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vom Lande zu tragende Verlustquote den Gläubiger trifft und
von schuldnerischer Seite zwar kein Gewinn, aber auch kein
Verlust zu verzeichnen ist, wird hier, wo es in der IMacht
des Gläubigers steht, Zahlung in einem anderen Metalle aus
zubedingen, der Verlust vom Schuldner zu tragen sein. Dieser
wird ein CapitaMn Händen haben, dessen Werth sich nach
träglich vermindert, und wird doch nachträglich die Zinsen
in unverminderter Höhe bezahlen müssen.
Dies gilt für jene Schuldner, die Zahlung in jenem Metalle
versprechen und leisten müssen, welches der auswärtige Gläubiger
haben will. Zwar tritt auch hier schon das IMomcnt hinzu, dass
die Beschaffung des gewünschten IMünzmetalles von Fall zu Fall
mit Kosten verbunden sein wird, und es ergibt sich daher
schon daraus, dass die österreichischen Schuldner mehr ver
lieren werden , als die Coursdifferenz zwischen Gold und Silber,
nämlich überdies noch Fracht-, Präge- und Commissionskosten für
die Umwandlung ihres Silbers in deutsches Gold (gleichwie
bei den alten Schulden die auswärtigen Gläubiger um den
Betrag dieser Kosten mehr als die Coursdifferenz verlieren).
In Wahrheit aber ist es den meisten Schuldnern, die neue
Contracte mit dem Auslande eingehen wollen, gar nicht
möglich, Zahlung in einem anderen als in ihrem eigenen Wäh-
rungsgelde zu leisten oder auch nur zu versprechen. Sie
müssen vom Gläubiger das Zugeständniss fordern , dass dieser
auch bei neuen Contracten Zinsen nnd Capital in Silber zurück
empfange. Ob ihnen nun dieses Zugeständniss vom Gläubiger
direct oder durch Vermittlung in- oder ausländischer Banipiiers
gewährt wird, ist im Effecte ganz gleich, ln allen diesen
Fällen wird ausser der thatsächlich bestehenden Coursdiflerenz
zwischen Gold und Silber und ausser dem Aufschläge für
Umwandlung des Silbers in Gold auch noch ein neuerlicher Auf
schlag gefordert, der die Versicherungsprämie für alle hin
künftig möglichen Schwankungen der Edelmetallpreise darstellt.
Alle diese Kosten und Sporteln werden zum Zinsfusse dazu
geschlagen und die Folge davon ist, dass nunmehr alle
Schuldner des Landes ihr Geld entsprechend vertheuert in
Händen haben. Dass diese Erhöhung des Zinssatzes aller vom
Auslande erforderlichen Capitalien auch auf den inländischen
Zinsfuss zurückwirken muss, und daher implicite eine Mehr-