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(1er Full sein, wie in einem Lunde mit ^[etallw.ilirung ; sodann aber
wird die Bank niemals wissen, ob der Rückgang ihrer Geschäfte in
einer allgemeinen Stagnation des Unternelnnnngsgeistes oder
in ihrer fehlerhaften Discontopolitik %n suchen ist. i\ian wird
ihr kein Metallgeld zur Umwechslung gegen Noten präsentiren
und die Thatsache, dass sie dem Verkehre Geld, dessen er
wirklich bedurfte, vorenthalten hat, kann nicht direct bemerkbar
werden.
Auch bei jenen Banken in Papiergeld-Ländern, die lui
ihre Notenausgabe eine gesetzliche Grenze haben, ist zu Leurtheilung
der Richtigkeit der Zinspolitik kein director Anhaltspunkt
gegeben. Die Vermehrung der Noten wird allerdings
nicht in’s Ungemessene vor sich gehen können, aber es wild
eben von der jeweiligen Höhe des wirklichen realen Geldbedürfnisses
abhängen, ob die Kreditgew ährung nicht schon lauge
bevor die gesetzliche Grenze der Notenausgabe erreicht ist,
mit einer ungerechtfertigten Unterbietung des idarktes Hund
in Hand ging.
Der Zinsfiiss in einem Lande mit gestörten Geldverhältnissen
ist daher nicht massiger, wohl aber willküilieber
als der in einem Ijaiide mit Metallvaluta, und da die
Gesetzmässigkeit des Zinsfusses angesichts der steten Schwankungen
in den Marktverhilltnisseu mit einer sehr schwankenden
Disconto])olitik gleichbedeutend ist, während die Villküi,
die es nicht nötliig hat, sich nach der von Woche zu Woche
ändernden Conjnnctur zu richten, in der Regel durch längere
Zeit-auf ihrem Sinne heharren wird, so besitzen die Länder
mit gestörter Valuta fast ohne Ausnahme auch einen stabileren
Zinsfuss. als die mit Metalkeld. Ob dieser willkürliche
und stabile Zinsfuss im Diirchscbnitte höher oder billiger
ist, als es bei dem Bestehen einer IMetallvaluta der Fall wäre,
das ward zunächst von der individuellen Auffassung jener Persönlichkeiten
abhängen , die den Banksatz zu regeln haben.
Auf die Dauer ist jedoch gerade in einem Lande mit gestörter
Valuta die Aufrechthaltung eines ungebührlich theueren Zinsfnsses
viel leichter möglich, als die eines ungebührlich
niedrigen. Insbesondere gilt dies dann, wenn der Notenvermehrung.
eine Maximalgrenze gezogen ist, sei es durch
gesetzliche Feststellung eines Verhältnisses zwischen ^letall-