Full text: Währung und Handel

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vom Lande zu tragende Verlustquote den Gläubiger trifft und 
von schuldnerischer Seite zwar kein Gewinn, aber auch kein 
Verlust zu verzeichnen ist, wird hier, wo es in der IMacht 
des Gläubigers steht, Zahlung in einem anderen Metalle aus 
zubedingen, der Verlust vom Schuldner zu tragen sein. Dieser 
wird ein CapitaMn Händen haben, dessen Werth sich nach 
träglich vermindert, und wird doch nachträglich die Zinsen 
in unverminderter Höhe bezahlen müssen. 
Dies gilt für jene Schuldner, die Zahlung in jenem Metalle 
versprechen und leisten müssen, welches der auswärtige Gläubiger 
haben will. Zwar tritt auch hier schon das IMomcnt hinzu, dass 
die Beschaffung des gewünschten IMünzmetalles von Fall zu Fall 
mit Kosten verbunden sein wird, und es ergibt sich daher 
schon daraus, dass die österreichischen Schuldner mehr ver 
lieren werden , als die Coursdifferenz zwischen Gold und Silber, 
nämlich überdies noch Fracht-, Präge- und Commissionskosten für 
die Umwandlung ihres Silbers in deutsches Gold (gleichwie 
bei den alten Schulden die auswärtigen Gläubiger um den 
Betrag dieser Kosten mehr als die Coursdifferenz verlieren). 
In Wahrheit aber ist es den meisten Schuldnern, die neue 
Contracte mit dem Auslande eingehen wollen, gar nicht 
möglich, Zahlung in einem anderen als in ihrem eigenen Wäh- 
rungsgelde zu leisten oder auch nur zu versprechen. Sie 
müssen vom Gläubiger das Zugeständniss fordern , dass dieser 
auch bei neuen Contracten Zinsen nnd Capital in Silber zurück 
empfange. Ob ihnen nun dieses Zugeständniss vom Gläubiger 
direct oder durch Vermittlung in- oder ausländischer Banipiiers 
gewährt wird, ist im Effecte ganz gleich, ln allen diesen 
Fällen wird ausser der thatsächlich bestehenden Coursdiflerenz 
zwischen Gold und Silber und ausser dem Aufschläge für 
Umwandlung des Silbers in Gold auch noch ein neuerlicher Auf 
schlag gefordert, der die Versicherungsprämie für alle hin 
künftig möglichen Schwankungen der Edelmetallpreise darstellt. 
Alle diese Kosten und Sporteln werden zum Zinsfusse dazu 
geschlagen und die Folge davon ist, dass nunmehr alle 
Schuldner des Landes ihr Geld entsprechend vertheuert in 
Händen haben. Dass diese Erhöhung des Zinssatzes aller vom 
Auslande erforderlichen Capitalien auch auf den inländischen 
Zinsfuss zurückwirken muss, und daher implicite eine Mehr-
	        
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