Full text : Währung und Handel

—  248  —

nicht  fallen  gelassen.  Der  Desetzartikel  1(1  vom  Jahre  1867
bestimmt  in  seinem  12.  Art.  unter  Berufung  auf  den  Pariser
iMünzvertrag,  dass  den  Legislativen  Oesterreichs  und  Ungarns
je  früher  gleichartige  Gesetzesvorlagen  über  die  Einführung
der  Goldwährung  vorgelegt  werden  sollen.  Im  Jahre  1870
wurden  die  sogenannten  „Aclitguldenstücke“  gleich  20  hiancs
an  die  Stelle  der  Kronen  gesetzt,  doch  nur  als  Handelsmünze,
  deren  Werthbestimmung  ausdrücklich  dem  freien
Verkehr  überlassen  blieb.  Der  Cassencours  dieser  neuen
Münzen  sollte  von  Fall  zu,Fall  ähnlich  dem  der  Kronen,  je
nach  den  Schwankungen  des  Courswerthes  bestimmt  werden,
was  denn  in  der  That  seither  bei  den  Gassen  der  Telegraphenämter, ­
  welche  diese  :Münzsorten  anzunehmen  in  die  Lage
kommen,  allmonatlich  geschehen  ist.  ®)

«)  Nach  Welttheilen  geordnet,  stellen  sich  die  Münz  Verhältnisse  der  verschiedenen ­
  Länder  wie  folgt  dar.  Es  besteht  ;

ln  Europa

j  Goldwährung

Doppelwährung

Sillierwährung

1
!  England,
Deutschland,
Niederlande,
Schweden,
Norwegen,
Dänemark,
Portugal.

D  .
Frankreich,
Belgien,
Schweiz,
Italien  (Papier),
Spanien,
Griechenland,
Rumänien,
Türkei  (1:15.,),
Finnland.

in
Russland  (Papier),
Oesterreich  (Papier),
Serbien  (fremde  Münzen).
1
1

In  Amerika

Goldwährung  |  Doppelwährung

Silberwährung

in
Vereinigte  Staaten,
Canada,
Cuba  (Papier),
Brasilien  (Papier),
Argent.  Republik.

in
Chile  (1  ;  16.3o„J,
Vereinigte  Staaten  von
Mittelamerika,
Ecuador,
Neugranada,
Peru,
Bolivia.

in
Mexico,
Uruguay  (Papier),
Haiti,
Domingo  (Papier).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.