fullscreen: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

182 IV. Über Theorien der wirtschaftlichen Entwicklung der Völter, 
körper“, die der Stufe der „Hauswirtschaft“ (die ganz verkehrs- 
los ja auch nicht Fei, da sonst sich aus den Wirtschaften dieser Stufe 
überhaupt kein Wirtschaftskörper bilden würde), und die Wirt- 
schaftskörper der Stadtwirtschaft, d. h. die der in städtische 
und ländliche differenzierten Wirtichaften, welche schon größere, 
je eine Stadt und den umliegenden Landbezirk umfassende 
Wirtschaftskörper bilden.“ 
Indem wir diese Klassifikation als unzweckmäßig, insbe- 
sondere für unsere Stafentheorie, ablehnen, wenden wir uns 
zu den von Voigt berührten internationalen, über die nationalen 
(in unserm Sinn staatlichen) Grenzen hinausgehenden, Wirt- 
schaftskörpern. B. Harms hat im letzten Jahrzehnt mit Nach- 
druck der Stufe der Weltwirtschaft das Wort geredet. Nie- 
mand .ann bestreiten, daß der internationale Güteraustausch 
heute Dimensionen angenommen hat, die in früherer Zeit auch 
nicht. annähernd erreicht worden sind, daß die Einzelwirtschaften 
der ganzen Erde nehmend und gebend miteinander in Beziehung 
stehen und dadurch ein Gewebe hin- und herlaufender Fäden 
entstanden ist, das niemals vorher eine gleiche Intensität er- 
reicht hat.)) Es legen also Waren einen Weg von früher nie 
gekannter Länge zurück, und zwar sind es sehr viele Waren, die 
hier in Betracht kommen. Wenn in der Entwicklung dieser wei- 
ten Beziehungen nicht immer ein Fortschritt zu verzeichnen ist, 
sondern auch Rückschritte, wenn der Austausch zwischen ent- 
legenen Gebieten manchmal geringer wird, so bleibt es doch 
dabei, daß die Intensität des internationalen Wirtschastsver- 
kehrs einen früher nie geahnten Grad erreicht hat. Die moderne 
Schutzzollpolitik sett sich denn auch nicht zuni Zweck, einen 
Güteraustausch schlechthin zu verhindern (abgesehen von ein- 
zelnen Waren), sondern sie will auf dem Weg des Vertrags re- 
gulierend eingreifen, die Einfuhr gewisser Waren zwar ver- 
mindern, aber zugleich durch Schaffung eines selbständigen 
Wirtschastsgebiets dem Staat die Macht verschaffen, Einfuhr 
und Ausfuhr im Interesse der eigenen Gemeinschaft zu fördern. 
1) Harms, Volksw. u. Weltw. S. 117 f.
	        
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