Full text : Währung und Handel

Production  erhalten  bleibt;  aber  für  das  entliehene  Capital
werden  eben  die  Zinsen  in’s  Ausland  wandern,  während  bei
der  Notenemission  dasselbe  Capital  zinslos  bereingezogen  wird,
ohne  dass  im  Austausch  dafür  etwas  anderes  gegeben  zu
werden  brauchte,  als  der  Bestand  metallischer  Circuí  ationsmittel,
  deren  Function  nunmehr  die  Papierzettel  übernehmen. ­

Dieser  anscheinend  unwiderlegliche  Vorth  eil  für  die
Staatsfinanzen  wird  aber  für’s  erste  schon  dadurch  paralysirt,
dass  die  Schuldenlast,  in  welche  sich  ein  Staat  durch  die  Zettelausgahe
  stürzt,  in  ihrer  absoluten  Höhe  ohne  Ausnahme  jene
Schuldenlast  weitaus  überragt,  die  durch  die  Aufnahme  eines
verzinslichen  Anlehens  entstünde.  Wenn  der  Staat  im  letzteren
Falle  seinen  (Häubigern  jene  Zinsen  bewilligt,  denen  er  sich
nach  seinen  Creditverhältnissen  unterwerfen  muss,  so  wird  er
den  vollen  Betrag  der  Darlehenssumme  auch  wirklich  und  im
guten  (reble  erhalten.  Verlangt  man  beispielsweise  5  Percent
Zinsen  von  ihm  und  erreicht  der  durch  das  Anlehen  zu
bedeckende  Bedarf  die  Höhe  von  beispielsweise  2(X)  Millionen,
so  ward  der  Staat  für  2(X)  Millionen  üpercentiger  (Obligationen
2(M)  Millionen  in  Metallgeld  erhalten  und  mit  diesem  Betrage ­
  seine  Bedürfnisse  vollständig  befriedigen  können.  Emittirt
  er  jedoch  Stuatsnoten,  so  wird  diese  Emission,  je  weiter
sie  fortichreitet,  den  Werth  der  Greldzeichen  desto  intensiver
drücken;  der  Staat  wird,  um  einen  Bedarf  von  2(K)  Millionen
eüectiven  Geldes  zu  decken,  nicht  2(M.)  Millionen,  sondern
250  Millionen,  vielleicht  300  Millionen  Zettel  cmittiren  müssen,
und  folglich  statt  200  Millionen,  250  Millionen  oder  300  Millionen ­
  schuldig  geworden  sein.  Es  wird  nun  davon  ahhängen,
ob  bis  zur  Rückzahlung  der  Notensohuld  eine  kürzere  oder
längere  Zeit  verstreicht,  um  die  Frage  zu  entscheiden,  ob  der
Staat  am  Coursverluste  bei  der  Ausgabe  seiner  Zettel  mehr
verliert,  als  er  an  Zinsen  erspart  hat,  oder  ob  umgekehrt  die
Summe  der  Zinsenersparnisse  grösser  wird  als  die  der  Coursverluste. ­
  Denn  die  Noten  müssen,  falls  nicht  etwa  ein  Staatshankrott ­
  den  Knoten  entzweihaut,  zum  vollen  Nennwert!)e
eingelöst  werden,  trotzdem  bei  der  Emission  derselben  und
beim  Eintausche  jener  Bedürfnisse,  welche  die  Emission  hervorgerufen ­
  haben,  die  Zettel  nur  gegen  einen  (’oursverlust  ange-Dr.
  T  h.  H  e  r  t  z  k  a  ,  Wähnmg  und  Handel.  14
            
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