Full text : Währung und Handel

ausziiprägen  sein  wird  (in  welcliem  Falle  zu  berechnen  gewesen
wäre,  wie  viel  von  diesen  neuen  Goldgulden  auf  den  alten
►Silbergulden  gehen),  sondern  nach  einem  Gewichte  geschlagen
werden  soll,  welches  gemäss  der  zu  findenden  Werthrelation
dem  alten  Silbergulden  gleichwerthig  ist  —  so  wäre  es  iiir
das  Umwechslungsgeschäft  und  für  den  gesammten  inneren
Veikehr  ganz  gleichgiltig,  ob  die  Werthr’elation  eine  runde
/ahl  oder  einen  Bruch  mit  10  Decimalen  vorstellt.  Aber  es
ist  aus  mancherlei  (B  ünden  wünschenswerth  ,  dass  der  Goldgulden ­
  in  einem  gewissen,  leicht  ersichtlichen  Verhältnisse  zu
.  Goldmünzen,  insbesondere  zur  deutschen  Reichsmark
stehe,  und  dass  auch  sein  Verhältniss  zum  Münzpfunde
Feinsilber  sich  leicht  berechnen  lasse.  Es  muss  daher  der  Executive ­
  die  Möglichkeit  geboten  sein,  das  auf  mathematischem
AVege  gefundene  Resultat  diesen  Anforderungen  entsprechend
abziirunden.  A  jiriori  spricht  durchaus  kein  Grund  dafür,
dass  diese  Abrundung  eher  nach  oben  als  nach  unten  vorgenommen ­
  werde,  das  heisst,  dass  man  den  Goldgulden  lieber
um  einen  Briichtheil  schwerer  als  leichter  auspräge,  als  nach
dem  auf  mathematischem  AVege  gefundenen  Mittelwerthe  der
Relation  nothwendig  wäre.  Es  ist,  wie  ausführlich  nachgevdesen
  wurde,  durchaus  ein  Irrt  hum,  zu  glauben,  dass  die
Gläubiger  aus  dem  Grunde,  weil  der  Silberpreis  seit  einigen
dahren  gefallen  ist,  ein  Recht  hätten,  auch  nur  um  den  tausendsten ­
  Theil  eines  (Traiuiues  mehr  Gold  für  das  Münzpfund
Feinsilber  zu  fordern  ,  als  sie  auf  dem  Edelmetallmarkte  dafür
erhalten  können.  Insbesondere  den  ausländischen  Gläubigern
wird  durch  den  TIebergang  zur  (Goldwährung  unter  Zugrundelegung ­
  der  Marktrelation  ein  so  bedeutender  ,  von  ihnen  selbst
so  hoch  angeschlagener  A^ortheil  zugewendet,  dass  eine  derartige ­
  HegrirtsVerwirrung  nicht  die  geringste  Berücksichtigung
verdienen  ^  sollte.  Aber  sie  besteht  einmal  in  zahlreichen
KAijifen  ;  insbesondere  von  den  inländischen  Gläubigern  werden
sieb  Alele  tür  beua<;htheiligt  halten,  wenn  ihnen  beispielsweise
1  Bfund  G(dd  für  17'/^  Pfuml  Silber  geboten  wird,  während
umgekehrt  kein  Schuldner  sein  Interesse  für  geschädigt  halten
‘lüi-fte,  weil  ihm  eine  derartige  Zahlung  in  Gold  statt  im  stipulirten
  Silber  zur  Pflicht  gemacht  wird.  Dass  im  Falle
Ur.  Th.  Ilertzka,  Währung  und  Handel.  26
            
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