Full text: Währung und Handel

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hältnissen durcli 2(),(XW> Ctr. Gold befriedigt werde. Fällt nun 
der (ioldwertli um 5 Percent, so wird England unter sonst 
gleiehbleibenden VeTliältnissen lOOD Ctr. neuen Goldes zur 
Sättigung seines Circnlationsbedürfnisses einfüliren, und fíir 
diese Goldquantität beispielsweise 1 Million Ctr. Banmwoll- 
waaren abgeben müssen. Es wird also, da nunmehr die 
21.(KK) Ctr. Gold nicht mehr werth sind und ihren Zweck 
nicht besser befriedigen als die früheren 20.(X)0, die Million 
(vtr. Banmwollwaaren rein verloren haben. Wäre dagegen um 
gekehrt der Goldwerth um 5 Percent gestiegen, so hätte 
Kngland 1ÍKX) Ctr. Gold aus seinem Circnlationsbedürfnisse ab 
geben können, dafür beispielsweise 20 Millionen Ctr. an ver 
schiedenen Körnerfrüchten eingehandelt, und da es dem Wesen 
nach an Gold nicht ärmer würde als zuvor, diese 20 Millionen 
Ctr. rein gewonnen. Im ersteren Falle wäre der Verlust auf 
Kosten aller Geldbesitzer und Gläubiger in England gegangen 
und die Schuldner hätten nichts verloren, aber im grossen 
Ganzen auch nichts gewonnen; die einzigen Gewinnenden in 
einem solchen Falle wären jene Länder, die das England feh 
lende Metall abzugeben vermöchten. Im anderen Falle würden 
die Gläubiger und die Geldbesitzer gewinnen, die Schuldner 
aber in Wahrheit nichts vei’lieren, da der Gewinn diesmal auf 
Kosten jener Länder ginge, die das in England überschüssige 
]\retall kaufen müssten. Zu bemerken ist dabei, dass wenn 
hier Schuldner und (Bäubiger einander gegenübergestellt 
werden, unter den ersteren jene Personen zu verstehen sind, 
die eine Geldsumme entliehen, aber noch nicht verwendet 
haben. In dem Falle, wo diese Verwendung 'ijereits vor er 
folgter Preisverändernng des Zablmittels vor sich gegangen ist, 
werden allerdings^ die Schuldner aus einem Sinken des Geld- 
werthes Vortheil ziehen, aus einem Steigen des Geldwerthes 
Verluste erleiden, da sie im ersteren Falle für die noch wohl 
feil gekaufte Waarc einen höheren Erlös erlangen und doch 
nur dieselbe Summe an ihre Gläubiger entrichten müssen, zu 
der sie verpflichtet gewesen wären, auch wenn die Preisver- 
bältnisse sich nicht verändert hätten; und im zweiten Falle 
werden sie wegen der inzwischen gesunkenen Preise geringeren 
Erlös erzielen und doch den unveränderten Schuldbetrag ent 
richten müssen. Aber wenn dies geschieht, compensirt sich
	        
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