BELGIEN — Finanzen Schuld;.
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71,089 u. 934,167 Fres. , die Primärschulen mit 21 7,142 u. 1'909,109
Fres., Kunst und Wissenschaft mit 87,248und 811,300 Fres. — Grosse
Kosten verursacht das Militärwesen. — So wurden 1801 ausserordent
licher Weise 15’561,170 Fres, für Vervollständigung des Artilleriema
terials bewilligt. Die Kosten des Antwerpener Festungsbaues sind zu
48’927,000 Fres, veranschlagt, wovon 20 Mill, durch Anlehen, 10 Mill,
durch die Stadt Antwerpen, der Rest aus den laufenden Einnahmen be
stritten werden sollen. Ein grosser Fortschritt war die Abschaffung der
Gemeindeoctroi s. Solcher Localmauthen gab es in 78 Städten mit einer
Bevölkerung von 1’222,991 Menschen; der Reinertrag der betr. Abga
ben belief sich 1859 auf 10 876,085 Fres. Um deren Aufhebung zu er
möglichen, überliess der Staat den betr. Gemeinden 42 (für später 40)
Proc. des Rohertrags der Posten, 75 Proc. des Zolls von Caffe, und 36
(später 34) Proc. der Accisgebühr auf geistige Getränke. Dagegen er
höhte man diese Accisgebühr auf geistige Getränke und Zucker.
Schuld. Deren Betrag ward für 1. Mai 1864 auf 633% Mill. Fres.
Nennwerth angegeben. Bestandtheile :
UebemommenerSchuldantheil v. Holland, 16’931,200 Fres, zu 5%, Francs
und 22üMU5,632 zu 2‘, % . 237*036,832
Rest d. 4»^ Anlehens v. 1836 f. Eisenbahnen, Canäle u. Strassen 13*288 000
Rest der beiden 3®^ Anlehen von 1838 für Eisenbahnen und [7,6 '
Mill.] Kriegsentschädigung 25*415,000
Capital der der Stadt Brüssel zu zahlenden Rente, seit 1842, à 5% '
capitalisirt 6*000,000
Rest des 4'/, % Anlehens v. 1844 zur Convertirung 5proc. Schuld
scheine von 1832 65*397,682
Rest des 4'/, *4, Anlehens, aufgenommen zur Abzahlu^ng einer
2%proc.|Schuld an Holland (84*656,000 Fres, statt der nominel
len 169*312,000) 71*821,500
Rest des 4 % % Anlehens von 1852 zur Convertirung 5% Schuld
scheine von 1840, 42 und 48 146*926 500
Rest des 4% % Anl. v. 1857 zur Convertirung der Schuldscheine '
von 1852 und zu öffentlichen Arbeiten 67*714,900
Für Ablösung des Sc beide zol Is (1863), wofür Belgien den Be
trag an Holland entrichtet hatte, waren an das Erste zu vergüten ; von
England8’752,320Fres., Amerika2’779,200, Preussen 1’670,640, Nor
wegen 1*560,720, Frankreich 1*542,720, Dänemark 1*096,800, Nie
derlande 1*039,440, Mecklenburg 1*036,320, Hannover948,720, Ham
burg 6 6 7,6 8 0, Oesterreich542,360, Schweden 543,600, Italien 487,200,
Spanien 432,520, Russland 428,300, Bremen 120,320, Oldenburg
121,2((0 , Lübeck 25,680, Portugal- 23,280, Griechenland 23,280,
Argentinische Republik 18,680, Chile 13,920, Römische Staaten 5760,
lürkei 4800, Peru 4320, Brasilien I68O, Ecuador 1440 Fres.
Aus einer Vorlage des h inanzministers an die Abgeordnetenkam
mer vom Nov. 1862 entnehmen wir folgende Zusammenstellung, deren
Ziffern sich natürlich auf den damaligen Stand beziehen : Die belgische
Staatsschuld zerfällt in zwei Theile : 1) Die Schuld, welche in Folge der
Verträge vom Königreich der Niederlande übernommen, diejenige, welche
durch die Organisation des Landes in den Jahren 1830—32, sowie die
jenige, welche durch das Jahr 1848 erforderlich ward. Die Zinsen der
selben bilden eine jährliche Last von 16*623,105 Fres., die Amortisation
erfordert 1*580,746 Fres. pr. Jahr. 2) Die Schuld, welche zum Zweck der