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SCHWEIZ. — Sociales.
10,00U Soldaten zu haben, bereitet die Schweiz 80,000 M. zur Marsch
bereitschaft vor. Aehnlich ist das Verhältniss in andern Staaten. Bel
gien, dessen Bevölkerung ungefähr die doppelte Zahl jener der Schweiz
beträgt, unterhält ein Heer von beiläufig 80,000 M., welches im äusser-
sten Falle bis auf 100,000 vermehrt werden kann, also trotz der zwei
fachen Volksmenge dem schweizerischen Heere an Zahl entschieden
nachsteht. Belgien verwendet aber thatsächlich meistens gegen 40 Mill.
Fres, auf sein Militärwesen ! Schon diese numerische Stärke eines jeden
falls auch gut organisirten und geübten Heeres sichert demselben eine
Ueberlegenheit.
Kriegsgeschichtliches. Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts stan
den ungef. 50,000 Schweizer in 29 Regimentern als Söldlinge in den
Diensten von Frankreich, Spanien, Sardinien, Rom, Neapel und Hol
land; 20,500 M. davon bloss in Frankreich. Von 1474—1774 wurden
fast 700,000 Schweizer für den franz. Militärdienst geworben*). Auch
1830 standen wieder 2 Garde- und 4 Linienregim. in diesem Ver
hältnisse. — Zum russischen Feldzug von 1812 musste die Schweiz
ihrem »Vermittler« ein Hülfscorps von 16,000 Mann stellen. — Obwol
die schweizerische Wehrkraft zur Zeit des Sonderbundskrieges (1847)
noch keineswegs so organisirt war, wie jetzt, zeigte sich diese Wehrkraft
doch schon in einer nach Umfang und Schnelligkeit der Entwicklung
Staunen erregenden Weise. Es stellten in wenigen Wochen in das Feld '
die 13% eidgenössischen Kantone 98,8()1 Mann 172 Kanonen
die 7 Sonderbunds-Kantone 39,.5S0 - 74
Zusammen 138,441 Mann 246 Kanonen
Ausserdem hatte der Sonderbund damals 46,976 M. Landsturm, und
anderthalb Kantone (Neuenburg und Inner - Rhoden) nahmen keinen
Theil am Kampfe. (Die Kosten dieses Krieges werden, die Opfer der
Privaten natürlich ungerechnet, auf 1 5y¡¡ Mill. Fres, geschätzt.) Die Mili-
tärcapitulationen mit fremden Staaten sind verfassungsmässig verboten.
Sociales. Die Schweiz bietet das wunderbare Bild eines Staates dar
von nur dritthalb Millionen Menschen, welcher, ungeachtet der localen
Trennung durch die höchsten Gebirge, dennoch Angehörige dreier grosser
Culturnationen umfasst. — Angehörige ganz verschiedener Stämme, die
nicht durch eine despotische Gewalt zusammengekettet, sondern durch
die lebendige Ueberzeugung verbunden sind, dass dieses Verhältniss weit
besser und nützlicher für sie ist, als ein Anschluss an ihre grossen
Stammnationen dermalen sein könnte. — Wenn es gar keinen andern
Beweis als diesen für die Güte des Fundamentalverhältnisses der schwei
zerischen Einrichtungen gäbe, so wäre dieser allein schon unwiderlegbar.
Da jeder Kanton souverSn ist, so trifft man im Einzelnen sehr verschie
denartige Verhältnisse. Allenthalben hat indess der Grundsatz Geltung :
dass das Volk nach Maassgabe seiner Bedürfnisse und seiner Einsicht
sich selbst regiert. In Folge dessen werden alle Beamten (auch die Rich-
*) An Werbegeldern soll die Schweiz von 1740—50 jedes Jahr gegen 600,000
Liv. aus Frankreich bezogen haben; 1744 sogar 1% Mill. Jetzt betrachten die
Schweizer, statt solchen Verdienstes, die Industrie als wichtigste Quelle des
Wohlstandes.