Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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ITALIEN.  —Militär  (Landmacht).

nehmen.  Hievon  haften  150  Mill,  auf  dem  Monte  Lombardo-  Veneto,
wogegen  man  auch  Activa  erhielt:  dagegen  mussten  100  Mill,  haar  an
Oesterreich  bezahlt  werden.  Frankreich  schoss  die  Summe  vor  gegen
Auslieferung  5proc.  sard.  Renten  ,  welche  indess  nur  zum  Durchschnittscurse
  vom  29.  Oct.  1859  angenommen  wurden.
b)  Emilia.  Vor  der  definitiven  Vereinigung  mit  Sardinien  nahm
die  provisorische  Regierung  40  Mill.  Lire  auf.
c)  Toscana.  Um  1842  sollen  die  Schulden  abgetragen  gewesen
sein.  Die  nach  1849  restaurirte  Regierung  borgte  bis  1853  110’0G6,0fi6
Lire,  ungerechnet  die  Ausgabe  von  8%  Mill.  Papiergeld.  Bis  zur  Vereinigung ­
  mit  Sardinien  lieh  die  prov.  Regierung  30  Mill.
d)  Neapel  und  Sicilien.  Unmittelbar  vor  der  Zeit  der  Revolution ­
  hatten  die  Staatspapiere  einen  sehr  hohen  Curs.
Militär.  Landmacht.  Das  sardin.  Conscriptionsgesetz  bildet  die
Grundlage  der  Wehrverfassimg  des  neuen  Königreichs.  Ein  Theil  der
Jünglinge  (im  Königr.  Sardinien  war  die  Zahl  auf  jährl.  9000  M.  festgesetzt) ­
  wird  für  das  stehende  Heer  ausgehoben,  der  Rest,  eine  Reserve
bildend,  soll  jährl.  40  Tage  lang  in  den  Waffen  geübt,  kann  aber  ausserdem ­
  nur  im  Kriegsfälle  zu  den  Fahnen  gerufen  werden.  Ueberdies  besteht ­
  eine  Nationalgarde,  alle  nicht  im  activen  Militärdienste  stehenden
Männer  bis  zum  34.  Altersjahre  in  sich  begreifend.
Die  tactische  Eintheilung  der  Armee  ward  durch  königl.  Decret ­
  vom  24.  Jan.  1862  folgendermassen  bestimmt:  6  Armeecorj)s,  jedes
von  3  Divisionen,  die  Divisioß  zu  2  Brigaden,  4  —  0  Bataill.  Scharfschützen ­
  [Bersaglieri],  2  RegTtüavallerie  und  0—9  Batterien  ;  —  ausserdem ­
  eine  allgemeine  Cavallerie-Reservedivision  und  eine  Artilleriereserve ­
  von  10  Batterien.  Die  Linien-Infanterie-Regimenter  haben  4  ,  die
Scharfschützen  0  active  Bataillone  zu  4  Compagnien.  —  Unterm  29.
Juni  1862  erfolgte  die  Creirung  von  2  weiteren  Grenadier-  und  von  10
weiteren  Füsilierreg.  etc.  —  Die  Zahl  und  Stärke  der  einzelnen  Corps
findet  sich  in  einem  Berichte  einer  Commission  der  Abgeordnetenkammer ­
  vom  Juli  1861  folgendermassen  angegeben;
Hann
Infanterie,  Linie:  bO  Keg.,  (wov.  b  Grenad.  u.  72  Füsiliere)
—  Jäger:  (Bersaglieri)  (i  (seitdem  nur  5)  Reg.  27,336  —  .  .  259,312
Cavallerie:  26  Reg.  (4  Cürass.,  20  leichte  Reiterei,  Lanciers  u.  Chevauxleg.,
  2  Cuiden  26,335
trie:  10  Reg.  (5  Feld-,  3  Festungs-,  1  Ponton-,  1  Arbeiterreg.)  31,347
.•  2  Reg.,  6862;  —  Train:  3  Reg.,  7957  =  14,819
Verschiedene  Corps  (Administration,  Freischützen  etc.)  9,094
frcnifar/ucne  (Carabinieri)  :  14  Legionen  19,227
Zusammen  (ungerechnet  etAa  14,000  Officiere)  ....  1  36Öj34
Rechnet  man  die  Officiere  und  8000  Veteranen  dazu,  so  ergeben
sich  über  380,000,  und  mit  den  Seesoldaten  (wobei  2  Marineinfant.-Reg.)
  gegen  400,000  M.  Die  mobilisirbare  Nationalgarde  wird  zu
150,000  angeschlagen;  Zollschutzwächter  gibt  es  14,000  Die  Gesammtsumme
  steigt  somit  (auf  dem  Papiere)  über  550,000  Mann.
Hievon  weicht  aber  die  wirkliche  Stärke  sehr  bedeutend  ab.  So
wurde  z.  B.  in  den  Vorlagen  des  Kriegsministers  an  die  Abgeordneten-Artillerie


Genie
            
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