Full text : Währung und Handel

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(1er  Full  sein,  wie  in  einem  Lunde  mit  ^[etallw.ilirung  ;  sodann  aber
wird  die  Bank  niemals  wissen,  ob  der  Rückgang  ihrer  Geschäfte  in
einer  allgemeinen  Stagnation  des  Unternelnnnngsgeistes  oder
in  ihrer  fehlerhaften  Discontopolitik  %n  suchen  ist.  i\ian  wird
ihr  kein  Metallgeld  zur  Umwechslung  gegen  Noten  präsentiren
und  die  Thatsache,  dass  sie  dem  Verkehre  Geld,  dessen  er
wirklich  bedurfte,  vorenthalten  hat,  kann  nicht  direct  bemerkbar ­
  werden.
Auch  bei  jenen  Banken  in  Papiergeld-Ländern,  die  lui
ihre  Notenausgabe  eine  gesetzliche  Grenze  haben,  ist  zu  Leurtheilung
  der  Richtigkeit  der  Zinspolitik  kein  director  Anhaltspunkt ­
  gegeben.  Die  Vermehrung  der  Noten  wird  allerdings
nicht  in’s  Ungemessene  vor  sich  gehen  können,  aber  es  wild
eben  von  der  jeweiligen  Höhe  des  wirklichen  realen  Geldbedürfnisses ­
  abhängen,  ob  die  Kreditgew  ährung  nicht  schon  lauge
bevor  die  gesetzliche  Grenze  der  Notenausgabe  erreicht  ist,
mit  einer  ungerechtfertigten  Unterbietung  des  idarktes  Hund
in  Hand  ging.
Der  Zinsfiiss  in  einem  Lande  mit  gestörten  Geldverhältnissen ­
  ist  daher  nicht  massiger,  wohl  aber  willküilieber
  als  der  in  einem  Ijaiide  mit  Metallvaluta,  und  da  die
Gesetzmässigkeit  des  Zinsfusses  angesichts  der  steten  Schwankungen ­
  in  den  Marktverhilltnisseu  mit  einer  sehr  schwankenden ­
  Disconto])olitik  gleichbedeutend  ist,  während  die  Villküi,
die  es  nicht  nötliig  hat,  sich  nach  der  von  Woche  zu  Woche
ändernden  Conjnnctur  zu  richten,  in  der  Regel  durch  längere
Zeit-auf  ihrem  Sinne  heharren  wird,  so  besitzen  die  Länder
mit  gestörter  Valuta  fast  ohne  Ausnahme  auch  einen  stabileren ­
  Zinsfuss.  als  die  mit  Metalkeld.  Ob  dieser  willkürliche ­

  und  stabile  Zinsfuss  im  Diirchscbnitte  höher  oder  billiger
ist,  als  es  bei  dem  Bestehen  einer  IMetallvaluta  der  Fall  wäre,
das  ward  zunächst  von  der  individuellen  Auffassung  jener  Persönlichkeiten ­
  abhängen  ,  die  den  Banksatz  zu  regeln  haben.
Auf  die  Dauer  ist  jedoch  gerade  in  einem  Lande  mit  gestörter
Valuta  die  Aufrechthaltung  eines  ungebührlich  theueren  Zinsfnsses
  viel  leichter  möglich,  als  die  eines  ungebührlich
niedrigen.  Insbesondere  gilt  dies  dann,  wenn  der  Notenvermehrung. ­
  eine  Maximalgrenze  gezogen  ist,  sei  es  durch
gesetzliche  Feststellung  eines  Verhältnisses  zwischen  ^letall-
            
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