Full text : Währung und Handel

es  blieben  ihm  also  zur  Bewirthschaftung  des  Gutes  jährlich
5()0  fl.  ]\ran  sollte  meinen,  dass  es  für  den  Schuldner  wie  für
den  Gläubiger  ganz  gleichgiltig  sei,  wenn  die  Kaufkraft  des
^details,  in  welchem  die  Zahlung  bedungen  ist,  steigt  oder
fällt,  ob  dieses  Metall  AVährungsmetall  ist  oder  nicht.  Und
ohne  den  Einfluss  der  oben  erwähnten  Beharrungstendenz  wäre
dem  in  der  That  so.  Wäre  z.  B.  die  Zahlung  in  Silber
bedungen,  und  Silber  das  Währungsmetall,  so  müssten  bei
einer  Preissteigerung  des  Silbers  um  1(H>  Percent  die  nominellen ­
  Einkünfte  des  Schuldners  von  KXKjfl.  auf  öfK)  fl.  sinken.
Kr  hätte  statt  des  halben  den  vollen  Betrag  der  Einkünfte  an
den  Gläubiger  zu  entrichten  und  dieser  würde  damit  genau
zweimal  so  viel  an  Kaufkraft  in  Händen  haben  als  zuvor.
Und  wäre  Silber  nicht  das  Währungsmetall,  so  blieben  die  in
Gold  berechneten  Einkünfte  des  Schuldners  allerdings  unverändert, ­
  er  müsste  aber  die  vollen  UMM)  fl.  daran  wenden,  um
Silber  zu  kaufen,  welches  zur  Zeit  des  (ImWractsabschlusses
fl.  in  (lold  werth  war,  hätte  somit  abermals  nichts  in
Händen  und  der  Gläubiger  hätte  ebenso  den  doppelten  IWrag
empfangen.  Aber  in  AVirklichkeit  spielt  sich  die  Sache  im
ersteien  Ealle  nicht  so  streng  nach  mathematischen  Gesetzen
ab.  A\  enn  auch  auf  dem  AVeltmarkte  der  Pi  eis  eines  der  Kdelmetalle
  um  1(K>  Percent  gestiegen  sein  sollte,  so  wird  man
doch  in  dem  Lande,  wo  dieses  Metall  die  AVährung  bildet,
nicht  sofort  für  dieselbe  Alünzeinheit  desselben  zweimal  soviel
kaufen  als  zuvor,  sondern  anfangs  vielleicht  um  10  J^ercent
mein",  wieder  nach  einiger  Zeit  um  20  Percent,  dann  um  iU)  Percent ­
  mehr,  und  erst  nach  Verlauf  eines  sehr  langen  Zeitraums
genau  dop]ielt  so  viel.  Der  Hypothekenschuldner  wird  also
für  den  Eitrag  seines  (Grundstückes  im  Durchschnitte  nicht
bOO  fl.,  sondern  vielleicht  (>(M)  oder  7(K)  fl.  erhalten,  es  wird
ihm  immer  noch  nach  erfolgter  Abfuhr  der  Zinsen  etwas  in
Händen  bleiben  und  der  (Gläubiger  wird  in  seinen  öiH)  fl.
nicht  die,  verdoppelte,  sondern  blos  eine  um  einen  Bruchtheil
gesteigerte  Kaufkraft  erhalten.  Und  ganz  dasselbe  gilt  selbstverständlich ­
  umgekehrt  für  den  Fall  einer  Verminderung  der
Kaufkraft  des  Edelmetalls,  in  welchem  die  Zahlung  zu  leisten
ist.  Hier  wird  wieder  der  Schuldner  nicht  so  viel  gewinnen  ;
der  Gläubiger  nicht  so  viel  verlieren,  wenn  das  im  Jb-eise
            
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