Full text : Währung und Handel

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soll,  nur  theilweise  den  Character  eines  Creditgeschäftes,  dem
Wesen  nach  aber  den  einer  wirklichen  effectiven  Zahlung
besitzen  muss,  d.  h.  der  solide  Importeur  darf  die  bezogene
Waare  nicht  etwa  mit  Wechseln  begleichen,  die  er  erst  dann
einzulösen  in  der  Lage  ist,  wenn  es  ihm  bis  zum  Verfallstage
gelingt  die  bezogenen  Waaren  zu  verkaufen,  also  nicht  mit
solchen  ,  auf  denen  er  als  letzter  Schuldner  erscheint,  vielmehr
mit  Rimessen,  die  sich  in  seinen  Händen  als  Zahlung  für
früher  von  ihm  abgegebene  Waare  befinden.  Diese  Rimessen
müssen  in  jedem  Falle,  auch  wenn  er  die  neubezogenen
Waaren  nicht  verkaufen  könnte,  bezahlt  werden  u,  z,  nicht
vom  Importeur,  sondern  von  einem  Dritten,  der  den  Gegenwerth
  bereits  in  Händen  hat,  so  dass  in  Wahrheit  er  nicht
der  Schuldner,  sondern  blos  der  Bürge  auf  den  an  Zahlungsstatt ­
  gegebenen  Wechselbriefen  ist.
Diese  Unterscheidung  ist  von  wesentlicher  Bedeutung
bei  Beurtheilung  der  internationalen  Zahlungsverbindlichkeiten,
denn  sie  zeigt,  dass  in  solider  Art  kein  Land  irgend  eine
vom  Auslande  bezogene  Waare  diesem  unbedeckt  schuldig
werden  kann,  sondern  sie  mit  reellen  bereits  bestehenden
V  erthen  bezahlen  muss.  Das  Ausland  borgt  dem  importirenden
  Lande  keine  Güter,  es  empfängt  Zahlung  in  effectiv  vorhandenen ­
  Werth  en,  die  aber  erst  in  einem  späteren  Termine
zur  Ausgleichung  gelangen.  Wäre  das  Gegentheil  der  Fall,
würde  der  Importeur  seinem  ausländischen  Lieferanten  eine
Schuldurkunde  ausstellen,  so  wären  regelmässig  Zweifel
darüber  zulässig,  ob  er  dieselbe  am  Verfallstage  einzulösen
im  Stande  sein  wird,  und  was  die  Hauptsache  ist,  es  wäre  auf
diese  Weise  möglich,  Güteiiiuantitäten  zu  beziehen,  welche  die
Kautkratt  des  eigenen  Landes  übersteigen.  Da  jedoch,  wenn
mau  die  Sache  bei  Lichte  besieht,  der  heute  ankommende
Laumwollballen  blos  mit  der  Schuldurkunde  über  einen  gestern
bereits  consumirten  Baumwollballen  bezahlt  werden  kann,  so
wird  unmöglich  mehr  bezogen  werden  können,  als  das  eigene
Land  zu  kaufen  im  Stande  ist.  Ein  Ueberschuss  kann  nur
dadurch  entstehen,  dass  bei  gleichbleibender  Conjunctur  der
Restern  vom  Impoideur  verkaufte  Baumwollballen  von  ihm  in
<ler  Regel  zu  höherem  Preise  abgesetzt  worden  ist,  als  ihm
<ler  vom  Auslande  bezogene  Ballen  kostet.  Er  wird  daher  mit
            
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