Full text : Währung und Handel

begründet  werden.  Es  i.st  walir,  dass  dadnrcli  der  Sehuldner
immer  nocli  zu  Scliaden  kommen  kann,  wenn  in  der  Zwisclienzeit
  bis  zur  (kintractserfüllung  die  Kaufkraft  des  neuen  AMU.-rungsmetalls
  gestiegen,  die  des  alten  unberührt  geblieben  sein
sollte,  zu  einem  Schaden,  dem  er  entgangen  wäre,  wenn  er
nach  der  AVerthrelation  zur  Zeit  der  EontractserlÜllung  zu
zahlen  hätte.  Aber  dem  steht  vor  allem  entgegen,  dass  dieselbe ­
  Wahrscheinlichkeit  für  das  Umgekehrte  spricht,  dass
nämlich  ebenso  der  Werth  des  alten  Währungsmetalls’  hätte
gestiegen  sein  können,  und  dass  sich  daher  Vortheile  und
Nachtheile  schon  a  priori  ausgleichen.  Ausschlaggebend  aber
ist,  dass  ganz  unzweifelhaft  der  Wille  der  Contrahenten  dahin
geht,  jeder  Verlust-  oder  (iewinnstchance  nach  Möglichkeit
enthoben  zu  sein,  und  dass  dies  nur  auf  dem  angedeuteten
Wege  möglich  ist.  Der  Staat  thut,  indem  er  derart  vorgeht,
nur  dasjenige,  was  die  (Kontrahenten  aus  eigener  freier  Wahl
gethan  hätten;  sein  (lesetz  wird  dadurch  allein  zum  Ausdrucke ­
  des  (îesammtwiliens  der  Betheiligten.  Wenn  alle
Schuldner  und  Gläubiger  eines  Landes  in  der  Lage  wären,
ihre  Contracte  in  dem  Momente  eines  Währungswechsels  zu
erneuern,  sie  würden,  von  ganz  abnormen  Fällen  abgesehen,
sicherlich  insgesammt  das  Nämliche  thun.  Es  kann  dies  bei’
einigem  Nachdenken  gar  nicht  zweifelhaft  sein.  Die  AVerthrelation
  zwischen  (iold  und  Silber  sei  heute  zu  1  ;  der
Staat  ziehe  nun  das  Silber  aus  der  Circulation  und  ersetze  es
durch  G(,ld,  fordere  aber  gleichzeitig  zur  Erneuerung  der
Contracte  auf.  Es  wird  ohne  Frage  kein  Gläubiger  so  thöricht
sein,  für  je  Io’/*  Ff.  Silber  1  Ff.  (fohl  zu  verlangen,  da  ihn
ja  in  die.sem  Falle  der  Schuldner  einfach  in  Silber  bezahlen
könnte  und  dieses  Silber,  selbst  wenn  es  dem  (Uäubiger
wirklich  auf  dessen  Leistung  in  natura  an  kommen  sollte,  zur
Relation  von  li)  zu  1  auf  dem  Markte  zu  haben  ist.  Für  den
Moment  der  (/ontractserneuerung  also  ist  diese  Relation  von
selbst  gegeben.  Für  die  Zukunft  aber  wird  Jedermann  Zahlung ­
  in  der  neuen  Landeswährung  ausbedingen,  es  wird  ihm
von  dem  Augenblicke  an  ganz  gleichgiltig,  was  mit  dem  Silber
oder  mit  dem  Golde  hin  künftig  geschieht,  er  will  bei  der  Contractserfüllung
  AVährungsgeld  bekommen  und  leisten,  u.  z
offenbar  genau  so  viel,  als  er  in  dem  Alómente  der  (Kontracts-
            
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