Object : Der Weg der Reparation

wird auf die Mächte verteilt, welche mit Deutschland Verträge
 über die Ablösung der Restitution durch Pauschalbeträge
(Substitution) geschlossen haben;
c) belgische Priorität,
Der genaue Restbetrag der Priorität wird von der Reparationskommission
 ermittelt, Im ersten Jahre erhält Belgien jedenfalls
seinen Anteil von 8 Prozent weiter, im zweiten Jahre ebenfalls
8 Prozent monatlich, bis die Priorität vollständig bezahlt ist.
Alsdann wird der belgische Anteil an der Reparation von 8 Prozent
auf 4,5 Prozent herabgesetzt, Mit diesem Zeitpunkt, spätestens
vom 1, September 1926 ab werden die aus dem ursprünglichen
belgischen. Anteil freiwerdenden 3% Prozent an Frankreich und
England im Verhältnis von 52 zu 22 über ihre in Spa festgesetzten
Anteile hinaus gezahlt;
d) die Vereinigten Staaten erhalten von der Annuität nach
Abzug der Vorrechte einen Anteil von 2% Prozent, jedoch nicht
mehr als 45 Millionen Goldmark im Jahr, Sie sind mit 2% Prozent
auch an der Verteilung und der gemeinsamen Verwertung der
Eisenbahn- und Industrieobligationen und aller anderen Wertpapiere
 beteiligt, die unter dem Dawesplan ausgegeben werden;
e) im übrigen verbleibt es bei den Prozentsätzen von Spa. Diese
betragen, wie wir bereits wissen, für Frankreich 52 Prozent, für
England 22 Prozent, für Italien 10 Prozent, für Serbien 5 Prozent,
Die Finanzkonferenz hat außerdem noch eine Reihe von
Einzelheiten geregelt, Darunter ist wichtig, daß für die restlichen
Forderungen der Alliierten aus dem Ausgleichsverfahren (clearing)
in den ersten vier Jahren keine besonderen Beträge zurückgestellt
werden, Die interessierten Mächte sind vielmehr zur Befriedigung
ihrer Ansprüche auf das deutsche Privateigentum verwiesen, das
sie nach den Bestimmungen des Vertrages von Versailles liquidieren
 dürfen.
DIE ERGEBNISSE DES ERSTEN JAHRES
Mit dem 31, August 1925 war das erste Jahr der Ausführung
des Dawesplanes abgeschlossen. Seine Ergebnisse liegen ziffernmäßig
 vor.

556
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.