium des Grossh.
Hauses und desAeussern *) 130,734. IX. Ministerium des Innern“) P350,133%.
X. ditto der Justiz 557,506. XI. ditto der Finanzen 2’313,958. XII. Allgemeine
Kosten in den Collegienhäusern 7932. XIII. In Folge weiterer nachträglicher
Vorlagen etc. 94,931 % fl. Zusammen 9,036,835% fl. ')
*) Der übrige Theil der Eisenbahnerträgnisse wird für Verbesserung der
Bahnen (Herstellung von Doppelgeleisen) verwendet. Das Budget ist sonach
unvollständig. (Der Ertrag ist durchschnittl. über 5 %.)
*) Es werden erhoben 10 Kreuzer 3 % Heller auf den Gulden Normalsteuer
cap ital. Der Betrag des letzten ward für 1864 angenommen zu 15’892,217 fl.
(Für 1865 wurden 16’058,820 fl. angenommen, nemlich: 3’205,550 Personal-,
1’971,301 Gewerb- und 10’881,9(»9 fl. Grundsteuer.) Der Ertrag der directen
Steuer war 1864 veranschlagt zu 2*880,464*/,„ fl., wovon auf die einzelnen Pro
vinzen kommen : Rheinhessen 1*043,411%,, Starkenburg 951,232“/,o, Oberhes
sen 885,82oy,q fl. — Im Jahre 1851 wurden nur 8 Kreuzer vom Steuergulden
erhoben.
*) Die eigentliche Civilliste war früher zu 581,000 fl. bestimmt. Im Jahre
1855 erging an den I,andtag das Ansinnen, 1*100,000 fl. Schulden der Civilliste
auf die Landescasse zu übernehmen, wogegen, ausser dem vorhandenen Papier
gelde, dessen weiter für noch eine Million ausgegeben werden sollte, so dass die
Zinslast nicht wesentlich vergrössert werde ; ausserdem aber sei diese Mehraus
gabe von Papiergeld durch Abzüge an der Civilliste allmählig einzuziehen.
Nach längeren Verhandlungen gingen die Kammern darauf ein. Die Bestim
mung wegen Abzugs an der Civilliste hatte aber so wenig praktische Bedeutung,
dass die Civilliste im Jahre 1857 vielmehr um 50,000 fl. emöht wurde. (Ausser
dem erhielten zwei Neffen des Grossherzogs, welche keinen Anspruch auf Apa
nage besassen, jeder eine solche von 18,000 fl. jährlich — und im Jahre 1861
der eine, in Folge seiner Verehelichung, weiter noch 22,000 fl., also im Ganzen
40,000 fl. — von den Ständen bewilligt.)
*) Das Militärbudget war 18*%, nur 892,355 fl., 18*%, 1*164,377, 18»%,
1*208,721.
*) Dabei 60,000 fl. für Gesandtschaften und Consulate.
“) Dabei: Univers. Giessen 82,455, Gendarmerie 137,431 fl.
*) In Folge Beschlusses der Stände über den Abzug am Reinerträge der For
sten von */,o auf %q der Rubrik »I. I,asten auf Forstdomänen« wurden un-