Full text : Währung und Handel

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werden,  da  diese  nur  um  den  Preis  von  (iefaliren  und  Scliwierigkeiten
  erkauft  werden  könnten,  die  ungleich  schwerer  in
die  Wagschale  fallen.  Es  wäre  allerdings  von  ausserordentlichem ­
  Nutzen  für  den  •  österreichisch  -  deutschen  Verkehr,
wenn  der  Österreichische  (loldgulden  als  Zweimarkstück  ungehindert
  in  Deutschland  cursiren  könnte,  und  wenn  ebenso  die
deutschen  IMarkstücke  in  Oesterreich  zum  vollen  Nennwerthe
angenommen  würden.  Damit  dies  jedoch  geschehe,  wäre  für
alle  Fälle  die  Ahschliessung  einer  Münzconvention  mit  Deutschland ­
  nothwendig,  und  wenn  dieses  gesonnen  ist,  auf  eine  solche
einzugehen,  so  ist  es,  um  die  wesentlichen  Vortheile,  auf  die
es  hier  ankommt,  zu  erlangen,  durchaus  nicht  nothwendig,  dass
die  Rechnungseinheit  in  Oesterreich  der  in  Deutschland  vollkommen ­
  adäquat  sei.  Ohnehin  wird  es  keinem  Staate  erwünscht
sein,  wenn  seine  eigene  ]\Iünze  sich  mit  der  eines  fremden
Staates  vollkommen  durchdringt,  etwa  derart,  dass  der  Verkehr ­
  diesseits  und  jenseits  der  Grenzen  mit  den  beiderseitigen
Münzen  in  beinahe  gleicher  Weise  gesättigt  ist.  Darauf  kommt
es  bei  den  Vortheilen  einer  Münzeinigung  auch  gar  nicht  an.
Zu  erreichen  ist  blos,  dass  die  eigene  Münze  im  fremden
Lande  und  die  fremde  im  eigenen  Lande  zum  vollen  Werthe
angenommen  wird  ;  erwünscht  aber  ist,  wenn  die  beiderseitigen
]\Iünzen  dabei  die  stetige  Tendenz  bewahren  ,  in  ihre  Heimat
znrückzuströmen,  d.  h.  wenn  bei  Baarmittelsendungen  in’s
Nachbarland  mit  Vorliebe  dessen  eigene  Münzen  verwendet
werden.  Dies  wird  nun  erreicht,  wenn  zwei  Staaten  eine
IMiinzconvention  abschliessen,  kraft  deren  sie  sich  gegenseitig
vej’pflichten,  im  fremden  Lande  Einlösungsstellen  für  ihre
eigenen  Münzen  zu  halten,  wogegen  dann  die  contrahirende
Regierung  das  Zugeständniss  macht,  dass  die  Münzen  des
anderen  Theils  an  ihren  eigenen  Cassen  an  Zahlungsstatt  an.
genommen  werden.  Sind  nun  in  einem  solchen  Falle  die  beiderseitigen ­
  Münzen  vollkommen  gleich,  so  pflegt  es  zu  geschehen,
dass  der  Münzumlauf  in  der  oben  beschriebenen  Weise  sich
gleichsam  vollkommen  durch  Diffusion  vermengt;  stehen  die
beiden  Münzen  überhaupt  in  keinem  leicht  übersehbaren  und
berechenbaren  Verhältnisse  zu  einander,  so  können  sie  überhaupt ­
  auch  nicht  vorübergehend,  in  den  jenseitigen  Verkehr
gelangen,  sondern  werden  von  demselben  augenblicklich  an  die
            
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