Full text : Währung und Handel

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tracte  vollständig  und  ihren  Buchstaben  nach  zu  erfüllen.
JJenii  es  wurde  nicht  blos  auf  Silber,  sondern  auf  Silber,  welches ­
  zu  Münzen  des  betreffenden  Landes  geprägt  ist,  welche
Münzen  überdies  noch  das  Währungsgeld  des  betreffenden
Landes  sein  müssen,  contrahirt.  Nun  soll  es  aber  hinkünftig
solche  Münzen  nicht  mehr  geben,  in  ihnen  kann  also  unmöglich
gezahlt  werden  und  die  Staatsgewalt  steht  daher  vor  dei*
Alternative,  entweder  den  Stoff,  auf  welchem  contrahirt  wurde,
durch  einen  andern  vertreten  zu  lassen,  oder  aber  die  Bedingung ­
  preiszugeben,  dass  in  Landesgeld  gezahlt  werde,  und
sich  blos  daran  zu  halten,  dass  der  Stoff,  aus  welchem  nach
dem  Contracte  das  Währungsgeld  hätte  geprägt  sein  sollen,
geliefert  werde.  Die  österreichische  Gresetzgebung  könnte  also
die  Schuldner  und  (xliinbiger  verpflichten,  statt  des  bedungenen ­
  Silberijuantums  das  Werth  ä<  pii  val  ent  in  Gold  zu  nehmen,
welches  nunmehr  das  ^letall  sein  wird,  aus  welchem  österreichis(dies
  ährungsgeld  geprägt  wird,  oder  aber  sie  müsste
darauf  beharren,  dass  für  je  45  bedungene  Gulden  1  Pf.  Feinsilber ­
  geliefert  werde.  Ob  dieses  Feinsilber  dann  überhaujd
nur  in  Barrenform  geliefert  zu  werden  brauchte  ,  oder  ob  die
Staatsgewalt  fernerhin  Stücke,  die  den  45.  Theil  eines  Münzpfundes ­
  haben,  mit  ihrem  Stempel  versehen  wollte,  bliebe  im
Wesen  ganz  gleichgiltig,  wenn  diese  gestempelten  Stücke  nicht
mehr  das  allgemeine  Zahlmittel  sind,  und  um  verwerthet  zu
werden,  doch  nachträglich  wieder  in  den  Schmelzofen  wandern
müssten.
Vor  diese  Alternative  gestellt,  haben  sich  in  ähnlichen
Fällen  bisher  noch  die  Gesetzgebungen  aller  Staaten  dafür
entschieden,  die  Leistung  im  Währungsgelde  ihres  l^andes  als
das  Entscheidende,  das  Münzmetall  dagegen  als  das-  Untergeordnete ­
  ,  Zufällige  und  daher  bei  einem  Währungswechsel
durch  ein  anderes  Metall  Vertretbare  zu  betrachten,  u.  z.  mit
gutem  runde.  Denn  in  der  That  ist  die  Bedingung,  dass
in  (xeld  gezahlt  wird,  der  Grundgedanke  jedes  Geldvei*trages.
Es  wurde  zwar  die  Leistung  in  der  Materie  stipulirt,  die  den
Werthmesser  bildet,  aber  lediglich  aus  dem  Grunde,  weil  sie
ihn  eben  bildet.  Niemand  wird  bezweifeln,  dass  bei  allen  Geldcontracten
  —  es  sei  denn,  dass  es  sich  aus  ganz  speciellen
Gründen  um  eine  genau  bestimmte,  dann  aber  auch  ganz
            
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