Full text : Währung und Handel

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Einlösungsstellen  abgegeben  und  können  bei  neutralem  Wechselcourse
  nur  mit  einem,  allerdings  geringen,  die  ]\Iübe  und
den  Zeitaufwand  der  Umwechslung  repräsentirenden  Disagio
Vorkommen.  Sind  jedoch  die  beiderseitigen  Münzen  nicht  gleich,
stehen  aber  in  einem  leicht  übersichtlichen  Verhältnisse  zu
einander,  z.  B.  in  dem  oben  erwähnten  von  4  zu  7,  so  werden  sie
ohne  die  geringste  Conrseinbusse  in  den  jenseitigen  Verkehr  gelangen, ­
  von  diesem  aber  doch  immer  wieder  abgestossen  werden.  Es
wird  nun  allerdings  im  Verhältnisse  des  österreichischen  Dulden
zur  deutschen  Reichsmark  vom  Zufalle  abhängen,  ob  der  eine
oder  andere  Fall  eintritt.  Aber  selbst  schlimmsten  Falls
müssten  für  Oesterreich  dieselben  Erwägungen  massgebend
sein,  die  Deutschland  dazu  bewogen  haben,  bei  seiner  Münzreform ­
  weder  das  Zwanzigfrancsstück  noch  den  Sovereign  zu
acceptiren,  sondern  eine  Münze,  die  nach  der  damaligen  W  erthrelation
  Vs  Thaler  gleich  war.  Denn  im  internationalen  Verkehre
ist  die  Schwierigkeit  der  Umrechnung  einer  Münzsorte  in  die
andere  ohne  Belang  ;  dem  Arbitrageur  kommt  es  nur  darauf
an,  zu  wissen,  wie  viel  in  dem  einen  oder  anderen  Lande  an
Goldstücken  erforderlich  ist,  um  1  Münzpfund  Feingold  zu
erhalten.  Dass  die  Anzahl  der  Stücke  hier  und  dort  gleich
sei,  fordert  er  durchaus  nicht,  und  es  ist  ihm  dieses,  wenn
die  Gleichheit  der  Stücke  nicht  Hand  in  Hand  geht  mit  der
gleichberechtigten  Zulassung  im  beiderseitigen  iVlünzverkehre,
auch  ganz  gleichgiltig.  im  internen  Verkehre  dagegen  sind
Umrechnungen  zu  vermeiden  ,  umsomehr  im  vorliegenden
Falle,  wo  die  Begriffe  über  das  Contractrecht  ohnehin  in
bedauerlicher  Weise  verwirrt  sind.  Würde  man  selbst  einen
neuen  höherwerthigen  Silber  gulden  prägen,  so  würde  es
namentlich  im  Kleinverkehre  häufig  auch  Schwierigkeiten  ergeben, ­
  die  Zahlungen  nach  altem  Gehle  in  die  nach  neuem
umzurechnen  ;  aber  es  würde  sich  zum  mindesten  Niemand  für
geschädigt  halten,  wenn  die  Umrechnung  ergäbe,  dass  er  nunmehr
eine  geringere  Anzahl  von  Guldenstücken  zu  erhalten  habe  als
bei  der  alten  Währung  der  Fall  gewesen  wäre.  Nunmehr  aber,
da  der  neue  Gulden  in  Gold  ausgeprägt  werden  muss,  würden
gar  Manche  noch  glauben,  Anspruch  auf  die  gleiche  Stückzahl
zu  haben,  auch  wenn  diese  neuen  Stücke  um  10,  15,  vielleicht
20  Percent  mehr  werth  sind  als  die  alten.  Bei  jeder  Trans-
            
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