Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Die  Gütertarife.

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Oetrcido  wird  häufig  Aufgabe  von  5000  Kilograinni  GewicutstsGfordß^.^
  '  quantum  bei

Ausnahmesätzen.

einen

den  merchandise  Klassen,  und  dieselben  umfassen  Fehlen  von  ucgrossen

  l'heil  der  bei  uns  in  der  Zweiiifennigklasse

wichtsbcdingungen
  in

Wenden,  sowie  alle  höher  tarifirten  Artikel,  ist  gar  kein  uen
>ininalgewicht  vorgeschrieben.  Ihre  Sätze  finden  vielmehr,
auch  in  allen  Localtarifen,  Anwendung  auf  Sendungen
.jeder  (Quantität,  mit  der  Massgabe,  dass  —  ein  praktisch
^'^eckinässiger  Abschluss  nach  unten  hin  —  für  ganz  kleine
Südlingen,  smalls^  drei  besondere  Sätze,  ohne  Unterschied
Artikel,  bestehen:  einer  für  Gewicht  bis  zu  28  Pfd.,
hu  bei  Gewicht  über  28  bis  zu  56  Pfd.,  und  ein  dritter
bis  über  56  Pfd.,  letzterer  so  lange  anzuwenden,
der  Satz  der  betreffenden  merchandise  Klasse,  nach  dem
liehen  Gewicht  berechnet,  sich  höher  stellt,
de  der  mineral  dass  unter  4000  Kilogramm  wer-2nri
  ^^bz  der  special  dass,  und  die  der  letzteren  unter
Kilogramm,  zum  Satz  der  ersten  merchandise  dass

lü  etwas  wird  der  Mangel  von  schärferen  oder  v

on

_^®"ichtsbedingungen  überhaupt,  dadurch  ausgeglichen,  dass
Verträgen  mit  einzelnen  Versendern  über  besondere
^j^||*'^^'^^''^^'^ässigungen,  die  Versendung  eines  grösseren  Gesannnt-'üitiung
  stipulirt  zu  werden  pflegt.  Auch  wenn  nicht  die
einzelnen  Partien,  in  welchen  dasselbe  zur  Aufiu
  b)i’ingen  ist,  festgestellt  wird,  so  ergiebt  sich  daraus
^begel  von  selbst  Aufgabe  in  nicht  zu  kleinen  Quan-Kohlen
  wurde  in  früheren  Zeiten  vielfach  Aufjet'^
  ^'igladungen  von  200  Tons  =:  4000  Centner  stipulirt  ;
geschieht  es  weniger  häufig.
betrifft  dies  nur  einen  Theil  des  ganzen  Ver

der

ünd  bemerkenswei'ther  Weise  wird  niemals  Bezahlung

fe»  -^-■•■dgkeit  des  verwendeten  Wagens  oder  eines,  der
'vicl^  Tragfähigkeit  der  Wagen  entsprechenden  Ge-^biSfpiaiitums
  gefordert.
            
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