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DEUTSCHLAND. — Gr. Hessen /Finanzen).
die Aemter Amorbach, Miltenberg, Heubach, Alzenau und Dorheim,
sodann das wieder selbständig gewordene Hessen-Homburg, zusammen
185,000 Menschen. Es erhielt dagegen einen Theil des franz. Donnersberg
- Departements (mit Mainz) auf dem linken, und einen Theil des
Fürstenthums Ysenburg auf dem rechten Rheinufer, zus. damals mit
203,800 Menschen. — Die Verfassung datirt vom 17. Dec. 1820, geändert
1848, dann Octroyirung, zuletzt Wahlgesetz vom 6. Sept. 1856.
Finanzen. Dreijährige Budgets, das für 1863—65 so abschliessend:
Einnahmen: I. Domänen 2’281,143‘/j fl.’). (Dabei: Güter 659,360, Forsten
1’444,477 , Eisenbahn 80,000.) II. Regalien 61,500 (dabei Post 25,000).
III. Directe Steuer*) 2’832,732%. IV. Indirecte Auflagen 3’861,090 (dabei:
Tranksteuer und Zapfgebühr 900,000, Salzregie 720,000, Rheinzölle 130,000,
Mainzoll 15,000, Chausseegeld 110,000, Brückengeld 100,000, Sporteln 98,000,
Stempel 490,000, Abg. von Hunden und Nachtigallen 39,040, Zoll IT50,000).
V. Einnahmen aus verschiedenen Quellen (Geldstrafen etc.) 256,497%. Zusammen
9’292,963% fl.
Ausgaben: I. Für Lasten u. Abgänge, auf den Cameraldomänen, Forsten,
Brandversicherungsbeiträge, Renten, insbes. der Grundrenten-Ablösungen
für die standesherrlichen Steuer-u. sonstige Privilegien etc. 778,376%. II. Verzinsung
und Tilgung der Staatsschuld 923,459. III. Pensionen 389,210 (dabei
137,450 Militärpens.). IV. Grossh. Haus- und Hofstaat*) 770,000. V. Landstände
20,000. VI. Militär und Militäranstalten*) 1’667,180. VII. Staatsminister,
Staatsrath und Cabinets-Direction 33,415. VIII. Ministerium des Grossh.
Hauses und desAeussern *) 130,734. IX. Ministerium des Innern“) P350,133%.
X. ditto der Justiz 557,506. XI. ditto der Finanzen 2’313,958. XII. Allgemeine
Kosten in den Collegienhäusern 7932. XIII. In Folge weiterer nachträglicher
Vorlagen etc. 94,931 % fl. Zusammen 9,036,835% fl. ')
*) Der übrige Theil der Eisenbahnerträgnisse wird für Verbesserung der
Bahnen (Herstellung von Doppelgeleisen) verwendet. Das Budget ist sonach
unvollständig. (Der Ertrag ist durchschnittl. über 5 %.)
*) Es werden erhoben 10 Kreuzer 3 % Heller auf den Gulden Normalsteuercap
ital. Der Betrag des letzten ward für 1864 angenommen zu 15’892,217 fl.
(Für 1865 wurden 16’058,820 fl. angenommen, nemlich: 3’205,550 Personal-,
1’971,301 Gewerb- und 10’881,9(»9 fl. Grundsteuer.) Der Ertrag der directen
Steuer war 1864 veranschlagt zu 2*880,464*/,„ fl., wovon auf die einzelnen Provinzen
kommen : Rheinhessen 1*043,411%,, Starkenburg 951,232“/,o, Oberhessen
885,82oy,q fl. — Im Jahre 1851 wurden nur 8 Kreuzer vom Steuergulden
erhoben.
*) Die eigentliche Civilliste war früher zu 581,000 fl. bestimmt. Im Jahre
1855 erging an den I,andtag das Ansinnen, 1*100,000 fl. Schulden der Civilliste
auf die Landescasse zu übernehmen, wogegen, ausser dem vorhandenen Papiergelde,
dessen weiter für noch eine Million ausgegeben werden sollte, so dass die
Zinslast nicht wesentlich vergrössert werde ; ausserdem aber sei diese Mehrausgabe
von Papiergeld durch Abzüge an der Civilliste allmählig einzuziehen.
Nach längeren Verhandlungen gingen die Kammern darauf ein. Die Bestimmung
wegen Abzugs an der Civilliste hatte aber so wenig praktische Bedeutung,
dass die Civilliste im Jahre 1857 vielmehr um 50,000 fl. emöht wurde. (Ausserdem
erhielten zwei Neffen des Grossherzogs, welche keinen Anspruch auf Apanage
besassen, jeder eine solche von 18,000 fl. jährlich — und im Jahre 1861
der eine, in Folge seiner Verehelichung, weiter noch 22,000 fl., also im Ganzen
40,000 fl. — von den Ständen bewilligt.)
*) Das Militärbudget war 18*%, nur 892,355 fl., 18*%, 1*164,377, 18»%,
1*208,721.
*) Dabei 60,000 fl. für Gesandtschaften und Consulate.
“) Dabei: Univers. Giessen 82,455, Gendarmerie 137,431 fl.
*) In Folge Beschlusses der Stände über den Abzug am Reinerträge der Forsten
von */,o auf %q der Rubrik »I. I,asten auf Forstdomänen« wurden un-