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bis auf den Betrag von T'/g Millionen alsbald zurückerstattet
wurden.
Eine vorübergehende Episode bildet in dieser Epoche, wie
bereits erwähnt, die Ausgabe von unverzinslichen Reichsschatz
scheinen mit Zwangscüurs, für welche eine IVlaximalgrenze von
200 i\[illionen Gulden festgestellt wurde. Dieses Staatspapier
geld einzulösen verpflichtete sich die Bank im Uebereinkommen
vom 28. Februar 1854, und um nunmehr die solcher Art zu
bedeutendem Umfange angewachsene Bank-Schuld des Staates
zu tilgen , wurde ein Theil des Erlöses aus dem 1854er National-
anlehen, nämlich der Betrag von 184'/a Millionen Gulden und
überdies das Zollerträgniss der Bank zugewiesen. Nach mannig
fachen Verzögerungen der Rückzahlung und nach verwickelten
neuen Anlehensbewilligungen des Institutes an den Staat wurden
diesem endlich zur Ermöglichung der Wiederaufnahme der
Baarzahlungen durch Uebereinkommen vom 26, December 1858
30 ^Millionen Gulden in fünf gleichen Jahresraten vom 1. No
vember 1860 bis zum 1, November 1864 aus den Kaufschillings
raten der Südbahn und rund 23 Millionen Gulden Tirundent-
lastungsohligationen übergeben. In der That begann nun die
Bank vom September 1858 bis A])ril 1850 die Baarzahlnngen.
In Folge des ausbrechenden Krieges erreichte jedoch kurz
darauf die Schuld des Staates eine bisher nicht vorhanden
gewesene Höhe; bis Ende August 1850 wurden der Bank Vor
schüsse im Gesammthetrage von 133 Millionen Gulden, über
dies ihrem Baarschatze 20 Millionen Gulden IMetallgeld ent
nommen.
Im Jahre 1862 wurden abermals Anstrengungen zur Ord
nung des Geldwesens gemacht. Im Sinne der damals beschlos
senen neuen Bankacte sollten von der Schuld des Staates, die
damals rund 217*3 ]\lilHonen Gulden betrug, 20 Millionen in
Silber und 117 3 Millionen in Noten bis zum Jahre 1867 zurück
gezahlt werden. Es sollte die Bank die in ihrem Besitze
befindlichen, zur Deckung verschiedener Schuldbeträge des
Staates dienenden Effecten veräussern, so dass im Ganzen eine
Schuld von 80 Millionen Gulden übrig geblieben wäre. Die
Rückzahlungen des Staates erfolgten dieses Mal thatsächlich
trotz des inzwischen ausgebrochenen Krieges ; an die Aufnahme
der Baarzahlungen im Jahre 1867 war aber trotzdem aus dem