Full text: Währung und Handel

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Massstab fehlen, der sie im Jahre 1S68 dazu veranlasste, eine 
Circulation von 200 Millionen metallisch nicht bedeckter Noten 
für zulässig zu erklären. Es ist absolut ungewiss, welche 
(Irenze hei einer derartigen Naelialimung der Peelsacte der 
zukünftigen österreicliiscli-ungarisehen Noteneirculation ge 
steckt werden könnte. Oh es überhaupt zulässig ist, eine 
solche (Irenze zu ziehen, soll hier nicht untersucht werden; 
aber jedenfalls kann dies nur geschehen, wenn die Clesetz- 
gehiing wenigstens annähernd das Bedürfniss des Verkehrs zu 
heurtheilen im Stande ist. Ebenso willkürlich und gefährlich 
wäre im Falle des Währungswechsels die Contingentirung de,s 
Notenumlaufs im Verhältnisse zum IMetallschatze. Gerade in 
einer Zeit, wo die innere Diseontpolitik nur unter sorgfältig 
ster Beachtung der Wechselcourse und der Edelmetallströmun 
gen gehandliaht werden darf, ist jede willkürliche Reglemen- 
tirung, welche die Einsicht der Bankleitung durch den (le- 
setzesparagraphen ersetzen zu können glaubt, doppelt gefähr 
lich. ln dem Momente, wo die Baarzahlungen aufgenommen 
werden sollen, fällt dem Zettelinstitute eine mit hoher Ver 
antwortlichkeit verbundene, überaus schwierige Aufgabe zu, 
und es ist durchaus nothwendig, einerseits, dass ihm die volle _ 
Verantwortlichkeit für alle Massregeln, die es im eigenen 
Wirkipigskreise unternimmt, ganz ausschliesslich überlassen 
bleibe, anderseits auch, dass ihm die Freiheit des Handelns 
nach keiner Richtung beschränkt werde. Da es von vorn 
herein als ausgemacht angesehen werden kann, dass die Con 
tingentirung ganz willkürlich wäre und mit den realen An 
forderungen des Verkehrs nur schlecht harmoniren könnte, so 
darf der Bankleitung weder die Möglichkeit geboten werden, 
ihre eigenen Fehler durch das Gesetz zu bemänteln, noch darf 
sie der Gefahr ausgesetzt sein, durch das Gesetz in wirklich 
heilsamen Massregeln gehindert zu werden. 
Es wurde bereits dargelegt, wie nothwendig es beim 
Währungswechsel sein wird, den Notenumlauf derart einzu 
schränken, dass ein Ueberfluss an Circulationsmitteln nicht 
vorhanden sei. Ob diese Grenze erreicht ist oder nicht, das 
wird von Fall zu Fall der Wechselcours und der Zinsfuss auf 
offenem Markte angeben, und es kann überdies als unzweifel 
haft hin gestellt werden, dass diese Grenze selbst während der
	        
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