begründet werden. Es i.st walir, dass dadnrcli der Sehuldner
immer nocli zu Scliaden kommen kann, wenn in der Zwisclienzeit
bis zur (kintractserfüllung die Kaufkraft des neuen AMU.-rungsmetalls
gestiegen, die des alten unberührt geblieben sein
sollte, zu einem Schaden, dem er entgangen wäre, wenn er
nach der AVerthrelation zur Zeit der EontractserlÜllung zu
zahlen hätte. Aber dem steht vor allem entgegen, dass dieselbe
Wahrscheinlichkeit für das Umgekehrte spricht, dass
nämlich ebenso der Werth des alten Währungsmetalls’ hätte
gestiegen sein können, und dass sich daher Vortheile und
Nachtheile schon a priori ausgleichen. Ausschlaggebend aber
ist, dass ganz unzweifelhaft der Wille der Contrahenten dahin
geht, jeder Verlust- oder (iewinnstchance nach Möglichkeit
enthoben zu sein, und dass dies nur auf dem angedeuteten
Wege möglich ist. Der Staat thut, indem er derart vorgeht,
nur dasjenige, was die (Kontrahenten aus eigener freier Wahl
gethan hätten; sein (lesetz wird dadurch allein zum Ausdrucke
des (îesammtwiliens der Betheiligten. Wenn alle
Schuldner und Gläubiger eines Landes in der Lage wären,
ihre Contracte in dem Momente eines Währungswechsels zu
erneuern, sie würden, von ganz abnormen Fällen abgesehen,
sicherlich insgesammt das Nämliche thun. Es kann dies bei’
einigem Nachdenken gar nicht zweifelhaft sein. Die AVerthrelation
zwischen (iold und Silber sei heute zu 1 ; der
Staat ziehe nun das Silber aus der Circulation und ersetze es
durch G(,ld, fordere aber gleichzeitig zur Erneuerung der
Contracte auf. Es wird ohne Frage kein Gläubiger so thöricht
sein, für je Io’/* Ff. Silber 1 Ff. (fohl zu verlangen, da ihn
ja in die.sem Falle der Schuldner einfach in Silber bezahlen
könnte und dieses Silber, selbst wenn es dem (Uäubiger
wirklich auf dessen Leistung in natura an kommen sollte, zur
Relation von li) zu 1 auf dem Markte zu haben ist. Für den
Moment der (/ontractserneuerung also ist diese Relation von
selbst gegeben. Für die Zukunft aber wird Jedermann Zahlung
in der neuen Landeswährung ausbedingen, es wird ihm
von dem Augenblicke an ganz gleichgiltig, was mit dem Silber
oder mit dem Golde hin künftig geschieht, er will bei der Contractserfüllung
AVährungsgeld bekommen und leisten, u. z
offenbar genau so viel, als er in dem Alómente der (Kontracts-