Full text : Währung und Handel

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kommen  des  Staates  nickt  erst  in  jenem  Momente  gänzlich
verschwunden  sein  wird,  wenn  auch  das  Volkseinkommen  gänzlich ­
  vernichtet  ist,  sondern  dass  die  Steuerleistungsfähigkeit
der  Bürger  eines  solchen  Staates  sofort  aufliören  muss,  sowie
deren  Einkommen  nur  mehr  hinreicht  zur  Bestreitung  der
noth  wendigsten  Lebensbedürfnisse,  d,  h.  wenn  sie  für  den  Staat
nichts  mehr  übrig  haben.  Es  werden  also,  wenn  beispielsweise
zur  Bestreitung  der  noth  wendigen  Lebensbedürfnisse  000  Millionen
Gulden  erforderlich  sind,  die  100  Millionen  Steuereinkünfte  gänzlich ­
  verloren  sein,  wenn  sich  das  Nationaleinkommen  um  400  Millionen ­
  Gulden  vermindert.  Es  ist  eben  unmöglich,  dass  der  Staat
an  jedem  Bestandtheile  des  Volkseinkommens  gleichmässig  participirt.
  Die  Möglichkeit  dieser  Participation  wird  desto  grösser,
je  mehr  ein  Theil  des  Nationaleinkommens  als  absolut  reiner,
durch  die  dringendsten  Lebensbedürfnisse  unberührter  Zuwachs
anzusehen  ist,  und  desto  geringer,  einen  je  grösseren  Bruchtheil
  des  Einkommens  die  Deckung  dieser  Lebensbedürfnisse
erfordert.  Zwischen  den  zwei  Extremen,  bei  deren  einem  der
Zuwachs  des  Volkseinkommens  beinahe  vollständig  in  die
Staatscassen  geleitet  werden  kann,  während  bei  dem  anderen
die  Verminderung  des  Volkseinkommens  beinahe  vollständig
aus  den  Staatscassen  gezogen  werden  muss,  gibt  es  eine
Unzahl  von  Abstufungen,  und  es  ist  ganz  unzweifelhaft, ­
  dass  auf  die  Dauer  die  Staatsfinanzen  bei  jeder  Veränderung ­
  der  Einkoinmensverhälfnisse  einer  Nation,  insoweit
dieselbe  nicht  durch  eine  Steigerung  oder  Verminderung
der  Lebensbedürfnisse  ])aralysirt  wird,  zum  vollen  Betrage
participiren.
Dass  aber  die  (Tesammtheit  der  wirthschaftlichen  Schäden
in  Folge  der  Val  uta  Zerrüttung  den  Gewinn  des  Staates  aus
seinen  Zinsenersparnissen  weitaus  übertrifft,  bedarf  wohl  keines
Beweises.  Man  kann  annehmen,  dass  das  Bedürtniss  an  (äreulationsmitteln
  bei  keinem  civilisirten  Lande  10  Percent  des
jährlichen  Volkseinkommens  übertrifft.  Diese  10  Percent  des
Volkseinkommens  sind  also  das  Maximum  dessen,  was  der
Staat  an  Papiergeldzeichen  einittiren  kann,  auch  wenn  neben
seinem  eigenen  Papiergelde  kein  anderes  (ärculationsmittel
existirt.  Was  er  darüber  hinaus  emittirt,  ist  blos  eine  nomineUe,
  nicht  aber  eine  essentielle  Vermehrung  der  Emission,
            
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