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nicht fallen gelassen. Der Desetzartikel 1(1 vom Jahre 1867
bestimmt in seinem 12. Art. unter Berufung auf den Pariser
iMünzvertrag, dass den Legislativen Oesterreichs und Ungarns
je früher gleichartige Gesetzesvorlagen über die Einführung
der Goldwährung vorgelegt werden sollen. Im Jahre 1870
wurden die sogenannten „Aclitguldenstücke“ gleich 20 hiancs
an die Stelle der Kronen gesetzt, doch nur als Handels-
münze, deren Werthbestimmung ausdrücklich dem freien
Verkehr überlassen blieb. Der Cassencours dieser neuen
Münzen sollte von Fall zu,Fall ähnlich dem der Kronen, je
nach den Schwankungen des Courswerthes bestimmt werden,
was denn in der That seither bei den Gassen der Telegraphen
ämter, welche diese :Münzsorten anzunehmen in die Lage
kommen, allmonatlich geschehen ist. ®)
«) Nach Welttheilen geordnet, stellen sich die Münz Verhältnisse der ver
schiedenen Länder wie folgt dar. Es besteht ;
ln Europa
j Goldwährung
Doppelwährung
Sillierwährung
1
! England,
Deutschland,
Niederlande,
Schweden,
Norwegen,
Dänemark,
Portugal.
D .
Frankreich,
Belgien,
Schweiz,
Italien (Papier),
Spanien,
Griechenland,
Rumänien,
Türkei (1:15.,),
Finnland.
in
Russland (Papier),
Oesterreich (Papier),
Serbien (fremde Münzen).
1
1
In Amerika
Goldwährung | Doppelwährung
Silberwährung
in
Vereinigte Staaten,
Canada,
Cuba (Papier),
Brasilien (Papier),
Argent. Republik.
in
Chile (1 ; 16.3o„J,
Vereinigte Staaten von
Mittelamerika,
Ecuador,
Neugranada,
Peru,
Bolivia.
in
Mexico,
Uruguay (Papier),
Haiti,
Domingo (Papier).