Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

BELGIEN — Finanzen Schuld;. 
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71,089 u. 934,167 Fres. , die Primärschulen mit 21 7,142 u. 1'909,109 
Fres., Kunst und Wissenschaft mit 87,248und 811,300 Fres. — Grosse 
Kosten verursacht das Militärwesen. — So wurden 1801 ausserordent 
licher Weise 15’561,170 Fres, für Vervollständigung des Artilleriema 
terials bewilligt. Die Kosten des Antwerpener Festungsbaues sind zu 
48’927,000 Fres, veranschlagt, wovon 20 Mill, durch Anlehen, 10 Mill, 
durch die Stadt Antwerpen, der Rest aus den laufenden Einnahmen be 
stritten werden sollen. Ein grosser Fortschritt war die Abschaffung der 
Gemeindeoctroi s. Solcher Localmauthen gab es in 78 Städten mit einer 
Bevölkerung von 1’222,991 Menschen; der Reinertrag der betr. Abga 
ben belief sich 1859 auf 10 876,085 Fres. Um deren Aufhebung zu er 
möglichen, überliess der Staat den betr. Gemeinden 42 (für später 40) 
Proc. des Rohertrags der Posten, 75 Proc. des Zolls von Caffe, und 36 
(später 34) Proc. der Accisgebühr auf geistige Getränke. Dagegen er 
höhte man diese Accisgebühr auf geistige Getränke und Zucker. 
Schuld. Deren Betrag ward für 1. Mai 1864 auf 633% Mill. Fres. 
Nennwerth angegeben. Bestandtheile : 
UebemommenerSchuldantheil v. Holland, 16’931,200 Fres, zu 5%, Francs 
und 22üMU5,632 zu 2‘, % . 237*036,832 
Rest d. 4»^ Anlehens v. 1836 f. Eisenbahnen, Canäle u. Strassen 13*288 000 
Rest der beiden 3®^ Anlehen von 1838 für Eisenbahnen und [7,6 ' 
Mill.] Kriegsentschädigung 25*415,000 
Capital der der Stadt Brüssel zu zahlenden Rente, seit 1842, à 5% ' 
capitalisirt 6*000,000 
Rest des 4'/, % Anlehens v. 1844 zur Convertirung 5proc. Schuld 
scheine von 1832 65*397,682 
Rest des 4'/, *4, Anlehens, aufgenommen zur Abzahlu^ng einer 
2%proc.|Schuld an Holland (84*656,000 Fres, statt der nominel 
len 169*312,000) 71*821,500 
Rest des 4 % % Anlehens von 1852 zur Convertirung 5% Schuld 
scheine von 1840, 42 und 48 146*926 500 
Rest des 4% % Anl. v. 1857 zur Convertirung der Schuldscheine ' 
von 1852 und zu öffentlichen Arbeiten 67*714,900 
Für Ablösung des Sc beide zol Is (1863), wofür Belgien den Be 
trag an Holland entrichtet hatte, waren an das Erste zu vergüten ; von 
England8’752,320Fres., Amerika2’779,200, Preussen 1’670,640, Nor 
wegen 1*560,720, Frankreich 1*542,720, Dänemark 1*096,800, Nie 
derlande 1*039,440, Mecklenburg 1*036,320, Hannover948,720, Ham 
burg 6 6 7,6 8 0, Oesterreich542,360, Schweden 543,600, Italien 487,200, 
Spanien 432,520, Russland 428,300, Bremen 120,320, Oldenburg 
121,2((0 , Lübeck 25,680, Portugal- 23,280, Griechenland 23,280, 
Argentinische Republik 18,680, Chile 13,920, Römische Staaten 5760, 
lürkei 4800, Peru 4320, Brasilien I68O, Ecuador 1440 Fres. 
Aus einer Vorlage des h inanzministers an die Abgeordnetenkam 
mer vom Nov. 1862 entnehmen wir folgende Zusammenstellung, deren 
Ziffern sich natürlich auf den damaligen Stand beziehen : Die belgische 
Staatsschuld zerfällt in zwei Theile : 1) Die Schuld, welche in Folge der 
Verträge vom Königreich der Niederlande übernommen, diejenige, welche 
durch die Organisation des Landes in den Jahren 1830—32, sowie die 
jenige, welche durch das Jahr 1848 erforderlich ward. Die Zinsen der 
selben bilden eine jährliche Last von 16*623,105 Fres., die Amortisation 
erfordert 1*580,746 Fres. pr. Jahr. 2) Die Schuld, welche zum Zweck der
	        
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