Full text: Währung und Handel

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gekehrt õOnial und l(M)inal so theuer. Es sollte daher auch 
Niemand beifallen, die 3Iöglichkeit zu bestreiten, dass nach 
Verlauf eines genügend langen Zeitraumes Gold lOOfach so 
hoch oder vielleicht auch nur halb so hoch im l^reise stehen 
kann als Silber. Man ist derart bei Eeststellung einer Werth- 
lelation, man mag es dabei wie immer anstellen, lediglich auf 
die nackte Willkür gewiesen. 
Die Alternativwährung würde also voraussichtlich zur 
factischeii Silberwährung werden, sie würde, auch wenn sie 
von allen Staaten der Erde acce¡,tirt wurde, allgemach das 
Gold aus der Circulation verdrängen und dasselbe niemals 
wieder in dieselbe zurückkehren lassen. Im Principe ist aller 
dings auch das Umgekehrte möglich, nämlich die vollständige 
Verdrängung des Silbers; aber wahrscheinlich ist nur das 
Erstere und Wolowsky wird zugeben, dass dies von der 
grössten Unbequemlichkeit für den modernen Verkehr begleitet 
.sein müsste. ^Möglicher-, ja wahrscheinlicherweise könnte sieh 
in einem solchen Falle die Gesellschaft dazu gezwungen sehen, 
sieh des Goldes, welches im gemünzten Zustande nicht mehr 
existireu würde, in Barrenform zu bedienen und dasselbe, ganz 
unbekümmert um die gesetzliche Tarifirung, den reellen Markt- 
verhältnissen entsprechend, zu bewerthen. Per Effect wäre 
also' lediglich ein Zurückgreifen auf den Zustand des reinen 
Wagegeldes für den grossen Verkehr. 
Was hat es nun mit der Entlastung der Schuldner durch 
die Alternativwährung .für ein Bewandtniss? 
Vor Allem muss bestritten werden, dass die Entlastung, 
auch wenn sie auf anderem Wege, als durch eine Schädigung 
der Gesammtheit vor sich ginge, so durchaus billig und human 
sei, wie Wolowsky glaubt. So macht z. B. Knies mit Recht 
darauf aufmerksam, dass es auch reiche Schuldner und arme 
(7laubiger gebe, dass es insbesondere angesichts des modernen 
Actienwesens nicht eben human und billig genannt werden 
könnte, den kleinen Rentner, die arme Waise, die sich im Be 
sitze einiger Prioritäten oder Pfandbriefe befinden, zu Gunsten 
der grossen Actionäre oder der (7 rossgrundbesitzer zu ver 
kürzen. Aber allerdings hat in diesem Punkte Eaveley inso 
fern Recht, als er geltend maeht, dass der Schuldner denn 
doch im grossen Ganzen der Ihoducent, der active Erzeuger 
l)r. Th. Hertzka, Währung und Handel, 19
	        
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