Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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BELGIEN.  —  Finanzen  (Budget).

beide  Neethen,  Sambre,  Ourthe,  Niedermaas  und  Wälder.  Der  Wiener
Congress  vereinigte  dieses  Gebiet  mit  Holland  zu  einem  »Königreich
der  Niederlande«.  Die  Kämpfe  zu  Brüssel  21.—27.  Sept.  1830  hatten
die  Trennung  beider  Länder  zur  Folge.  Am  30.  Nov.  1830  proclamirte
der  Nationalcongress  die  Unabhängigkeit  Belgiens;  am  4.  Juni  1831  erfolgte ­
  die  Erwählung  des  Prinzen  Leopold  von  Sachsen  -  Coburg  zum
Könige;  nach  vorgängiger  Intervention  Frankreichs,  fand  am  19.  April
1839  die  Anerkennung  Belgiens  durch  Holland  statt,  gegen  Uebernahme
eines  Theiles  der  holländischen  Staatsschuld.

Finanzen.  Budget  iiXx  1804.
Einnahmen  157’782,
.  .  18’8S(;,290  I
.  .  10,700,000
.  .  4,070,000
400.000
P250,000
210.000
13’515,000
26’120,000

Grundsteuer  .
Personalsteuer  ....
Gewerbsteuer  ....
Bergwerksabgabe  .
Abgabe  v.  geist.  Getränken
—  vom  Tabaksverkauf  .
Zollertrag
Accisse,  sammt  Salzsteuer

700  Fres.,  nemlich  :
Enregistrement....
Domänenertrag  .  .  .
Post  *)
Dampfschifffahrt  zwischen
Ostende  und  Dover
Eisenbahn
Anderweit»  Einkünfte  .
Von  Domänenverkäufen  .

31’520,000
4’400,000
3,160,000
225.000
32’350,000
10’816,500
100.000

iiisgaben  151’778,575  Fres,  (ungerechnet  Supplementarcredite)  :

Staatsschuld  40’660,2(»0
Dotationen  ,  .  .  .  .  4’237,080
Ministerium  der  Justiz  .  14’625,756
—  des  Auswärt.  u.  Marine  2’076,188
—  des  Innern  ....  10’603,809

Min.  d.  öffentl.  Arbeiten  26’452,0U5
—  des  Kriegs  ....  35’988,010
—  der  Finanzen  .  .  .  14’423,900
Rückersätze  u.  Nichtwerthe  975,200
Specialfonds  835,437

Der  Budget-Entwurf  für  1865  schliesst  ab  mit  159’1  12  790
Fres.  Einn.  und  153’61  1,469  Bedarf.  Der  Ueberschuss  soll  Verwendung
  erhalten  in  Gemässheit  früherer  Gesetze  über  öffentl.  Bauten.  Von
den  Ausgaben  sind  34’904,950  Fres,  für  das  Kriegswesen  bestimmt.  —
Der  Hof  erfordert  3'401,323  (eigentl.  Civilliste  2’751,323).
Der  h  inanzhaushalt  leidet  unter  dem  Systeme  der  Supplementär—
credite.  Vom  4.  Quartal  1830  bis  Ende  1859  betrug  die  Gesammtausgabe
  des  Staats  3,769’601,475  Fres.,  im  jährl.  Durchschnitte  also
128’875,264  (am  wenigsten  1835:  87’104,005  Fres.).  Unter  der  holl.
Regierung  hatte  Belgien  die  Hälfte  des  gemeinsamen  Bedarfs  aufzubringen, ­
  durchschn.  4  0'724,91  3  Gulden  (etwas  über  88  Mill.  Fres.).  Dennoch ­
  befindet  sich  das  Land  jetzt  besser  als  zuvor.  Bei  Vorlage  des
Budgets  für  1861  konnte  der  Minister  geltend  machen,  was  der  belg.
Staat  von  jener  grossen  Gesammtsumme  seit  1830  verwendet  hatte  -
42  Mill,  für  Kunst  und  Wissenschaft,  10  für  Herstellung  religiöser  Bauwerke, ­
  54  für  öffentlichen  Unterricht,  4  für  die  Militärschule,  14  für
Gefängnisse,  77  für  Strassen,  12  für  Vicinalwege,  128%  für  Flüsse  und
Canäle,  191  für  Staatseisenbahnen.  —  Der  Vicinal-Wegebau,  welcher
schon  im  Budget  für  1861  eine  Mill,  in  Anspruch  nahm,  fehlte  im  Budget ­
  von  1831  ganz  und  empfing  noch  1841  nicht  mehr  als  100,000
Fres.  Der  höhere  Unterricht  erforderte  1831  :  339,539,  1861  993,236
Fres.  ;  ähnliche  Zahlen  Verhältnisse  zeigen  sich:  für  die  Mittelschulen  mit

*)  Nach  Abzug  von  42  Proc.  zu  Gunsten  der  Gemeinden,  in  denen  das
Octroi  abgeschafit  worden.
            
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