Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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NIEDERLANDE.  —  Militär.

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im  Staatshaushalte  wieder  herzustellen.  Von  1850  an  begann  die  Schuldentilgung ­
  mit  Nachdruck  und  glänzendem  Erfolge.  So  hat  sich  denn
—  eine  seltene  Ausnahme  in  unserer  Zeit  —  der  Schuldenstand  folgendermassen
  vermindert:
1S40,  1.  Jan.,  Capitalschuld  ’122,702  fl.,  mit  35’787,94S  Zins.
1857,  -  -  l,150’im(>,()30  -  -  33’65fl,221  -
1859,  -  -  1,086*343,830  -  -  31*402,675  -
Nach  Angabe  des  Finanzministers  bei  Vorlage  des  Budgets  für
1861  betrug  die  Verminderung  der  Schuld  von  1844  bis  dahin  bereits
170  Mill.  Capital  und  9  Mill.  Zins.  Eine  Erklärung  des  Ministers  von
1863  entziffert  die  Verminderung  des  Capitalbetrags  der  Schuld  von
1850—62  auf  204*083,91  1,  die  der  Zinslast  zu  6*260,549  fl.
Militär.  Der  Stamm  des  Heeres  besteht  aus  Geworbenen.  Die
Dienstzeit  der  Conscribirten,  mit  dem  20.  Altersjahre  beginnend,  dauert
5  Jahre,  doch  werden  sie  nach  einigen  Monaten  als  Miliz  entlassen,  und
nur  alljährlich  einige  Wochen  lang  wieder  eingeübt.
Linie.  9  llegim.  Infanterie  (1  Grenad.  und  Jäger,  8  eigentliche
Linie,  zu  4  Bataill.,  jedes  mit  5  Feld-und  1  Depot-Compagn.)  ;  5  Reg.
Cavallerie  (4  Drag,  und  1  Limburger  Jäger,  die  ersten  zu  4  ,  letztes  zu
5  Feld-  und  I  Depot-Escadr.);  5  Reg.  Artillerie  (I  Feldartill.-Reg.  mit  11,
1  reit.  Reg.  mit  1  Batterien  zu  8  Kan.  ,  3  Festungsartill.  -  Reg.,  1  reit.
Reg.  mit  4  Batterien);  1  Genie-Bataill.,  Pontoniers  etc.  Gesammtstärke
  61,078  M.,  wov.  4703  (*avall.  und  10,196  Artill.  mitl2ü  Feldgeschützen. ­
  Die  ostind.  Armee  (s.  unten)  ist  dabei  nicht  einbegriffen.
Miliz.  Ausserdem  besteht  eine  I^andwehr  {Schüttere  =  Schützen),  in
2  Banne  getheilt,  alle  Waffenfähigen  vom  25.—35.  Altersjahre  in  sich
begreifend.  1861  bestand  der  ndienstthuendea  Ban  aus  15  Bataill.  mit
25,843  in  der  ersten  und  7747  in  der  zweiten  und  dritten  Classe,  zusammen ­
  33,590  M.  Die  erste  Classe  begreift  die  Unverheiratheten,
Wittwer  ohne  Kinder  etc.  —  Eine  weitere  Ahtheilung  bildete  die  ruhende
{rüstende)  Schüttere!,  54  ganze  und  9  halbe  Bataill.  und  62,597  M.  —
Im  Frieden  gibt  der  Staat  den  Schutters  nur  die  Ausrüstung.  Ein  Gesetz ­
  von  1861  verfügte  übrigens  die  eventuelle  Verschmelzung  der  Miliz
mit  dem  stehenden  Heere.
Festungen.  Mastricht,  Venloo,  Herzogenbusch,  Breda,  Bergen-op-Zoom,
  Vliessingen  und  Grave.  Kleinere:  Sluis,  Briel,  Helvetsluys,  Coevorden,
  Sas  van  Gent,  Nieuwe-Schanz,  Schoonhoven,  Bourtanger-Schanz
und  Ter-Neuve.  (Luxemburg  ist  deutsche  Bundesfestung.)
Armeein  Ostindien:  28  Bataill.  Infant.,  1  Reg.  Cavall.,  18  Comp.
Artill.  und  6  Comp.  Genie.  Die  Infant.-Bat.  bestehen  aus  4  Comp.  Inländer ­
  und  2  Comp.  Europäer  und  Afrikaner;  3  Bataill.  und  die  Reiterei
sind  ausschliessl.  aus  Europäern  gebildet,  die  Artill.  und  das  Geniecorps
zur  Hälfte.  I860  wurde  die  Gesammtstärke  der  Truppen  in  Ostindien
zu  27,104  M.  angegeben,  wovon  11,189  Europäer,  331  Afrikaner,
1209  Amboinesen  und  14,375  Eingeborne.  Der  Effectivstand  betrug
am  31.  Dec.  1862  (nach  dem  Gothaer  Almanach):  24,544  M.  Infant.,
2823  Artill.,  624  Cavall.,  937  Sappeurs  u.  Genie,  u.  1264  Offleiere,
—  zusammen  30,192.
            
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