Full text: Währung und Handel

action würde diese leidige Frage aufs neue auftauchen und 
stets neue Streitigkeiten erregen. Die Hauptsache aber ist, 
dass in der That die Ausprägung eines höherwerthigen 
Goldguldens geeignet wäre, die Preisverhältnisse und damit 
rückwirkend auch die Contractverhältnisse zu verschieben. 
Die Tendenz des Beharrens auf den nominellen Sätzen ist 
bei vielen Preisen und Löhnen so gross, dass mit Bezug 
auf sie eine Erhöhung des Guldenwerthes um 15 Percent 
ziemlich gleichbedeutend wäre mit einer Vertheuerung um 
denselben Percentsatz. Es gibt eine Menge Dinge, die ledig 
lich deshalb mit ^ dem neuen Goldgulden bezahlt werden 
müssten, weil sie früher einen alten Silbergulden galten ; 
für die kleinen Dinge des täglichen Gebrauchs würde man 
die nämliche Anzahl Kreuzer zahlen, gleichviel ob diese 
Kreuzer den hundertsten Theil vom fünfundvierzigsten Theile 
oder vom Werthäquivalente des vierzigsten Theiles eines 
Münzpfundes Feinsilber sind. Diese Preisverschiebung, die 
naturgemäss allen Jenen zum Nachtheile gereichen müsste, 
die aus alten Contracten berechtigt sind und nunmehr doch 
nur nach der geltenden Werthrelation in Gold bezahlt wer 
den sollen, kann nur vermieden werden, wenn man den alten 
Silbergulden und die ihn repräsentirende Note gegen einen 
ungetheilten Goldgulden auswechselt, d. h. den neuen Gold- 
gnlden so ausprägt, dass er nach der geltenden Relation 
dem fünfundvierzigsten Theile eines Münzpfundes Feinsilber 
gleichwerthig ist, d. h. also beispielsweise 
bei einer Werthrelation von 1 : 15.5 müssen 697.5 Stück 
n » » « 
n » T) ri 
r> n n V 
» » • » w 
r M » » 
n ry w » 
yy » , yy » 
yy yy yy yy 
neue Goldgulden aus dem 
1 : 16 
1 : 16.5 
1 : 17 
1 : 17.5 
1 : 18 
18.5 
1 
1 : 19 
1 : 19.5 
1 : 20 
720 
742.5 
765 
787.5 
810 
832.5 
855 
877.5 
900 
» . 
Münzpfunde Feingold geschlagen 
werden. 
Damit ist überdies der ausserordentliche Vorth eil ver-
	        
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