gesetzlich, so docli factiscli) eine solche von ho> Vereinigten
Staaten von Nordamerika eine solche von Vö? Frankreich eine
solche von \\ Percent. Wenn also beispielsweise österreichische,
französische nnd englische Exporteure anf den deutschen
Märkten mit derselben AXhiare concnrriren, deren (lesteliungskosten
dort ganz die nämlichen sind, so käme dem deutschen
Ennden die englische V aare hei gleichen Preisen nm rnnd
1Õ5 Pfennige, die französische nm rund 102 Pfennige billiger zn
stehen als die österreichiche, lediglich aus dem (irunde, weil
der Schlagschatz in England und Frankreich mässiger ist.
Und an dem dadurch bedingten Verluste wird der österreichische
Exporteur ebenso participiren müssen, wie der
deutsche Importeur; es wird lediglich von der zufälligen
Marktconjunctur abhängen, welcher von beiden Theilen den
grösseren Betrag des Verlustes auf sich zu nehmeu hat, denn
der in Deutschland bewilligte Preis wird nunmehr das Durchschnittsergebniss
der Concurrenz englischer, französischer und
österreichischer Producto sein. Es kann derart häutig \oikommen,
dass der Oesterreicher allein die durch den Schlagschatz
bedingten Verluste tragen muss, indem er sich nämlich
gezwungen sehen kann, die Percent, um welche die Beschaffung
von Zahlmitteln nach Oesterreich kosts])ieliger ist
als die Beschatfung von Zahlmitteln nach I rankreich, voll
nnd ganz vom JMreise seiner Waare nachzulassen. Der Stratzoll,
den die (Gesetzgebung auf den Goldimport legt, wirkt
auf den V aarenexpoi't, der diesen - Goldimport erst hervorrufen
muss, oder wenn man die Sache noch von einem anderen
Gesichtspunkte aus betrachten will, die künstliche Hinauttreibung
der Wechselcourse durch den Schlagschatz, äussert
ganz die nämliche Wirkung, wie die naturgemässe Verbesserung
des Wechselcourses, sie hindert nämlich die Exporte
und wirkt dein Goldzutlusse entgegen.
Die Sache hat nun allerdings ihre zwei Seiten, den
geleugnet kann nicht werden, dass der hohe Schlagschatz, indem
er den GoldzuHuss erst bei einer sehr günstigen Gestaltung
der Wechselcourse ermöglicht, dadurch die Gewinnstchanee
aus den Wechselcoursen für das betreffende Land
erhöht. Während z. B. unter Zugrundelegung von '|^ Percent
Transportkosten und ohne die Einwirkung des Schlagschatzes