Full text : Währung und Handel

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den  persischen  Silbersiglos.  Aus  altegyptischen  Inschriften
lässt  sich  eine  ähnliche  Werthrelation  erkennen,  aber  ganz
ebenso  unzweifelhafte  Beweisstücke  sprechen  dafür,  dass  abwechselnd ­
  mit  dieser  Werth  relation  in  den  Staaten  der  altasiatischen
  Cultur  auch  das  Verhältniss  von  13  zu  1,  12  zu  1
und  IIV2  zu  1  sich  lange  Zeit  erhielt.  Geschichtliche  Documente ­
  aus  der  Zeit  vor  Christus  berichten  auch  über  vorübergehende ­
  Werthrelationen  von  10  zu  I  und  von  8  zu  1  ;
sowie  umgekehrt  21-8  v.  dir.  in  Horn  einmal  Goldmünzen  in
(1er  Relation  von  1714  zu  1  geprägt  wurden.  Man  sieht  also
dass  Schwankungen  von  über  UH)  l’ercent  sich  aus  der  ältesten
Zeit  nachweisen  lassen.
Unter  den  römischen  Kaisern  hielt  sich  die  Werthrclation
der  Gold-  und  Silbermünzen  im  Durchschnitte  auf  ungefähr
11  zu  1.  Doch  war  dieselbe  steten  Schwankungen  unterworfen ­
  und  zu  Constantins  Zeiten  galt  14  zu  1  als  das  Normale. ­
  Die  Ursachen  all’  dieser  Veränderungen  waren  wohl
die  nämlichen,  die  auch  heute  die  Preise  der  Edelmetalle  beeinflussen, ­
  nämlich  neue  Funde  reichhaltiger  Silber-  oder  Goldminen, ­
  neu  angeknüpfte  Handelsbeziehungen  mit  Ländern,  die
stärkeren  Begehr  nach  Silber  oder  Gold  hatten,  oder  von  diesen
^Metallen  bedeutende  (Quantitäten  abgeben  konnten.
Im  ganzen  Mittelalter  schwankte  die  Werthrelation  örtlich ­
  und  zeitlich  zwischen  12’  ,  zu  1  und  0  zu  1.  Anhaltspunkte ­
  dafür,  dass  das  Gold  unter  das  Neunfache  des  Silberwerthes
  im  I’reise  gesunken  sei,  sind  uns  nicht  erhalten,  wohl
aber  stieg  sein  Werth,  wenn  auch  nur  vorübergehend,  bis
über  das  Dreizehnfache.  ’)

')  Soetboer  vi'röftentliclit  im  1875er  Dando  von  Mirth’s  .\nnalen  einige  Znsammenstellungen
  über  die  Werthrclation  der  Edelmetalle  nach  englischen  und
deutschen  Quellen.  Er  bemerkt  dabei,  dass  diese  (¿ucllen  mit  einiger  Vorsicht
zu  gebrauchen  seien,  da  nicht  überall  klar  ware,  ob  nicht  in  mancheir  hallen
der  zur  Zeit  angenomiuene  Goldmünzfuss  zu  Finanzoperationen  benützt  wurde.
Unter  diesem  Vorbehalte  ergibt  sich  aus  englischen  Münzverordnungen  von

1104  bis  1404  folgende  Schwankung  der  Werthrelation;

im  Jahre  1104  wie  1  :  O-o
„  „  1256  „1:9.,
„  „  1262  „  1  :  9-,
„  „  1292  „  1  :  l2.i(V)
„  „  1344  „  1  :  110
„  „  1346  „  1  .  11.;

im  Jahre  1352  wie  1  :  ll'.¿
1412  „  1  :  10..,
1422  „  1:12
1465  „  1  :  11.,
1494  „  1:12
            
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