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Die Gütertarife,
AusnahniesUtze
für einzelne
Artikel.
und der entgegengesetzte Fall, dass nämlich Umexpeditioi^
billigere Gesammtfracht als der directe Tarif c^bt, tritt
auch für die in tieferen Tarifclassen der Zvvischentarifß
stehenden Artikel kaum jemals ein, weil die Einheitssätze
der einzelnen Klassen in den directen Tarifen der Regel
nach bedeutend niedriger als in den Localtarifen sind.
wird dies vielfach schon durch den, für die weiteren Strecke^
der directen larife im Allgemeinen grösseren Einfluss Aei
Seeconcurreiiz bedingt. In Deutschland, wo diese Verhält'
nisse anders liegen, muss das Bedürfniss zur Annahme
generell einheitlichen Classification auch für den Localverkehii
um so viel stärker sein, ja dieselbe erscheint hier, eben wegß^
der weit grösseren Rückwirkung der Localtarife auf di®
directen Tarife, unerlässlich.
Die im einzelnen Fall für nothwendig erachtete
weichende Tarifirung eines Artikels wird in England,
erwähnt, nicht in borm von Classiflcationsänderungeu, soü'
dem von Ausnahmesätzen für den betreflenden Artikel, he'
VN il kt. Es ist zwar ausgesprochen, dass in einem directe^
larit mit Zustimmung der daran betheiligten Bahnen Clnssi'
ticationsänderungeii vorgenommen werden dürfen: aber
macht von dieser Betugniss keinen Gebrauch, weil man sieh
überzeugt hat, dass es von der höchsten Wichtigkeit
die for melle Basis der generellen Klassiflcation einheitfleh
zu erhalten. Classificationsänderungen werden demnach
gemeinsam iin Clearinhouseverein, und zwar der' Regel n^*^h
nur vom 1. Januar ab eingeführt.
Die Befuguiss, Ausnahmesätze neben der generell®^'
Classification zu machen, ist nicht auf bestimmte Artikel hß'
grenzt. Nur insofern besteht eine, zur Vermeidung zu gros^ß^
Vereinzelung gewiss zweckmässige, Einschränkung, als hß'
einigen Gütergattungen festgesetzt ist, dass, wo Ausnah#'
Sätze dafür gebildet werden, diese sich auf gewisse ein
alle mal bestimmte einzelne Artikel beziehen Es ist
geschehen für Getreide — zu den nach den Getreidesäb^ßß