Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

VEREINIGTE  STAATEN.  —  Finanzen.

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lieber  die  neuere  Finanzgeschichte  s.  unten,  Schuld.
Schuld.  Am  Schlüsse  des  Fiscaljahres  war  die  Staatsschuld
auf  25’125,155  S  herabgebracht.  In  Folge  des  Zollausfalls  seit  1857,
dann  der  Kriegsausgaben,  stieg  sie
lS‘»/,o  auf  64’769,703,  IS'%,  auf  90’907,829  ^
lieber  die  Gestaltung  der  Finanz  -  und  insbesondere  der  Schuldverhältnisse ­
  seit  dem  Ausbruche  des  Bürgerkriegs  entnehmen  wir  dem
im  Dec.  1864  dem  Congress  erstatteten  Berichte  des  Finanzministers
folgende  Notizen  :
Am  4.  März  1861  war  die  Staatsschuld  höchst  unbedeutend.  —  In  seinem
Jahresberichte  vom  4.  Juli  1861  schätzte  der  damalige  Finanzminister  seinen
Etat  für  das  am  30.  Juni  endende  Fiscal-Jahr  auf  318'519s581  $,  welche  er
durch  die  ordentlichen  Einnahmen  und  eine  Anleihe  von  270  Mill,  f  reichlich
zu  decken  hoffte.  Weitere  20  Mill.  0  directer  Steuern  und  eine  Taxe  von  3%  auf
alle  Einkommen  über  800  0  wurden  durch  Congressbeschluss  vom  5.  Aug.  1861
angeordnet.  Die  Erfahrung  lehrte,  dass  die  Schätzungen  des  Finanzministers
unzulänglich  waren,  u.  am  9.  December  desselben  Jahres  sah  er  sich  genöthigt,
den  Congress  um  Mittel  zur  Deckung  eines  Deficits  von  213’404,427  S  anzugehen. ­
  in  seinem  Berichte  von  genanntem  Tage  wurde  das  Budget  für  das
nächste  Fiscal-Jahr  auf  475’331,245  ^  abgeschätzt.  —  Eine  Erhöhung  der
Steuern  erschien  unabweisbar,  und  so  erging  unterm  1.  Juli  1862  das  neue  allgemeine ­
  Steuergesetz,  woran  sich  unterm  14.  Juli  die  Erhöhung  der  Einfuhrzölle ­
  reihete.  —  Doch  die  Bedürfnisse  stiegen  immer  mehr.  Man  glaubte  das
Ergebniss  der  Unterhandlungen  wegen  eines  Anlehens  nicht  abwarten  zu  können, ­
  und  so  beschloss  der  Congress  die  Ausgabe  von  300  Mill.  Papiergeld,  nachdem ­
  schon  früher  die  Emission  von  60  Mill,  verfügt  worden  war.  Dasselbe  erhielt ­
  Zwangscurs.  Diese  Noten  waren  zur  Conversion  in  6%  mit  Gold  zu  verzinsende ­
  Obligationen  zulässig,  für  deren  Zahlung  die  Einkünfte  aus  Zöllen
ebenfalls  in  Gold  —  speciell  verpfändet  waren.  Dasselbe  Gesetz  ermächtigte
zur  Emission  von  500  (später  511)  Mill.  Obligationen,  nach  5  oder  20  Jahren
rückzahlbar.  —  Trotz  dieser  umfassenden  Bewilligungen  für  das  am  30.  Juni
1863  endende  Fiscal-Jahr  ergab  der  Bericht  des  Finanzministers  vom  4.  Dec.
1862  ein  Deficit  von  276’912,517  0  und  der  Voranschlag  für  das  folgende  Jahr
einen  solchen  Ausfall  von  622*388,186.  Der  Congress  autorisirte  deshalb  am
3.  Mai  1863  eine  Anleihe  von  300  Mill,  für  das  laufende  und  von  600  Mill,  für
das  nächste  Fiscal-Jahr.  Hievon  sollten  400  Mill,  in  6proc.  Schatzscheinen  und
150  Mill,  in  Papiergeld  ausgegeben,  von  der  letzten  Summe  aber  50  Mill,  für
Rückzahlung  temporärer  Depositen  reservirt  werden.  Zur  Bestreitung  temporärer ­
  Auslagen,  die  im  Laufe  des  Jahres  nothwendig  würden,  gestattete  der
Congress  am  1.  März  1863  noch  die  Emission  von  6%  nach  Jahresfrist  rückzahlbarer ­
  Certificate  und  genehmigte  die  Entgegennahme  von  Depositen  für
picht  kürzer  als  30  Tage  gegen  lOtägige  Kündigung.  Von  ähnlichem  Charakter
ist  die  unterm  3.  März  1863  genehmigte  Ausgabe  eines  limitirten  Betrages  Papierg^eld
  in  Stücken  unter  \  0.  .
Das  Jahr  1864  brachte  (zum  Theil  in  Gemässheit  der  frühem  allgemeinen
Beschlüsse)  neue  Anlehen  und  Steuererhöhungen,  namentlich  bei  den  Zöllen
(Gesetz  vom  30.  Juni).—  Es  ist  uns  noch  nicht  möglich,  eine  vollkommen  klare
Uebersicht  über  die  mannichfachen  seitherigen  Finanzoperationen  zu  erlan^n.
~7  Nach  den  Angaben  des  Finanzministers  vom  Dec.  1864  waren  seit  dem^-ginne
  des  Fiscaljahres  (also  in  der  kurzen  Zeit  v.  1.  Juli  bis  dahin)  641  12  <,213  0
neue  Schuldscheine  emittirt,  dagegen  allerdings  auch  eine  sehr  ansehnliche  (der
Ziffer  nach  uns  jedoch  nicht  bekannte)  Summe  eingezogen  (oder  eigentl.  umgewechselt) ­
  worden.  —  Ein  Erlös  aus  dem  Verkaufe  von  Ländereien  hat  beinahe
ganz  aufgehört  in  Folge  des  Heimstättegesetzes,  durch  welches  den  Einwanderern
  unentgeldlich  Land  überlassen  wird  (s.  unten,  Social  Verhältnisse).
Ueber  den  Gesammtstand  der  Schuld  erklärte  der  Finanznuniider  :  »Der
Gesammtbetrag  des  unverzinslichen  Nationalpapiergeldes,  ohne  die  ^oten  von
Weniger  als  einem  Dollar  und  die  Noten  der  Nationalbanken,  ist  auf  400  Mill.
Kolb,  sutiitlk.  4.  Aufl.  28
            
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