Full text : Leistung und Wert

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nen. Die Firma kennt ihn aber nicht; die Tratte kann den Inhaber
wechseln. Da solche Fälle der Ausstellung von Tratten im kaufmännischen
 Leben häufig vorkommen, so errichtet die Firma ein allgemeines
 Konto, das Konto der Wechselgläubiger, dem sie die
Tratte gutschreibt, wodurch die Leistungspflicht gegenüber dem unbekannten
 Wechselinhaber zum Ausdruck kommt. Die Buchung ist
Übertragsbuchung zwischen zwei Fremdkonten.
Konto der Wechselgläubiger ..... .. Haben
Fremdperson N. N... HH En Soll
deren Tratte pr.) 2 MC
Wird die Tratte eingelöst, so wird das Konto der Wechselgläubiger
 belastet:
PEACE Haben
Konto der Wechselgläubiger . . Soll
eingelöste Tratte . Me
Das Konto der Wechselgläubiger weist auf diese Weise die
Schwebenden Verbindlichkeiten des Unternehmens aus Akzepten
bzw. Tratten nach. Zögen aber die Fremdpersonen, wie es oft ge-Schieht,
 nicht auf die Firma selbst, sondern auf deren Bank, so hat
die Firma die Bank zu erkennen, nicht das Konto der Wechselgläubiger.
 Tratten der Firma auf die eigene Bank werden selten zur
Einziehung eines Guthabens ausgestellt; in der Regel dienen sie
als Mittel, sich Geld zu verschaffen auf Grund eines Kredits, der die
ausstellende Firma verpflichtet, die Tratte vor Verfall zu decken.
Auch in diesem Falle belastet die Bank den Aussteller sofort auf
Grund seiner Anzeige zugunsten des Kontos der Wechselgläubiger.
Leistungsgegenstand für die Bank: Die Übernahme der Einlösungspflicht.
 Für den Aussteller, der durch die Ausstellung in den Besitz
des Wechsels kommt, ist der Leistungsgegenstand ein Zahlungswert.
 Er leiht sich auf diese Weise das Geld, das er bis zur Fälligkeit
 des Wechsels zurückgezahlt haben muß. — Schecks werden der
Bank, auf die sie ausgestellt werden, meist nicht avisiert. Sie kann
dieselben auch in diesem Falle über das Konto der Wechselgläubiger
 laufen lassen. Einfacher ist es, die Schecks dem Konto des
Ausstellers wie eine Barabhebung zu belasten. Entgegengesetzt
ist der Fall, wenn der Bank ein Scheck zum Einzug übergeben wird.
Sie kann ihn, namentlich wenn er an einem anderen Platze zahlbar
ist, als Wechsel buchen, ihn aber auch der Einfachheit halber wie
eine Barzahlung behandeln.
Zu den Wechselverpflichtungen des Bankiers gehört die
Bürgschafts(Avallannahme,«d, h. die Annahme eines von
einem Anderen ausgestellten Solawechsels zu mehrerer Sicherheit
für den Wechselnehmer. Der Bankier belastet den Bürgschaftsnehmer
 in der Regel auf einem besonderen zinsfreien, aber PrOvisionspflichtigen
 Fremdkonto (Avalkonto) und erkennt das Konto der
Wechselgläubiger oder ein besonderes Konto der Avalwechselgläubiger.

            
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