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hältnissen durcli 2(),(XW> Ctr. Gold befriedigt werde. Fällt nun
der (ioldwertli um 5 Percent, so wird England unter sonst
gleiehbleibenden VeTliältnissen lOOD Ctr. neuen Goldes zur
Sättigung seines Circnlationsbedürfnisses einfüliren, und fíir
diese Goldquantität beispielsweise 1 Million Ctr. Banmwoll-
waaren abgeben müssen. Es wird also, da nunmehr die
21.(KK) Ctr. Gold nicht mehr werth sind und ihren Zweck
nicht besser befriedigen als die früheren 20.(X)0, die Million
(vtr. Banmwollwaaren rein verloren haben. Wäre dagegen um
gekehrt der Goldwerth um 5 Percent gestiegen, so hätte
Kngland 1ÍKX) Ctr. Gold aus seinem Circnlationsbedürfnisse ab
geben können, dafür beispielsweise 20 Millionen Ctr. an ver
schiedenen Körnerfrüchten eingehandelt, und da es dem Wesen
nach an Gold nicht ärmer würde als zuvor, diese 20 Millionen
Ctr. rein gewonnen. Im ersteren Falle wäre der Verlust auf
Kosten aller Geldbesitzer und Gläubiger in England gegangen
und die Schuldner hätten nichts verloren, aber im grossen
Ganzen auch nichts gewonnen; die einzigen Gewinnenden in
einem solchen Falle wären jene Länder, die das England feh
lende Metall abzugeben vermöchten. Im anderen Falle würden
die Gläubiger und die Geldbesitzer gewinnen, die Schuldner
aber in Wahrheit nichts vei’lieren, da der Gewinn diesmal auf
Kosten jener Länder ginge, die das in England überschüssige
]\retall kaufen müssten. Zu bemerken ist dabei, dass wenn
hier Schuldner und (Bäubiger einander gegenübergestellt
werden, unter den ersteren jene Personen zu verstehen sind,
die eine Geldsumme entliehen, aber noch nicht verwendet
haben. In dem Falle, wo diese Verwendung 'ijereits vor er
folgter Preisverändernng des Zablmittels vor sich gegangen ist,
werden allerdings^ die Schuldner aus einem Sinken des Geld-
werthes Vortheil ziehen, aus einem Steigen des Geldwerthes
Verluste erleiden, da sie im ersteren Falle für die noch wohl
feil gekaufte Waarc einen höheren Erlös erlangen und doch
nur dieselbe Summe an ihre Gläubiger entrichten müssen, zu
der sie verpflichtet gewesen wären, auch wenn die Preisver-
bältnisse sich nicht verändert hätten; und im zweiten Falle
werden sie wegen der inzwischen gesunkenen Preise geringeren
Erlös erzielen und doch den unveränderten Schuldbetrag ent
richten müssen. Aber wenn dies geschieht, compensirt sich