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gekehrt õOnial und l(M)inal so theuer. Es sollte daher auch
Niemand beifallen, die 3Iöglichkeit zu bestreiten, dass nach
Verlauf eines genügend langen Zeitraumes Gold lOOfach so
hoch oder vielleicht auch nur halb so hoch im l^reise stehen
kann als Silber. Man ist derart bei Eeststellung einer Werth-
lelation, man mag es dabei wie immer anstellen, lediglich auf
die nackte Willkür gewiesen.
Die Alternativwährung würde also voraussichtlich zur
factischeii Silberwährung werden, sie würde, auch wenn sie
von allen Staaten der Erde acce¡,tirt wurde, allgemach das
Gold aus der Circulation verdrängen und dasselbe niemals
wieder in dieselbe zurückkehren lassen. Im Principe ist aller
dings auch das Umgekehrte möglich, nämlich die vollständige
Verdrängung des Silbers; aber wahrscheinlich ist nur das
Erstere und Wolowsky wird zugeben, dass dies von der
grössten Unbequemlichkeit für den modernen Verkehr begleitet
.sein müsste. ^Möglicher-, ja wahrscheinlicherweise könnte sieh
in einem solchen Falle die Gesellschaft dazu gezwungen sehen,
sieh des Goldes, welches im gemünzten Zustande nicht mehr
existireu würde, in Barrenform zu bedienen und dasselbe, ganz
unbekümmert um die gesetzliche Tarifirung, den reellen Markt-
verhältnissen entsprechend, zu bewerthen. Per Effect wäre
also' lediglich ein Zurückgreifen auf den Zustand des reinen
Wagegeldes für den grossen Verkehr.
Was hat es nun mit der Entlastung der Schuldner durch
die Alternativwährung .für ein Bewandtniss?
Vor Allem muss bestritten werden, dass die Entlastung,
auch wenn sie auf anderem Wege, als durch eine Schädigung
der Gesammtheit vor sich ginge, so durchaus billig und human
sei, wie Wolowsky glaubt. So macht z. B. Knies mit Recht
darauf aufmerksam, dass es auch reiche Schuldner und arme
(7laubiger gebe, dass es insbesondere angesichts des modernen
Actienwesens nicht eben human und billig genannt werden
könnte, den kleinen Rentner, die arme Waise, die sich im Be
sitze einiger Prioritäten oder Pfandbriefe befinden, zu Gunsten
der grossen Actionäre oder der (7 rossgrundbesitzer zu ver
kürzen. Aber allerdings hat in diesem Punkte Eaveley inso
fern Recht, als er geltend maeht, dass der Schuldner denn
doch im grossen Ganzen der Ihoducent, der active Erzeuger
l)r. Th. Hertzka, Währung und Handel, 19