Full text: Währung und Handel

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nicht fallen gelassen. Der Desetzartikel 1(1 vom Jahre 1867 
bestimmt in seinem 12. Art. unter Berufung auf den Pariser 
iMünzvertrag, dass den Legislativen Oesterreichs und Ungarns 
je früher gleichartige Gesetzesvorlagen über die Einführung 
der Goldwährung vorgelegt werden sollen. Im Jahre 1870 
wurden die sogenannten „Aclitguldenstücke“ gleich 20 hiancs 
an die Stelle der Kronen gesetzt, doch nur als Handels- 
münze, deren Werthbestimmung ausdrücklich dem freien 
Verkehr überlassen blieb. Der Cassencours dieser neuen 
Münzen sollte von Fall zu,Fall ähnlich dem der Kronen, je 
nach den Schwankungen des Courswerthes bestimmt werden, 
was denn in der That seither bei den Gassen der Telegraphen 
ämter, welche diese :Münzsorten anzunehmen in die Lage 
kommen, allmonatlich geschehen ist. ®) 
«) Nach Welttheilen geordnet, stellen sich die Münz Verhältnisse der ver 
schiedenen Länder wie folgt dar. Es besteht ; 
ln Europa 
j Goldwährung 
Doppelwährung 
Sillierwährung 
1 
! England, 
Deutschland, 
Niederlande, 
Schweden, 
Norwegen, 
Dänemark, 
Portugal. 
D . 
Frankreich, 
Belgien, 
Schweiz, 
Italien (Papier), 
Spanien, 
Griechenland, 
Rumänien, 
Türkei (1:15.,), 
Finnland. 
in 
Russland (Papier), 
Oesterreich (Papier), 
Serbien (fremde Münzen). 
1 
1 
In Amerika 
Goldwährung | Doppelwährung 
Silberwährung 
in 
Vereinigte Staaten, 
Canada, 
Cuba (Papier), 
Brasilien (Papier), 
Argent. Republik. 
in 
Chile (1 ; 16.3o„J, 
Vereinigte Staaten von 
Mittelamerika, 
Ecuador, 
Neugranada, 
Peru, 
Bolivia. 
in 
Mexico, 
Uruguay (Papier), 
Haiti, 
Domingo (Papier).
	        
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