Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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SCHWEIZ.  —  Sociales.

10,00U  Soldaten  zu  haben,  bereitet  die  Schweiz  80,000  M.  zur  Marschbereitschaft ­
  vor.  Aehnlich  ist  das  Verhältniss  in  andern  Staaten.  Belgien, ­
  dessen  Bevölkerung  ungefähr  die  doppelte  Zahl  jener  der  Schweiz
beträgt,  unterhält  ein  Heer  von  beiläufig  80,000  M.,  welches  im  äussersten
  Falle  bis  auf  100,000  vermehrt  werden  kann,  also  trotz  der  zweifachen ­
  Volksmenge  dem  schweizerischen  Heere  an  Zahl  entschieden
nachsteht.  Belgien  verwendet  aber  thatsächlich  meistens  gegen  40  Mill.
Fres,  auf  sein  Militärwesen  !  Schon  diese  numerische  Stärke  eines  jedenfalls ­
  auch  gut  organisirten  und  geübten  Heeres  sichert  demselben  eine
Ueberlegenheit.
Kriegsgeschichtliches.  Gegen  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  standen ­
  ungef.  50,000  Schweizer  in  29  Regimentern  als  Söldlinge  in  den
Diensten  von  Frankreich,  Spanien,  Sardinien,  Rom,  Neapel  und  Holland; ­
  20,500  M.  davon  bloss  in  Frankreich.  Von  1474—1774  wurden
fast  700,000  Schweizer  für  den  franz.  Militärdienst  geworben*).  Auch
1830  standen  wieder  2  Garde-  und  4  Linienregim.  in  diesem  Verhältnisse. ­
  —  Zum  russischen  Feldzug  von  1812  musste  die  Schweiz
ihrem  »Vermittler«  ein  Hülfscorps  von  16,000  Mann  stellen.  —  Obwol
die  schweizerische  Wehrkraft  zur  Zeit  des  Sonderbundskrieges  (1847)
noch  keineswegs  so  organisirt  war,  wie  jetzt,  zeigte  sich  diese  Wehrkraft
doch  schon  in  einer  nach  Umfang  und  Schnelligkeit  der  Entwicklung
Staunen  erregenden  Weise.  Es  stellten  in  wenigen  Wochen  in  das  Feld  '
die  13%  eidgenössischen  Kantone  98,8()1  Mann  172  Kanonen
die  7  Sonderbunds-Kantone  39,.5S0  -  74
Zusammen  138,441  Mann  246  Kanonen
Ausserdem  hatte  der  Sonderbund  damals  46,976  M.  Landsturm,  und
anderthalb  Kantone  (Neuenburg  und  Inner  -  Rhoden)  nahmen  keinen
Theil  am  Kampfe.  (Die  Kosten  dieses  Krieges  werden,  die  Opfer  der
Privaten  natürlich  ungerechnet,  auf  1  5y¡¡  Mill.  Fres,  geschätzt.)  Die  Militärcapitulationen
  mit  fremden  Staaten  sind  verfassungsmässig  verboten.
Sociales.  Die  Schweiz  bietet  das  wunderbare  Bild  eines  Staates  dar
von  nur  dritthalb  Millionen  Menschen,  welcher,  ungeachtet  der  localen
Trennung  durch  die  höchsten  Gebirge,  dennoch  Angehörige  dreier  grosser
Culturnationen  umfasst.  —  Angehörige  ganz  verschiedener  Stämme,  die
nicht  durch  eine  despotische  Gewalt  zusammengekettet,  sondern  durch
die  lebendige  Ueberzeugung  verbunden  sind,  dass  dieses  Verhältniss  weit
besser  und  nützlicher  für  sie  ist,  als  ein  Anschluss  an  ihre  grossen
Stammnationen  dermalen  sein  könnte.  —  Wenn  es  gar  keinen  andern
Beweis  als  diesen  für  die  Güte  des  Fundamentalverhältnisses  der  schweizerischen ­
  Einrichtungen  gäbe,  so  wäre  dieser  allein  schon  unwiderlegbar.
Da  jeder  Kanton  souverSn  ist,  so  trifft  man  im  Einzelnen  sehr  verschiedenartige ­
  Verhältnisse.  Allenthalben  hat  indess  der  Grundsatz  Geltung  :
dass  das  Volk  nach  Maassgabe  seiner  Bedürfnisse  und  seiner  Einsicht
sich  selbst  regiert.  In  Folge  dessen  werden  alle  Beamten  (auch  die  Rich-*)

  An  Werbegeldern  soll  die  Schweiz  von  1740—50  jedes  Jahr  gegen  600,000
Liv.  aus  Frankreich  bezogen  haben;  1744  sogar  1%  Mill.  Jetzt  betrachten  die
Schweizer,  statt  solchen  Verdienstes,  die  Industrie  als  wichtigste  Quelle  des
Wohlstandes.
            
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