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dem alten Britannien nnd selbst noeh im 17. dalirliunderte in
einigen enropäisclien Staaten; auf melireren liinteiasiatiseben
Inseln und in îlexiko war Zinngeld lange Zeit gdiräuclilieli.
Aueli die Ausprägung von Blatln wurde 1828 bis 1845 in
Russland versuclit, jedoch wegen der allzu grossen Werth-
Schwankungen dieses Metalls bald wieder aufgegeben.
In den civilisirten Staaten werden gegenwärtig nur mehr
Nickel, Kupfer, Silber und Gold als Münzmetalle betrachtet
u. zw. die ersten beiden als Stoffe zur Ausprägung von
Scheidemünze, die beiden letzteren als eigentliche Währungs
metalle. Die Geldfunction des Goldes und des Silbers ist jedoch
eine uralte. Vermöge der ihnen anhaftenden ganz besonderen
Unzerstörbarkeit und wegen ihres hohen Werthes haben diese
beiden edlen Metalle schon im grauen Alterthume bei jedem
Volke, das mit ihnen bekannt wurde, alsbald die Herrschaft
im Geldverkehre erobert und diese aucli bis zum heutigen
Tage unbestritten behauptet.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass sich alle Metallgeld
systeme ursprünglich aus dem Gewichtsgelde entwickelten.
Im alten Testamente finden sich unzweifelhafte Beweise dafür,
dass die Hebräer das Geld lange Zeit nicht zählten, sondern
wogen. Dieselbe Gepflogenheit besteht auch heute in den
meisten Ländern Ostasiens, so in China und Hinterindien. Sie
gilt übrigens auch in den Ländern abendländischer Civilisation
noch immer im internationalen Handel als Regel. Ausserhalb
der Landesgrenzen haben die meisten IMünzen keinen ( ours-
werth mehr, sie werden nur nach ihrem Gewichte angenommen
und selbst die sogenannten Weltmünzen bleiben, wenn sie
einigermassen abgegriffen und abgenützt sind, demselben
Schicksale unterworfen.
Es liegt aber auf der Hand, dass im internen Verkehre
dieses Gewichtgeld von den grössten Unbequemlichkeiten be
gleitet ist. Schon in früher Zeit versuchte man daher
gleichzeitig bei verschiedenen Culturnationen die umständ
liche Procedur des Wägens, insbesondere aber des Unter-
suchens auf den Feingehalt, überflüssig zu machen, indem man
die eursirenden Metallstücke als Beglaubigung für ihren Werth
mit dem Stempel irgend einer anerkannten Autorität, als die
sich naturgemäss in erster Linie die Staatsgewalt darbot, ver-